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Berlin

Haushalt 2020 bislang ohne Steuerbonus für Sanierer

© UserGI15632523 / iStock / Getty Images Plus
Am 20. März 2019 hat das Bundeskabinett die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2020 und den Finanzplan 2020 bis 2023 beschlossen. Eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, wie im Koalitionsvertrag benannt, ist darin erneut nicht vorgesehen, hatte die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) schon vor der Beratung im Bundeskabinett kritisiert. Auch die Vorbildrolle des Bundes bei der Sanierung seiner Liegenschaften werde weiter auf die lange Bank geschoben.

„Bundesregierung macht sich unglaubwürdig“

Der geschäftsführende Vorstand der Deneff Christian Noll: „Wird die Steuerförderung für Haussanierer gleich im ersten Ansatz für den kommenden Bundeshaushalt fallen gelassen, macht sich die Bundesregierung mit ihrem Klimakabinett und anderen Versprechungen zum Klimaschutz unglaubwürdig.“ Die Steuerförderung ist bereits seit 2011 im Gespräch, am 8. Juli 2011 hatte der Bundesrat einem Gesetzesentwurf jedoch die Zustimmung verweigert. Danach hatte die Bundesregierung am 26. Oktober 2011 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Vermittlung wurde dann nach 414 (!) Tagen am 12. Dezember 2012 beendet, da kein Kompromiss zu finden war.

Die Deneff kritisiert weiterhin, das die Bundesregierung den bereits 2011 beschlossen Sanierungsfahrplan für ihre eigenen Liegenschaften weiterhin nicht ernsthaft umsetzt. 2013 hätten bereits die ersten Bundesgebäude saniert werden sollen. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion vom letzten August geht hervor, dass bis dato nicht viel passiert ist. Nachdem der Titel „Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften“ im Bundeshauhalt 2019 komplett gestrichen wurde, sind für kommendes Jahr nun allein Mittel für eine „weitere Grundlagenermittlung“ vorgesehen.

Der Eckwertebeschluss zu Bundeshaushalt und Finanzplan ist Dreh- und Angelpunkt des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens. Er legt die Ausgaben für alle Ressorts verbindlich fest und gibt die haushaltspolitische Marschrichtung vor. Ende Juni beschließt das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt in Form von Haushaltsgesetz und Haushaltsplan. Anschließend berät das Parlament. Der Bundestag verabschiedet das Budget im Herbst. Auch der Bundesrat diskutiert über den Regierungsentwurf. Seine Zustimmung ist nicht erforderlich, er kann aber dazu Stellung nehmen.

„Deutschland verliert den Anschluss“

„Kein Mut für ein wirkungsvolles Gebäudeenergiegesetz, die Gebäudekommission abgeblasen und die Steuerförderung bleibt ein ebenso leeres Versprechen wie die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Wie will die Bundesregierung die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen für den Klimaschutz gewinnen, wenn sie an sich selbst keinerlei Ansprüche stellt?“, fragt sich Noll. „Das schadet auch der Wirtschaft. Deutsche Unternehmen sind in Klimaschutzlösungen Spitze und hatten sich darauf eingestellt, dass die Politik entsprechend ihrer Ziele handelt. So droht Deutschland den Anschluss zu verlieren.“

Ohne Finanzierung kein Steuerbonus für Sanierer

2014/15 gab es einen neuen Vorstoß für einen Steuerbonus, nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz am 11. Dezember 2014 einen grundsätzlichen Konsens bezüglich finanzieller Anreize zur energetischen Gebäudesanierung gefunden hatte, allerdings ohne einen Plan für die Finanzierung. Einige Tage zuvor hat der Freistaat Bayern einen Antrag für eine „Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung“ (Bundesratsdrucksache 589/14) gestellt. Das Geld dafür sollte der Bund aus einem (angekündigten) 10 Mrd. Euro umfassenden Investitionsprogramm spendieren. Die Bundesregierung hatte stattdessen eine Kürzung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerker-Leistungen vorgeschlagen.

Bei den gescheiterten Anläufen für den Steuerbonus für Sanierer war stets die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern eine unüberwindbare Hürde, manchmal auch nur politisch aufgeladen. Das würde auch bei einem neuerlichen Anlauf wohl so bleiben, auch wenn die steuerliche Förderung vor allem lokale Wertschöpfung – also zumeist im Bundesland des Steuerbegünstigten – mit zusätzlichen Steuereinnahmen zur Gegenfinanzierung bewirken würde.

Wenn man allerdings aktuell die Diskussionen rund um den Bundeshaushalt 2020 verfolgt, wird klar, dass erstens keine finanziellen Spielräume existieren und zweitens schon andere Lasten zu den Ländern geschoben werden sollen. Eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung hätte also nur mit einer zusätzlichen Einnahmequelle eine Chance, beispielsweise eine CO2-Bepreisung im Wärmesektor (siehe TGAkommentar: CO<sub>2</sub>-Bepreisung: Nein danke? Ja bitte!.

Das steht im GroKo-Vertrag zum Steuerbonus für Sanierer

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wird die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung zwar „vereinbart“, allerdings recht unverbindlich bezogen auf den Start, und für das Fördervolumen existiert nur eine Angabe, die sich auf die gesamte Legislaturperiode bezieht und auch für weitere Maßnahmen vorgesehen ist:

Auf Seite 66 werden „Prioritäre Ausgaben“ aufgeführt, darunter die „Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum (AfA, energetische Gebäudesanierung, Förderung Eigentum für Familien)“ mit 2 Mrd. Euro als Summe für die Jahre 2018 bis 2021. Unter der Tabelle heißt es: „Weitere Maßnahmen, auf die sich die Koalition einigt, können finanziert werden, wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben oder eine entsprechende unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung sichergestellt ist.“

In Kapitel „4. Innovation und Wirtschaftlichkeit beim Bauen“ heißt es: „Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.“ (Seite 112). ■