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BERLIN

Altanlagen-Etikett startet ab 1. Januar 2016

Aus dem Gesetzentwurf: “Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019“.
Aus dem Gesetzentwurf: “Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019“.
Nach dem zweiten Durchgang des „nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen“ am 6. November 2015 im Bundesrat ist das Gesetzgebungs-Verfahren laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erfolgreich abgeschlossen. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: „Mit dem Effizienzlabel sollen Verbraucher motiviert werden, bestehende Energieberatungsangebote zu nutzen und über den Austausch ihres alten Heizkessels nachzudenken.“ Das BMWi geht davon aus, über das Altanlagen-Etikett die Austauschrate bei Heizgeräten um etwa 20 % (ca. 100.000 zusätzliche Erneuerungen pro Jahr) auf 3,7 % pro Jahr steigern zu können.

Das Altanlagen-Etikett wird ab dem 1. Januar 2016 bei Heizkesseln, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise im Bestand angebracht und wird in den nächsten 8 Jahren ca. 13 Mio. alte Heizkessel für gasförmige und flüssige Brennstoff bis 400 kW Nennleistung Heizkessel betreffen. Dafür werden ab 2016 Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt – nach Baujahr des Wärmeerzeugers gestaffelt – Etiketten Heizkessel anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, die noch kein Etikett haben, zu etikettieren. Bei der Verbrauchskennzeichnung haben die Berechtigten und die Verpflichteten zur Feststellung der Energieeffizienzklasse des Wärmeerzeugers die zu diesem Zweck auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellten Computerprogramme oder Anwendungen einzusetzen. ■

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