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BERLIN

Erneuter Anlauf für Steuerbonus (?)

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung wurde erst von wenigen Wochen erneut abgesagt. Der von der Branche zu früh gefeierte Vorschlag der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) war auf eine Gegenfinanzierung angewiesen, für die es keinen politischen Konsens gab.

Vom Tisch ist der Steuerbonus jedoch noch nicht, denn der Bundesrat könnte die Bundesregierung demnächst auffordern, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Der Branche droht dann die nächste Warteschleife für potenzielle Modernisierer.

Hintergrund ist eine schon am 2. Dezember 2014 vom Freistaat Bayern beantragte Entschließung, die in der Bundesratssitzung vom 27. März 2015 (neu) aufgegriffen worden ist. Die Vorlage wurde nun zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zurückverwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte seine Empfehlung jedoch schon mit Datum vom 16. März 2015 (also nach dem Scheitern des NAPE-Steuerbonus) abgegeben und empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in folgender Fassung anzunehmen:

„Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung
Der Bundesrat bekräftigt seine Unterstützung, zeitnah eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung umzusetzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zügig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Eine solche Förderung soll sich an folgenden Eckpunkten orientieren:
  1. Die Förderbedingungen sollen nach Möglichkeit so ausgestaltet sein, dass als Ziel ein steuerliches Fördervolumen von einer Milliarde Euro pro Jahr angestrebt wird.
  2. Die Förderbedingungen sollten sich an den entsprechenden Zuschussprogrammen orientieren (KfW, BAFA). Der Geldwert der Steuervorteile sollte grundsätzlich dem Förderwert der KfW-Programme entsprechen. Um auch für Einzelmaßnahmen eine effektive Anreizwirkung zu entfalten, sollte hierfür ein Förderwert von 15 Prozent der Investitionskosten etabliert werden, wenn die Maßnahmen im Rahmen einer Energieberatung empfohlen wurden oder soweit in erneuerbare Wärmeerzeugung investiert wird.
  3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit für Investitionen in erneuerbare Wärmeerzeugung eine Kumulierbarkeit der steuerlichen Abschreibung mit dem Marktanreizprogramm (MAP) einen zusätzlichen Investitionsimpuls auslösen kann. Allerdings ist die Stärkung der Anreize für den Ausbau der Wärmeerzeugung im Marktanreizprogramm gegenüber einer Kumulierung zu präferieren und sollte ebenfalls in Erwägung gezogen werden. (Anm. der Redaktion: Das MAP wurde inzwischen überarbeitet.)
  4. Die steuerliche Förderung soll sich über zehn Jahre (Abzugszeitraum, d. h. Verteilung des Steuerabzugs über zehn Jahre) erstrecken. Die steuerliche Förderung soll sowohl Einzel- und Gesamtsanierungsmaßnahmen umfassen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob insbesondere ein beschleunigter Steuerabzug vor allem bei kleineren Effizienzmaßnahmen (Zeitraum drei bis fünf Jahre bei Einzelmaßnahmen) eine zusätzlich investitionsanreizende Maßnahme sein kann.
  5. Die Förderung wird vorerst auf selbstgenutztes Wohneigentum beschränkt. Dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) entsprechend bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die Förderung von vermietetem Wohneigentum, unter der Maßgabe, dass die steuerliche Förderung den Mieterinnen und Mietern zugutekommt, ein zusätzliches Instrument sein könnte.
  6. Die Einführung der steuerlichen Förderung erfolgt ab 2015.
  7. Die steuerliche Förderung erfolgt progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld.
  8. Der Bundesrat fordert zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen, der zum 1. Januar 2010 durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) eingeführt wurde, wieder abzuschaffen
  9. Der Bundesrat sieht zudem die Notwendigkeit, auf der Ebene von Ländern und Kommunen ein Zuschussprogramm zur Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden der Kommunen und Länder aufzulegen. Gefördert werden sollen umfassende Sanierungsmaßnahmen sowie Einzelmaßnahmen ohne eine Kofinanzierungspflicht. Mindestens 50 Prozent der auf das jeweilige Land entfallenden Zuschüsse müssen für kommunale Gebäude eingesetzt werden.“

Wesentliche Elemente der empfohlen Entschließung entsprechen zwar dem bisherigen Diskussionsstand, bei einem entsprechenden (oder ähnlichem) Beschluss durch den Bundesrat und einer Annahme durch die Bundesregierung würde es jedoch auch im günstigsten Fall einige Monate dauern, bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden kann. Bisher sind alle Anläufe an der Finanzierung gescheitert. Ob die Abschaffung der Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen konsensfähig ist, bleibt ebenfalls abzuwarten. Zur Bundestagswahl 2009 hatten FDP und CSU die Forderung der Hotelbranche in ihre Wahlprogramme geschrieben und dann in der schwarz-gelben Koalition als eine der ersten Maßnahmen durchgesetzt. ■