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Förderung

Es gibt wieder KfW-Zuschüsse zur Barrierereduzierung

© Yuriy_K / iStock / Thinkstock
Seit dem 9. August 2018 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Genau ein Jahr zuvor hatte das damals noch zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) darüber informiert, dass die Mittel für diesen Teil des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ ausgeschöpft sind und die KfW keine Bewilligungen mehr erteilen kann. Die GroKo konnte sich vor der Bundestagswahl 2017 nicht zu einer Aufstockung der Mittel verständigen.

Im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung“ (KfW 455-B) stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für 2018 Fördermittel in Höhe von 75 Mio. Euro für den Abbau von Barrieren zur Verfügung. Zudem wurden die Mittel für Einbruchschutz von 50 auf 65 Mio. Euro erhöht (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz, KfW 455-E). Das BMI und die KfW haben damit auf die anhaltend hohe Nachfrage reagiert: Im Vorjahr wurden rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert.

Unverständlich ist allerdings, warum die Aufhebung des Antragsstopps für den Bereich Barrierereduzierung so lange gedauert hat. Schon vor über einem Jahr wurden im 1. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 Programmmittel in Höhe von 75 Mio. Euro für „Altersgerecht Umbauen“ budgetiert. Und im GroKo-Vertrag steht auch warum: „Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreie und barrierearme Wohnungen und ein Wohnumfeld, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deshalb wollen wir das KfW-Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ verstetigen.“

Wie bisher beträgt der Zuschuss für Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung 10 % der förderfähigen Baukosten, maximal jedoch 5000 Euro. Falls das gesamte Haus bzw. die gesamte Wohnung nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“ umgebaut wird, können bis zu 6250 Euro Förderung ausgezahlt werden (12,5 % der förderfähigen Kosten). Wichtig: Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Beim Kauf eines umgebauten Hauses oder einer Eigentumswohnung muss ebenfalls ein Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Zudem muss im Kaufvertrag eine Klausel zur Haftung des Verkäufers für die Einhaltung des förderfähigen Standards enthalten sein. Alle Maßnahmen müssen von Fachbetrieben durchgeführt und in Rechnung gestellt werden. Die Zuschussförderung ist mit mehreren anderen KfW-Programmen kombinierbar. ■