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Frabo: DVGW hat Revision eingelegt

(c) iStock / Thinkstock - iStock / Thinkstock - © iStock / Thinkstock
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Im TGA-Leitartikel 10-2013 DVGW-Zertifizierungszeichen - Wankende Errungenschaft hatten wir bereits das Urteil des OLG Düsseldorf im Verfahren Frabo aufgegriffen. Es verpflichtet DVGW CERT, Frabo zu gestatten, seine Pressfittings mit dem DVGW-Zertifizierungszeichen zu versehen – obwohl sie das aktuelle DVGW-Regelwerk nicht vollumfänglich erfüllen. Nun hat der DVGW Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof eingelegt und will im nächsten Schritt gemeinsam mit seinen Gremien über die Konsequenzen sowohl für die technische Regelsetzung als auch für die Zertifizierung beraten.

Da noch keine allgemein gültige höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, wertet der DVGW das Urteil als Einzelfallentscheidung zugunsten der Firma Frabo. Laut einer Stellungnahme wird der DVGW bzw. die DVGW CERT GmbH dem Urteil des OLG Düsseldorf in diesem Einzelfall folgen, sofern es vollstreckbar ist. Generell werde aber zunächst die Befugnis zum Führen des DVGW-Zeichens weiterhin von der vollständigen Erfüllung der technischen Anforderungen des DVGW-Regelwerks sowie der in Deutschland aktuell gültigen hygienischen Anforderungen zum Schutz des Trinkwassers abhängig gemacht.

Laut DVGW können Planer und Installateure – bis auf diesen Einzelfall – davon ausgehen, dass ein DVGW-Zeichen auch weiterhin dafür steht, dass alle normativen und öffentlich-rechtlichen Anforderungen für das entsprechende Produkt erfüllt sind. ■

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