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Marktanreizprogramm für Kollektoren und Biomasse-Heizkessel überarbeitet

Zuschüsse für erneuerbare Wärme

Es war ein zähes Ringen im Haushaltsausschuss. Nachdem die Reduzierung des 2006er Budgets von 180 Mio. Euro für die Förderung von thermischen Solaranlagen1) und kleinen Biomasse-Heizkesseln im Marktanreizprogramm (MAP) schon fast beschlossen war, sprang in der Bereinigungssitzung nach massiver Intervenierung verschiedener Interessensgruppen doch noch eine Erhöhung um 33 Mio. Euro auf 213 Mio. Euro für das laufende Jahr heraus.

Basisförderung ohne Bescheid

Die größte Neuerung des MAP ist die vereinfachte Antragstellung bei der neu eingeführten Basisförderung. Künftig muss für sie nicht mehr vor dem Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags ein Förderantrag beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Der Antrag wird einfach zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) gestellt. Antrag und Abrechnung werden in einem Schritt bearbeitet. Nur wer einen Innovationsbonus in Anspruch nehmen will, muss den Antrag wie bisher auch vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags stellen. Folgende Zuschüsse sind im Marktanreizprogramm vorgesehen:

Basisförderung für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis maximal 40 m2 Bruttokollektorfläche: 40 Euro/m2, mindestens jedoch 275 Euro je Anlage

Basisförderung für Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung bis maximal 40 m2 Bruttokollektorfläche: 70 Euro/m2

Basisförderung automatisch beschickter Pellet-Heizkessel, Pellet-Öfen und Kombinationskessel Pellet-Scheitholz bis 100 kW mit mindestens 90 % Kesselwirkungsgrad: 24 Euro/kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1000 Euro

Basisförderung für automatisch beschickte Hackschnitzel-Heizkessel: pauschal 500 Euro je Anlage

Basisförderung für Scheitholzvergaserkessel von 15 bis 30 kW Nennwärmeleistung: pauschal 750 Euro je Anlage

Solarkollektoranlagen zwischen 20 und 40 m2 können, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, einen Innovationsbonus erhalten. Bis zum Dreifachen der Basisförderung sind möglich, bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m2 Nutzfläche. Die doppelte Basisförderung ist bei Kollektoren zur Bereitstellung von Prozesswärme und solarer Kühlung möglich.

Ein Innovationsbonus bis zum Zweifachen der Basisförderung ist möglich für Biomasse-Heizkessel bis 100 kW Nennwärmeleistung mit Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung.

Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m2 Bruttokollektorfläche sollen künftig auf vorherigen Antrag über das KfW-Programm Erneuerbare Energien gefördert werden. Hier fehlt aber noch die Genehmigung durch die EU-Kommission.

Anträge und Termine

Wer 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann einen erneuten Antrag bis zum 31. Juli 2007 stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie2) vom 12. Juni 2006. Zugelassen ist die erneute Antragstellung auch für Antragsteller, die ohne den Ablehnungsbescheid des BAFA abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen hatten.

Wegen der Verfahrensumstellungen auf die Basisförderung können Anträge (auf: http://www.bafa.de) erst ab dem 15. März 2007 gestellt werden. Förderfähig sind fertiggestellte Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist am 30. September 2007. JV

Hinweis: Beim Redaktionsschluss war noch keine Veröffent­lichung der amtlichen Fassung der neuen Förderrichtlinie im Bundesanzeiger erfolgt. Der Artikel basiert auf Informationen aus dem Bundesumweltministerium, Stand: 19. Januar 2007. https://www.bmuv.de/ http://www.bafa.de

1) Solarkollektoren, die ab 2007 eine Prüfung nach DIN EN 12 975 erhalten, müssen zusätzlich zu den bisherigen Fördervoraussetzungen das Prüfzeichen Solar Keymark tragen.

2) Solaranlagen für Trinkwassererwärmung und Prozesswärme: 54,60 Euro/m2; bei kombinierter Trinkwassererwärmung und Raumheizung: 70,20 Euro/m2. Anlagen über 200 m2 Kollektorfläche: 48 Euro/m2. Automatisch beschickte Biomasse-Heizkessel bis zu einer Nennwärmeleistung von 30 kW: 38,40 Euro/kW, mindestens jedoch 1088 Euro.

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