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BIM

Mit BIM in die Kostenfalle?

© ojogabonitoo / iStock / Thinkstock
Ist BIM nur eine Methode – oder im Rahmen des HOAI-Preisrechts eine Besondere Leistung oder sogar eine Grundleistung? Es gibt unter den einschlägigen Experten unterschiedliche Auffassungen mit durchaus fundierten Argumentationen.

Während aus Berlin bisher kein Vorstoß für eine eindeutige Regelung innerhalb der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen bekannt geworden ist, laufen sich die ersten Gerichte zum Thema Building Information Modeling warm – was immerhin zeigt: Es gibt schon genug BIM-Projekte, um darüber und die Kosten für BIM zu streiten.

Das Thema und die aktuelle Rechtsprechung greift Heiko Pleines, RA, FA für Bau- und Architektenrecht und FA für Arbeitsrecht, KPW Rechtsanwälte Essen, in dem Kurzaufsatz ‚BIM als Kostenfalle?‘ auf www.arge-baurecht.com auf. Um es spannend zu machen: Man kann die Überschrift des Artikels mit einem klaren Ja beantworten, insbesondere wenn man als Planer oder Auftraggeber oder bei der Untervergabe von Planungsleistungen nicht auf die wichtige Schlussempfehlung des Autors achtet. Diese sollte man übrigens nicht nur für BIM-Leistungen und -Projekte beherzigen… ■

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