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Löschwasser-Vorlagebehälter

Land unter trotz Notüberlauf

Damit bei einer Fehlfunktion der Nachfüll­einrichtung für einen Vorlagebehälter nicht auch der Aufstellungsraum und in Folge ein ganzes Geschoss geflutet wird, muss nach Norm ein Behälterüberlauf mit ausreichender ­Ablaufleistung vorhanden sein. Doch mit der ­Ablaufleistung wird bei der Planung oft leichtfertig umgegangen. Scheinbar ungeachtet des für die Bemessung anzusetzenden Zulaufvolumenstroms sind fast immer Behälterüberläufe in DN 100 zu finden. Ursache ist oft eine Grundleitung in gleicher Nennweite. Getreu dem Motto: „Notüberlauf vorhanden – Anforderung der Norm erfüllt.“

Ablauf vierfach größer

Und solange alles planmäßig funktioniert, passiert auch nichts. Wird allerdings bei einer Fehlfunktion der Wasserzulauf nicht mehr unterbrochen, kann ein Ablauf in DN 100 schnell überlastet sein. Nicht umsonst wird im Kommentar zur DIN 1988-4 klargestellt, dass der maximale Zufluss vollständig über den Notüberlauf abgeleitet werden muss. Um das sicherzustellen, empfiehlt der Normenausschuss, den Querschnitt des Not­überlaufs vierfach größer auszulegen als den der Zulaufleitung.

Wird am Notüberlauf „gespart“ und es kommt zur Überschwemmung von Gebäudebereichen, sind erhebliche Schäden die Folge. Schäden, die in aller Regel nicht von der Versicherung reguliert werden. Denn die zahlt nur, wenn alles unternommen wurde, um einen Schaden abzuwenden, dieser aber dennoch eingetreten ist. Ein zu klein dimensionierter Notüberlauf erfüllt dieses Kriterium nicht. Angesichts dieser Tatsache muss sich der Anlagenersteller nicht wundern, dass die zuständigen Sachverständigen der DEKRA oder des TÜV Löschwasseranlagen mit unzureichend ausgelegten Notüberläufen gar nicht erst abnehmen.

Trinkwasser-Trennstation: Saugend sicher

Je nach Querschnitt der Zulaufleitung zum Vorlagebehälter hin, müssen Notüberläufe entsprechend große Nennweiten aufweisen, um als „ausreichend“ bewertet zu werden. Und das macht folglich auch ein hinreichend großes Entwässerungssystem nötig. Nennweiten, die als Freispiegelentwässerung nicht ausreichen, können aber durchaus genügen, wenn man auf Unterdruck setzt.

Die Entwässerung im Unterdruck-System hat sich bei Flachdächern längst bewährt. Hierbei können verhältnismäßig große Wassermengen über Rohre mit geringem Durchmesser gefällefrei abgeführt werden. Der Trick liegt darin, dass auf dem Dach eine gewisse Wasser-Aufstauhöhe erzeugt wird. Ist sie erreicht, tritt das Wasser ohne Luft anzusaugen in die Leitung ein. Die geringe Nennweite des als Fallstrecke verlegten Rohres sorgt dafür, dass das Wasser den Querschnitt vollständig ausfüllt. Der so abstürzende Wasserpfropf „zieht“ einen Unterdruck, der das Wasser buchstäblich vom Dach absaugt.

Exakt dieses Prinzip wird auch als Notentwässerungen in fertig vormontierten Trinkwasser-Trennstationen angewandt. Hier liegt innerhalb des Vorbehälters ein Geruchverschluss. Der daran angeschlossene Notüberlauf wird ab der Fallstrecke in der Rohrnennweite reduziert. Wird die maximale Füllhöhe in der Trinkwasser-Trennstation überschritten, fließen zunächst nur geringe Wassermengen ab, was zu einem kalkulierten Überschreiten der planmäßigen Behälterfüllhöhe führt. Ein steigender Wasserstand erzeugt schnell eine Vollfüllung des Ablaufs, was dann – wie bei der Unterdruck-Dachentwässung – eine Absaugwirkung herbeiführt. Diese ist so ausgelegt, dass ihre Förderleistung größer als der Auslegungsvolumenstrom der Behälterzuleitung ist. Die (Unter-)Druckleitung führt auf eine Freispiegelleitung, die den Wasserüberschuss gefahrlos ableiten kann.

Notüberlauf ja – Grundleitung nein

Die Tatsachen, dass Druckrohre sich nicht zusetzen können und sich eine Saugwirkung ohne Hilfs­energie aufbaut, machen die Unterdruck-Notentwässerung an Trinkwasser-Trennstationen zu einem sehr sicheren System. Allerdings trifft auch das an seine Grenzen; nämlich dann, wenn die Notentwässerung in Bereichen liegt, in denen keine oder keine ausreichend große Freispiegel-Entwässerungsleitung zur Verfügung steht. In diesem Fall kann auf die Pumpen-Notentwässerung zurückgegrif­fen werden. Hierbei wird ein „Wasserstand über Nor­mal“ in der Trennstation erkannt und die Löschwasserpumpe aktiviert, ohne den Löschwassermodus auszulösen. Anstelle der Löscheinrichtungen werden Flutventile geöffnet, die das Wasser an geeigneter Stelle in einen Kanal oder ins Freie austreten lassen. Die Pumpe fördert dabei den Auslegungsvolumenstrom, der zu 100 % über die Flutventile ausfließt.

Für eine sichere Funktion der Flutventile werden diese automatisch wöchentlich auf Funktion getestet. Funktionsstörungen bleiben folglich nicht lange verborgen. Durch den Einsatz der Pumpen-Notentwässerung oder einer Unterdruck-Notentwässerung ist die Gefahr der Überschwemmung von ganzen Gebäudebereichen, die in aller Regel erhebliche Schäden verursacht, gebannt. Und mit ihr schließlich auch das Haftungsrisiko, das Planer und Anlagenersteller tragen, wenn auf herkömmliche Überläufe mit zu geringer Ablaufleistung gesetzt wird.

Enrico Götsch

Ist öffentlich bestellter und vereidigter Sach­verständiger für Sanitärtechnik sowie Betriebs- und Regenwassernutzung, 08297 Zwönitz, Telefon (03 77 54) 3 36 10, http://www.gutachten-h2o.de