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Konjunkturpaket II

EnEV 2012 sollte Pflicht sein

EEWärmeG, EnEV (2007, 2009, 2012), KfW-Förderprogramme, MAP, BAFA, dena, Bundesstelle für Energieeffizienz… Das Dickicht rund um die Themen Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und regenerative Energien ist weder für die interessierten, noch für die betroffenen Immobilienbesitzer und Wohnungsunternehmen überschaubar. Statt zu handeln wird so resigniert abgewartet.

Eine ärgerliche Folge der politisch verzögerten Einführung der EnEV 2009 ist, dass das Konjunkturprogramm II nun zu erheblichen Fehlentwicklungen bei der Bausanierung von Bildungseinrichtungen, Rat- und Krankenhäusern führen kann, wenn die Verantwortlichen nicht handeln. Denn das geplante Anforderungsniveau der EnEV-Novellierung 2012 ist bereits heute höchst wirtschaftlich, ergo verschwendet jede Maßnahme die dahinter zurückbleibt nicht nur Energie, sondern auch über viele Jahre Steuergelder.

Nur halbherzig arbeitet die Bundesregierung daran, den Energie­verbrauch von Gebäuden zu senken. Durch zögerliches Verhalten und übertriebene Samthandschuhe bleibt sie weit hinter den wirtschaftlich umsetzbaren Möglichkeiten zurück. Daran wird auch das wahrscheinliche Inkrafttreten der EnEV 2009 im kommenden Herbst nicht viel ändern. Mittel aus dem Konjunktur­paket II könnten so für suboptimale Sanierungen ver(sch)wendet werden.

Und noch immer wird gemäß früherem Grundgedanken der EnEV zwischen baulicher und anlagentechnischer Effizienz kompensiert. Jedoch sollte längst bekannt sein, dass nur die bestmögliche ener­getische Gesamtsanierung von Gebäude- und Anlagentechnik ohne gegenseitige Anrechnung zu mittel- und langfristig empfehlenswerten Lösungen führt. Geförderte Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II sollten darum bereits 2009 die voraussichtlichen Anforderungen der EnEV 2012 erfüllen.

Weitere Ungereimtheiten und Widersprüche in und um die genannten Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme sollten zudem schnellstmöglich beseitigt werden. Nachfolgend einige Beispiele, die auf der Internetseite des Kommen­tators vertieft werden:

Die Anforderungen des EEWärmeG „15 % des Wärmeenergiebedarfs solar (oder durch Alternativlösungen“ sollte – wie im früheren Gesetzesentwurf – auf die Endenergie als Wärmeenergiebedarf und nicht auf die „Aufwände für Übergabe, Verteilung und Speicherung; also was der Kessel als Nutzwärme abgibt“ bezogen werden. Sonst kann die solarthermische Lösung zu einem Nullsummenspiel führen, vor allem bei Einfamilienhäusern mit wenigen Bewohnern, aber auch bei schlecht geplanten größeren Solaranlagen für Mehrfami­lienhäuser. Der Solarertrag deckt dann kaum mehr als die mit der Solaranlage verbundenen erhöhten Speicher- und Verteilverluste sowie die erhöhten Teillastverluste der Zusatzwärmeerzeuger.

Ein weiteres Dilemma in den Verordnungen: Die Einstellung der (Vorlauftemperatur-)Regelung und der Pumpförderhöhe, die Verwendung von Hocheffizienzpumpen der A-Klasse und die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs werden ­weder für Neubauten noch für energetische Modernisierungen bindend vorgeschrieben. Eine technische Regel für diese Maßnahmen steht noch immer aus.

Dazu kommt, dass die notwendigen Einschränkungen für den erweiterten KWK- und Biomasseeinsatz nur unzureichend thematisiert ­werden: Der unkoordinierte Einsatz von KWK in Nah- und Fernwärmenetzen kann durch besser gedämmte Gebäude mit geringer Anschlussdichte zu mittel- und langfristig unwirtschaftlichen Lösungen führen. Auch beim forcierten Einsatz von Biomasse sind Beschränkungen erforderlich, denn der Ausbau von Bioöl, Biogas und Holz ist begrenzt: Maximal 18 % des derzeitigen Verbrauchs fossiler Energieträger ist durch Biomasse substituierbar. Darum sollte für die Gebäudeheizung und Trinkwassererwärmung künftig nur ein Biomassebudget von 30 kWh/(m2 a) Endenergieersatz mit den niedrigen Biomasse-Primärenergiefaktoren (0,2 bzw. 0,5) bewertet werden dürfen. Priorität muss die Reduzierung des Nutzwärmebedarfs haben.

Die an Praxisverbrauchswerten orientierte Ener­gieanalyse aus dem Verbrauch (E-A-V) sollte für die Kontrolle von geförderten energetischen Maßnahmen Standard werden. 80 % der Wohngebäude weisen einen Endenergieverbrauch zwischen 100…200 kWh/(m2 a) auf. 10 % sind besser, 10 % sind schlechter. Um letztere sollte man sich zuerst kümmern. Eine E-A-V zeigt auf, wo die größten Verluste liegen: in der Gebäudehülle, in der Anlagentechnik oder im Nutzerverhalten.

Mehr unter: http://www.delta-q.de

Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff,
EOS Institut für energieoptimierte Systeme – Fachbereich
Versorgungstechnik an der FH BS/Wolfenbüttel

Sie sind anderer Meinung?
Ich freue mich darauf: d.wolff@fh-wolfenbuettel.de

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