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FÖRDERUNG

Querschnittstechnologien: neue Richtlinie

(c) frankpeters / iStock / Thinkstock - frankpeters / iStock / Thinkstock - © frankpeters / iStock / Thinkstock
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Zum 1. Januar 2015 ist eine neu gefasste Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft getreten ( PDF-Download ). Neben redaktionellen Anpassungen wurden mehrere wichtige Änderungen vorgenommen.

Änderungen bei den Einzelmaßnahmen

  • Nassläuferumwälzpumpen: Neuer Energieeffizienzwert gefordert, EEI ≤ 0,20
  • Der Ersatz von Kreiselpumpen wird nicht weiter gefördert.
  • LED-Beleuchtung:
    • Antragstellung im Bereich Einzelmaßnahme beschränkt bis zum 30. April 2015
    • Reduzierung der Fördersätze für LED-Beleuchtung im Bereich Einzelmaßnahmen auf 20 % für kleine und mittlere Unternehmen und 10 % für sonstige Unternehmen.
    • Kompletter Austausch der Leuchte erforderlich, der Ersatz eines LED-Leuchtmittels in einer Bestandsleuchte (LED Retrofit) wird nicht gefördert.
    • Weitere Anforderungen enthält das Merkblatt für Einzelmaßnahmen

Änderungen bei der systemischen Optimierung

  • Neuer Fördertatbestand: Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen.
  • Eine Förderung nach AGVO ist nicht mehr möglich.
  • Der Energieberater bzw. das Beratungsunternehmen muss nachweislich in der KfW-Beraterbörse oder der Liste für Energieeffizienz-Experten der dena gelistet oder vom BAFA für das Programm „Energieberatung im Mittelstand" anerkannt sein.

Weitere, allgemein gültige Änderungen

  • Gewerbeanmeldungen werden neben dem Handelsregister- und Handwerksrollenauszug als Nachweis für eine unternehmerische Tätigkeit akzeptiert.
  • Der Zeitraum zum Einreichen der Verwendungsnachweisunterlagen nach Ende des Bewilligungszeitraums wurde von sechs auf drei Monate verkürzt.

Link zur Förderinfo Querschnittstechnologien beim BAFA . ■