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Gebäudeenergiegesetz

Doch noch (k)ein GEG

Mit ihrer Gesetzesinitiative für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat sich die Bundesregierung bislang nicht mit Ruhm bekleckert. Die ihr nicht ganz fremde Vorgängerregierung hatte in ihrer letzten Kabinettssitzung am 16. Oktober 2013 den Maßgaben des Bundesrats für die EnEV 2014 zugestimmt, sodass diese am 21. November 2013 mit folgendem Zusatz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde:

„Im Rahmen der […] noch festzulegenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden wird die Bundesregierung […] auch eine grundlegende Vereinfachung und Zusammenführung der Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln, anstreben, um dadurch die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden zu erleichtern.“ Klartext: Das bis heute gültige Energieeinsparrecht verteuert das Bauen und verhindert mögliche Energieeinsparungen.

Eine Woche später wurde der Auftrag abgeschwächt in den Koalitionsvertrag übernommen: „Das EEWärmeG wird […] in Umsetzung von europäischem Recht fortentwickelt sowie mit den Bestimmungen der EnEV abgeglichen.“

Dann tat sich lange nichts. Und dann nicht das Richtige. Im Frühjahr 2016 wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Diskussionspapier für die Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG erarbeitet – doch das gefiel weder dem damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel noch Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt und Bau (BMUB). Ihre Kritik: Das Ziel der Optimierung mit wesentlicher Vereinfachung, hoher Klimaschutzwirkung und niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten sei nicht genügend erfüllt. Deshalb verordneten die Minister ihren Fachreferaten Mitte 2016, sie sollten „neu denken“.

Eigentlich war damit das GEG für die aktuelle Legislaturperiode fast abgeschrieben. Doch dann leiteten BMWi und BMUB am 23. Januar 2017 mit ihrem Referentenentwurf eine Anhörung der Länder und Verbände ein, zu dem weit über 100 Stellungnahmen eingingen. Die geplante Verabschiedung im Bundeskabinett am 15. Februar 2017 wurde jedoch nach einem Schreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an das Bundeskanzleramt ausgesetzt – weil der Referentenentwurf die Gebote Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit nicht uneingeschränkt beachte und sich erheblicher Diskussions- und Änderungsbedarf abzeichne.

Die CDU/CSU-Fraktion will das Vorhaben „auf denjenigen Kerngehalt zurückführen, der sich aus dem Umsetzungsbedarf der EU-Gebäuderichtlinie sowie dem Koalitionsvertrag ergibt“. Dabei sollten die „vorhandenen Spielräume, die die EU-Gebäuderichtlinie den Mitgliedstaaten einräumt, genutzt werden. Die Lösung bestünde dann in einer schlanken Fusion von EnEG, EnEV und EEWärmeG sowie einer Festsetzung des derzeit geltenden EnEV-Standards als Niedrigstenergiegebäude-Standard.“ Das entspricht etwa dem, was die Immobilienverbände gefordert haben.

Um eine eher kleine Chance für die Verabschiedung des GEG in der laufenden Legislaturperiode zu wahren, ist ein Kabinettsbeschluss bis zum 29. März 2017 erforderlich. Folgt es dann den Einsprüchen der CDU/CSU-Fraktion, würde es die Festlegung eines echten Niedrigstenergiegebäude-Standards für mehrere Jahre verzögern. Nimmt man den Klimaschutzplan 2050 ernst, werden viele in den nächsten Jahren errichtete Gebäude bald zum Sanierungsfall.

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · www.tga-fachplaner.de