Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
DIN 14462

Neue Regeln für Wandhydranten

Mit der Novellierung von DIN 144621), die auch als Löschwassernorm für Hydrantenanlagen bezeichnet wird, wurden neue brandschutztechnische Anforderungen umgesetzt. Für TGA-Planer, Brandschutzsachverständige und Installateurbetriebe ergeben sich damit neue grundlegende Rahmenbedingungen.

Trinkwasserhygiene

War es in der inzwischen ebenfalls überarbeiteten DIN 1988 (Ausgabe 2002) theoretisch noch möglich, Wandhydranten Typ F unter Ausnahmebedingungen direkt an das Trinkwassernetz anzubinden, gehört dies jetzt der Vergangenheit an. Mit der aktualisierten DIN 14462 wurde auch dieses letzte Schlupfloch normativ geschlossen. Wandhydranten Typ F sind nun ausschließlich über Nass-Trockenstationen (normative Bezeichnung: Fernbetätigte Füll- und Entleerstation) oder Trinkwasser-Trennstationen mit Freiem Auslauf anzuschließen, damit eine Gefährdung des Trinkwassers vermieden wird.

Notstromversorgung

Für Druckerhöhungsanlagen wird nun klargestellt, dass mindestens eine Wassereinspeisung durch die Feuerwehr die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung sicherstellen muss. Darüber hinaus gelten weitere Anforderungen der Brandschutzsachverständigen oder Landesbauordnungen, in denen beispielsweise eine Notstromversorgung für Hochhäuser zwingend vorgesehen ist.

Anmerkung: Nach den anerkannten Regeln der Technik ist aus trinkwasserhygienischen Gründen eine Einspeisung von Löschwasser durch die Feuerwehr in Systeme mit der älteren Technologie der Nass-Trockenstationen unzulässig.

Macht ein unzureichender Trinkwasserver­sorgungsdruck die Verwendung von Drucker­höhnungsanlagen vor Nass-Trockenstationen notwendig, sind diese an eine Notstromversorgung anzuschließen.

Stromversorgung und Motorschutz

Wohl gestützt durch abschlägige Erfahrungen aus Sachverständigen-Abnahmeprüfungen von Löschwasseranlagen, werden nun in DIN 14462 die Grundanforderungen aus VDE 0100 für den Elektro-Anschluss aufgeführt: Für das Stromnetz von Löschwasseranlagen sollte bis hin zur Niederspannungshauptverteilung eine E90-Stromversorgung ohne FI-Schutz und ohne Sicherung vorgesehen werden. Auch ausgelöste Motorschutzschalter dürfen nicht zum Abschalten der Pumpen führen.

Sicherheitsventil

Erkenntnisse aus dem Brandschutzforschungs­bericht der Universität Karlsruhe und Universität Magdeburg bestätigten, dass sich bei einem Gebäudebrand das Wasser in den Leitungssystemen ausdehnt und dies zum Bersten des Löschwasserleitungssystems und zur Gefährdung von Personen führen kann.

Expansionswasser ist gleich einer Warmwasserbereitung, z.B. über ein Sicherheitsventil, abzuführen. Für den Anwender gilt auch hier, es sind nur Bauteile zu verwenden, die von den Herstellern für einen Einsatz in Löschwassersystemen zugelassen sind. Sicherheitsventile aus der Trinkwasserversorgung sind bedingt durch ihre Konstruktion weniger geeignet. Leitungsablagerungen und Sedimenteinspülungen würden einem federbelasteten Tellerventil ein schnelles Ende bereiten.

Notlaufleitung

In jeder technischen Berufsausbildung und auch in Bedienungsanleitungen der Pumpenhersteller wird seit Jahrzehnten ausgeführt, dass Pumpen nicht gegen geschlossene Ventile arbeiten dürfen. Sie benötigen eine Mindestfördermenge zwischen 10 und 20 % des Nennvolumenstroms oder sind drehzahlabhängig zu betreiben, um eine dauerhafte und sichere Wasserversorgung zu gewährleisten.

Bei einer Sprinkleranlage wird dies obligatorisch umgesetzt. Abnahmeprüfungen durch unabhängige staatlich geprüfte Brandschutz-Sachverständige bringen bei Löschwasserversorgung für Hydranten aber alarmierende Ergebnisse zutage: In fast jeder zweiten Anlage sind Mindestfördermengen nicht berücksichtigt. Pumpen ohne Notlaufleitung oder Drehzahlregelung müssen dann z.B. bei der Versorgung eines Wandhydranten TYP F einen Volumenstrom von 0,2 bis 18 m3/h ­realisieren. Ein klarer Verstoß gegen die a.R.d.T.

Der zuständige Normenausschuss hat darum nochmals besonders darauf hingewiesen, dass eine sichere Wasserversorgung auch bei Unterschreitung der Mindestfördermenge erreicht werden muss.

Maximal 8 bar

Wie in der Hochhausrichtlinie bereits veröffent­licht, wurde die bisherige Fließdruckbegrenzung von max. 7 bar am Hydranten überarbeitet. Maximal 8 bar bei einem definierten Volumenstrom heißt jetzt die Forderung.

Doch Vorsicht, der Einsatz von Druckminde­rern ist zu vermeiden. Denn es sind nur Bauteile zu verwenden, die für die Löschwasserversorgung geeignet sind. In Deutschland ist dem Autor kein Hersteller bekannt, der seine Druckminderer dafür freigibt. Das ist verständlich, wenn man bedenkt, dass das Löschwasser unter Umständen 364 Tage stagniert (abgelöst durch die jährliche Funktionsprüfung) und im Brandfall ein Funktionieren der Löschwasseranlage trotz Schwemmstoffe gewährleistet werden soll. Zulassungen von Wiederverkäufern sollten darum kritisch geprüft und durch die Vorlage eines Prüfzeugnisses abgesichert werden.

In der Praxis, beispielsweise beim Einsatz in Hochhäusern, hat sich eine Lösung mit Pumpen-Drehzahlregelung durchgesetzt, die vollkommen auf Druckminderer verzichtet.

Grenztaster

Die Schalter, die beim Öffnen der Hydrantentür oder des Schlauchanschlussventils einen Alarm auslösen, werden in der Normenwelt als Grenz­taster bezeichnet. Werden diese für den Pumpenbetrieb benötigt, sind sie auf einen etwaigen Kurzschluss oder einen Kabelbruch dauerhaft zu überwachen.

Entwässerung

Eine Entwässerung aller relevanten Bauteile hat nach den a.R.d.T. zu erfolgen. Dies bedeutet etwa für Trinkwasser-Trennstationen mit Freiem Auslauf, dass der Vorlagebehälter sicher bei Ausfall der Trinkwassernachspeisearmatur entwässern muss, ohne in kürzester Zeit den Keller zu fluten.

Oberhalb der Straßenoberkante ist eine Entwässerung in die Freifläche bedenkenlos möglich. Erfolgt eine Anbindung an ein ausreichend großes Kanalsystem, ist dies über einen Siphon zu realisieren.

Im Keller ist der Notüberlauf eines Zwischenbehälters an eine Hebeanlage anzubinden. Innerhalb des Gebäudes ist diese nach DIN 1986 redundant auszuführen. Für Bauherren, die diesen hohen finanziellen Aufwand scheuen, besteht die Möglichkeit die großen Wassermengen ebenfalls über die Trennstation abzuleiten. Diese Technologie wird als Pumpennotentwässerung bezeichnet und ermöglicht den Verzicht auf eine kostenintensive Hebeanlage.

Trinkwasserfeinfilter

Vervollständigend sei erwähnt, dass nach der EW DIN 1988 nur noch Partikelfilter mit einer Korngröße>1 mm in die Trinkwasserleitung von Löschwasseranlagen montiert werden dürfen. Das bedeutet die Verwendung von spezieller und geeigneter Anlagentechnik. Ein Herstellerzertifikat für Löschwasseranlagen bringt auch hier Sicherheit.

Empfehlung

Für alle diejenigen, denen es zu aufwendig ist, Sicherheitsventil, Mindestmengenförderung, Verzicht auf Druckminderer, spezielle Schalt­schrank­anforderungen, DVGW-Gerätezertifizierung und Brandschutzzulassung bauseits zu realisieren, empfiehlt sich die DEKRA-geprüfte Trinkwasser-Trennstation von GEP Industrie-Systeme.

1) DIN 14462 Löschwassereinrichtungen – Planung und Einbau von Wandhydrantenanlagen und Löschwasserleitungen. Berlin: Beuth Verlag, April 2009

Enrico Götsch

ist öffentlich bestellter und vereidigter Sach­verständiger für das Fachgebiet Sanitärtechnik mit den Schwerpunkten Betriebs- und Lösch­wasserversorgung, Mitglied in den Normenausschüssen DIN 1988, DIN 1989 und DIN 14462 und Geschäftsführer der GEP Industrie-Systeme GmbH, 08297 Zwönitz, info@gep-h2o.de, http://www.gep-h2o.de

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ TGA+E-ePaper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus TGA: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen