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BERLIN

Steuerbonus für energetische Sanierung

(c) ohmygouche/ iStock / Thinkstock - ohmygouche/ iStock / Thinkstock - © ohmygouche/ iStock / Thinkstock
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Anfang Dezember 2014 will das Bundeskabinett Maßnahmen zur CO 2 -Einsparung beschließen. Denn ihre eigenen 2020-Ziele sind ohne neue Impulse nicht zu erreichen. Mit auf der Liste steht die steuerliche Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Trotz der bitteren Erfahrung mit einer vor zwei Jahren gescheiterten Gesetzesinitiative: Die Branche jubelt bereits.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat den am 12. November 2014 bekannt gewordenen Entwurf des „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ der Bundesregierung begrüßt. Auf den Seiten 15 und 23 kündigt er einen Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) an, zudem für den Gebäudebereich unter anderem folgende „Sofortmaßnahmen“ gehören (Seite 26):
  • Steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungen
  • Weiterentwicklung, Verstetigung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bis 2018
  • Heizungscheck
  • Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen
  • Qualitätssicherung und Optimierung / Weiterentwicklung der bestehenden Energieberatung (Anmerkung: am 12. November 2014 wurden bereits neue Förderrichtlinien für die bestehen Programme veröffentlicht: BAnz AT 12.11.2014)

Sanierungsstau durch Steuerersparnis auflösen


„Seit Jahren fordern wir als Vertretung des deutschen Heizungsbauerhandwerks von der Politik einen deutlichen Anreiz zur Energieeinsparung im Wärmemarkt“, sagt Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „In zahlreichen Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern haben wir die Möglichkeit der Steuerersparnis als effektivstes Instrument empfohlen, um den Modernisierungsstau in den deutschen Heizungskellern aufzulösen.“

Die SHK-Betriebe haben nach Angaben des Zentralverbands in den zurückliegenden drei Jahren deutlich mehr neue Bäder gebaut als neue Heizungsanlagen installiert. Und laut einer Umfrage unter Deutschlands Immobilienbesitzern würde sich dies ohne neue Anreize für die Heizungsmodernisierung auch nicht ändern.

Erst vor zwei Jahren gescheitert


Ähnliche Kommentare und Bewertungen gab es auch von anderen Organisationen. Sich schon jetzt als Ideengeber auf die Schulter zu klopfen, ist jedoch nicht ohne Risiko. Ob, und wenn ja, wann und zu welchen Konditionen und für welche Maßnahmen eine steuerliche Abschreibung tatsächlich kommt, bleibt vorerst abzuwarten. Zunächst muss das Vorhaben am 3. Dezember 2014 im Bundeskabinett abgesegnet werden. Falls die angestrebte Lösung die Zustimmung des Bundesrats erfordert, könnte es schwierig und auch langwierig werden. Denn für ihre Steuerausfälle hatten einige Länder beim letzten Anlauf auf volle Kompensation durch den Bund gepocht und damit das Vorhaben zu Fall gebracht: Am 12.12.2012 wurde das Vorhaben nach 414 erfolglosen Verhandlungstagen als gescheitert erklärt.

Der Bund hatte danach einen Teil seiner angebotenen Kompensationsleistungen in anderer Form in die Förderung der energetischen Gebäudesanierung eingebracht. Sichtbare Wirkung hatte dies aber nicht. Zusätzliche Streitpunkte waren damals auch „soziale Ungerechtigkeit“ und „überhöhte Anforderungen“. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlich dieses Mal schon im Vorfeld eine Lösung sondiert haben, damit es nicht zu einer neuen Hängepartie kommt. ■