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ENEV

Geburtsfehler bei Klimaanlagen-Inspektion

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Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung ( BTGA ) kritisiert, dass die neue EnEV am 1. Mai 2014 mit einem Geburtsfehler in Kraft tritt. Dieser betrifft die neuen Stichprobenkontrollen, denen neben Energieausweisen auch Inspektionsberichte über Klimaanlagen laut § 12 EnEV zu unterziehen sind. Von der neuen Regelung werden alle in einem Kalenderjahr neu ausgestellten Inspektionsberichte erfasst. Betroffen sind demnach jene Betreiber von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung, die der in § 12 EnEV geregelten Inspektionspflicht Folge leisten.

Länder müssen für die Umsetzung von § 12 EnEV sorgen


Nach einer vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geförderten Studie wurden bisher weniger als 3 % der inspektionspflichtigen Anlagen energetisch untersucht. Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA: „Leider werden die wirtschaftlichen Vorteile solcher Maßnahmen noch immer von zu wenigen Betreibern erkannt. Dabei ist es nicht hilfreich, wenn gerade für jene Betreiber, die ihre Pflichten laut § 12 EnEV erfüllen, verstärkte Kontrollen gelten sollen, während die Inspektionspflicht bei 97 % der betroffenen Klimaanlagen nicht durchgesetzt wird. Um diesen Missstand zu beheben, fordert der BTGA von der Politik und den zuständigen Bundesländern eine bessere Umsetzung von § 12 EnEV.“

Kostengünstig erschließbares Einsparpotenzial


Tatsächlich eröffnet die konsequente Durchführung energetischer Inspektionen größerer Klimaanlagen laut § 12 EnEV erhebliche Optimierungs- und Einsparpotenziale. Würden diese ausgeschöpft, ließe sich der Primärenergiebedarf in Deutschland um bis zu 54,8 TWh/a und den CO 2 -Ausstoß um bis zu 12,9 Mio. t/a senken. Mehr als die Hälfte der Emissionsminderung wäre bereits durch die Umsetzung von Empfehlungen für geringinvestive Betriebsoptimierungen realisierbar. Genau solche besonders rentabel umsetzbaren Empfehlungen gehen aus Inspektionsberichten hervor, die neben Bewertungen zur Gesamtenergieeffizienz von Anlagen auch Vorschläge für Verbesserungen der energetischen Effizienz beinhalten.

„Inspektionspflicht auf Lüftungsanlagen erweitern“


Der BTGA sieht Einsparpotenziale vor allem auf der Luftseite. Das bedeutet, dass nicht nur Klimaanlagen, sondern auch einfache Lüftungsanlagen von einer energetischen Inspektion profitieren können. Mertz: „Daher fordern wir die Politik ebenfalls auf, die Inspektionspflicht auch auf Lüftungsanlagen zu erweitern.“ ■

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