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Berlin

Ausschuss lehnt Vorschlag für EEWärmeG ab

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf (Bundestagsdrucksache 18/6885 ) eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten gegen den Entwurf, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür.

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 % reduzieren müssen. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen sollen miteinander kombiniert werden können. Der Entwurf greift damit eine Regelung auf, die bereits in Baden-Württemberg besteht.

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Wärmewende festgefahren. 90 % der Heizungsanlagen würden weiterhin mit Öl und Gas betrieben. „Hier muss dringend etwas passieren“, verlangte die Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf die Erfahrungen in Baden-Württemberg, wo die Landesvorschrift dazu geführt habe, dass Investitionen vorgezogen worden seien. Die CDU/CSU-Fraktion setze auf freiwillige Maßnahmen wie das Marktanreizprogramm und den Nationalen Aktionsplan für Energieeffizienz (NAPE). Auch die SPD-Fraktion wies auf die bestehenden Programme hin und kündigte außerdem einen Vorschlag der Koalition zum Wärmebereich an. Notwendig sei ein „Durchbruch“ in diesem Bereich. Die Fraktion Die Linke forderte eine Verdreifachung der Anstrengungen im Wärmesektor, um die Klimaziele zu erreichen. Erst 4,5 Mio. Haushalte würden ihren Wärmebedarf durch erneuerbare Energien decken. Das sei zu wenig.

2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht: „Alles im grünen Bereich“

Der Ausschuss nahm außerdem zwei Unterrichtungen der Bundesregierung zur Kenntnis. So geht aus dem Ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundestagsdrucksache 17/11957) hervor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor im Jahr 2011 bei etwa 11 % gelegen hatte. Bis 2013 sei dieser Wert auf 12,2 % angestiegen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (Bundestagsdrucksache 18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht). Das Ziel der Regierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 % betragen.

Zur Wirtschaftlichkeit der mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmeanlagen heißt es, diese könnten Wärme bereits vielfach zu vergleichbaren Kosten bereitstellen wie Anlagen, die Heizöl oder Gas verwenden würden. Den typischerweise höheren Investitionskosten würden deutlich niedrigere Betriebskosten gegenüberstehen.

Anmerkung: Tatsache ist allerdings, dass der Absatz von Wärmeerzeugern, die erneuerbare Energien nutzen, 2015 rückläufig war. Bei Biomasse-Heizkesseln sank die Nachfrage um 18 %, bei Wärmepumpen um rund 2%. Zudem wurden rund 10 % weniger thermische Solaranlagen installiert. Bei Öl-Brennwerttechnik gab es hingegen ein Plus von 30 %, mit 60.000 abgesetzten Geräten allerdings ausgehend von einer niedrigen Basis. Weitere Verpflichtungen für Modernisierer hat der Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH) in der Vergangenheit allerdings stets abgelehnt. Die Heizungsindustrie befürchtet, dass Nutzungspflichten den Sanierungsstau erhöhen. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hatte den Gesetzesentwurf begrüßt, da Bestandsanlagen nach Ansicht des Verbands ein großes Potenzial KWK-Anlagen aufweisen und dringend in die Wärmewende miteinbezogen werden müssten. Es greife zu kurz, nur an den derzeit im EEWärmeG für Investition in neue Gebäude geltenden Regelungen festzuhalten, so der B.KWK. ■

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