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TGA Energiespar-Ratgeber
TGA Ausgabe 07-2010

EU-Gebäuderichtlinie

Niedrigstenergiegebäude bald Pflicht

Abb. 1

Am 18. Mai 2010 ist im EU-Parlament die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) verabschiedet worden1). Für Schlagzeilen hat gesorgt, dass sie ab 2021 EU-weit „Niedrigstenergiegebäude“ bei allen Neubauten vorschreibt. Bis dahin wird sie, teilweise mit vorgegebenen Fristen, der Anstoß für zwingend erforderliche Veränderungen in alle Belangen des Bauens, des Modernisierens und bei den zugehörigen Energie- und Beratungsdienstleistungen sein.

Der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie liegt eine einfache Tatsache ­zugrunde: Mit einem Anteil von 40 % am Gesamtenergieverbrauch der Union hat der noch expandierende Gebäudesektor eine Schlüsselrolle zum Erreichen der Klimaschutzziele und für die Verringerung der Energieabhängigkeit. Die Immobilienmärkte sind allerdings nur sehr begrenzt und nicht schnell genug in der Lage, die...



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