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EEWärmeG

Mühsamer Erkenntnisgewinn

Am 15. Februar hat der Bundesrat über Empfehlungen seiner Ausschüsse zum Regierungsentwurf des Wärmegesetzes (EEWärmeG) beraten. Wie Pressemitteilungen einzelner Verbände zu entnehmen ist, hatten diese im Vorfeld den Ausschüssen zu verstehen gegeben, wo bitteschön das EEWärmeG weicher oder abweichend formuliert werden soll.

Das ist nach offiziellen und inoffiziellen Spielregeln auch legitim, sogar im Interesse aller gewünscht. Denn nichts ist schlimmer, als ein Gesetz, was kurz nach seiner Verkündung nachgebessert werden muss. Viele der „guten Vorschläge“ wurden direkt in die Beschlussvorlage und auch in die Beschlussfassung übernommen. Mehr Wirkung verleihen sie dem EEWärmeG leider nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Noch sind es Empfehlungen. Sie geben aber schon jetzt darüber Auskunft, worum im Parlament bald gerungen wird.

Im Februar hat sich der Bundesrat mit dem Entwurf des EEWärmeG befasst. Die Beschlüsse deuten an, dass der Entwurf der Bundesregierung im Bundestag noch erheblich diskutiert wird.

Dabei bestehen noch erhebliche Zweifel, ob die Eckpunkte des EEWärmeG überhaupt geeignet sind, die Ziele zu erreichen. So wurden beispielsweise in den Empfehlungen der Ausschüsse unter Ziffer 46 vom Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung kritisiert, dass die Beschränkung auf den Neubau dem Gesetz die erforderliche Wirkung nehme. Die zur Kompensation vorgesehene Förderung werde „im Rahmen der verfügbaren Mittel nicht genügen“. Schließt man sich dem an, ist der Entwurf der Bundesregierung untauglich. In der Länderkammer gab es für eine Erweiterung auf den Bestand trotzdem keine Mehrheit.

Insgesamt 55 Empfehlungen hatten die Ausschüsse gemacht: Von fehlenden Satzzeichen bis zu kompletten Neuformulierungen. Die Fülle der Einwände ist auch ein Zeichen für die Eile, mit der die Bundesregierung den EEWärmeG-Entwurf gestrickt hat. Eilig stricken müsste, weil sie viel Zeit untätig verstreichen ließ.

Besonders bemerkenswert sind zwei Dinge, die der Bundesrat festgehalten hat: „Wenn es das Ziel sein soll, Ressourcen zu schonen und Energie einzusparen, muss Wärmedämmung die erste Maßnahme im Gebäudebestand vor allen anderen sein.“ Unsere Branche mag darüber stöhnen und es gibt besser passende Begriffe für „Wärmedämmung“, aber diese Forderung wird ohnehin schon sehr bald zur Richtschnur werden. Mit ihr könnte die Branche auch gut leben. Das implizierte Versprechen des reduzierten Energieverbrauchs durch eine verbesserte Gebäudehülle lässt sich nur erfüllen, wenn die Heizungs- und Lüftungstechnik dem neuen Stand angepasst wird. Dazu müssen sich Hersteller, Planer und Handwerker aber mit den Konsequenzen geringer Heizlasten viel stärker als bisher auseinandersetzen.

Die Branche sollte auch einen zweiten Hinweis ernst nehmen: „…wenn veraltete fossile Heizkessel durch effiziente Heizsysteme in sinnvoller Kombination mit Erneuerbaren Energien im Gebäudebestand eingesetzt werden sollen, muss das zwingend in Verbindung mit Maßnahmen zur Wärmedämmung geschehen. Der Einsatz von Erneuerbaren Energien insbesondere Bioenergie im Gebäudebestand ohne begleitende Wärmedämmmaßnahmen würde bedeuten, ein knappes/teures […] Gut – fossilen Brennstoff – durch ein anderes knappes Gut – Biomasse – zu ersetzen.“

Die Konsequenz der Länderkammer daraus: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob bei der Ausgestaltung der Fördermöglichkeiten für den Gebäudebestand hinsichtlich Einsatz von Erneuerbaren Energien zur Wärmegewinnung Maßnahmen der Wärmedämmung am Gebäudebestand als Fördervoraussetzung berücksichtigt werden können. Sollten Fördermöglichkeiten der Wärmedämmung am Gebäudebestand nicht im EEWärmeG thematisiert werden, wird die Bundesregierung gebeten, im CO2-Gebäudesanierungsprogramm entsprechende Mehrbedarfe vorzusehen.“

Die drei Auszüge zeigen, dass in der Politik langsam die Erkenntnis reift, dass die Energiefragen im Gebäudebestand nicht mit dem bisherigen Aktionismus zu beantworten sind. Viel zu häufig wurden bisher Recht, Fördertöpfe und Pflichten geschaffen, um schon vorhandenen Lösungen auf die Beine zu helfen, anstatt insgesamt bessere Rahmenbedingungen für neue Lösungen zu schaffen. Das Schlimme daran: Unterstützt werden häufig Ansätze, die nur einen Schritt in die richtige Richtung bringen. Sie sind aber meistens nicht ausreichend. Die damit erreichten Standards werden schon in wenigen Jahren erneut zur Belastung.

Ihr

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de

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