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Kessel

Leichtflüssigkeitsabscheider mit Biodiesel-Zulassung

Kessel hat jetzt als erster deutscher Hersteller die ­Zulassung Z-54.3-454 (Klasse I) und Z-54.2-453 (Klasse II) des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) für einen erweiterten Einsatzbereich der Öl-/Benzin- und Koaleszenzabscheider erhalten. Die Zulassung bestätigt, dass die Abscheider des Unternehmens auch für Leichtflüssigkeiten mit Biodieselanteilen bis 100 % beständig sind und dass sie sich darüber hinaus für die Trennung von Leichtflüssigkeiten mit Biodieselanteilen eignen (DIN 1999-101). Kessel bietet Öl-/Benzin- und Koaleszenzabscheider nach DIN EN 858 und DIN 1999-100, Klasse I und II in den Nenngrößen 3, 6, 10 und 15 an. Darüber hin­aus hat das Unternehmen Öl- und Benzinabscheider nach Werksnorm in der Größe NS 1,5 im Programm, die in Dieseltankstellen und privaten Waschplätzen eingesetzt werden können. Alle Anlagen besitzen einen integrierten Schlammfang sowie einen selbsttätigen Verschluss und eignen sich für Leichtflüssigkeiten mit einer Dichte von 0,85 bis 0,95 g/cm3. Sie werden zum Erdeinbau bis Belastungsklasse D angeboten. Um das Erdreich und Grundwasser vor austretenden Leichtflüssigkeiten zu schützen, fertigt Kessel die monolithischen Behälter der Abscheider aus Polyethylen (PE) – so gibt es nur eine Verbindungsstelle zwischen Basisbehälter und Aufsatzstück und sie sind bis zur Geländeoberkante dauerhaft dicht.

Kessel

85101 Lenting

Telefon (0 84 56) 2 70

info@kessel.de

http://www.kessel.de

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