Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Brandmeldeanlagen nach MLAR

Lückenlose Alarmierung

Die erste Fassung der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) stammt bereits aus den frühen 1990er-Jahren. 2002 wurde sie überarbeitet; 2005 erschien sie in neuer Auflage. Die Musterbaurichtlinien sind der Vorschlag der Fachkommission Bauaufsicht der Bauminister­konferenz (ARGEBAU) an die Bundesländer zur Gestaltung ihrer Baugesetze. Die Übernahme ohne oder fast ohne Veränderung der MLAR 2005 ist inzwischen in fast allen Bundesländern erfolgt. Im Baurecht der Länder wird sie als Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) bezeichnet und ist als solche Baugesetz. Wesentliche Schutzziele der MLAR sind:

  • Die Sicherung der Benutzbarkeit der für die Rettung von Menschen und Tieren im Brandfall und für die Brandbekämpfung bedeutsamen Gebäudebereiche durch Begrenzung von Einbauten (hier Leitungsanlagen) aus brennbaren Stoffen
  • Die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch durch bestimmte Wände und Decken, die aus Gründen des baulichen Brandschutzes feuerwiderstandsfähig sein müssen
  • Die Aufrechterhaltung der Funktion der elektrischen Leitungsanlagen für bestimmte, bauordnungsrechtlich geforderte Sicherheitseinrichtungen bei äußerer Brandeinwirkung auf diese Leitungsanlagen

BMA im Fokus der MLAR

Die MLAR betrifft alle Leitungsanlagen eines Gebäudes und schließt auch die des anlagentechnischen Brandschutzes mit ein. Für Brandmeldeanlagen (BMA) gilt wie für herkömmliche Leitungen: Sie sollen möglichst keine zusätzliche Brandlast darstellen. Darüber hinaus besteht die Forderung nach einer Begrenzung der Brandweiterleitung. Im Gegensatz zu herkömmlichen Leitungen müssen Brandmeldeanlagen jedoch zusätzlich die in Abschnitt 5 der MLAR beschriebene Forderung nach einem zeitlich festgelegten Funktionserhalt erfüllen. Damit ist die Konzeption von Brandmeldeanlagen direkt an die Bestimmungen der Leitungsanlagen-Richtlinien gekoppelt. Die DIN-Normen (DIN 14675, DIN VDE 0833-2 und die Gerätenormen DIN EN 54), die den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen regeln, sind unabhängig hiervon zu betrachten.

Zwar sind Brandmelde- und Alarmierungsanlagen in den Richtlinien ausdrücklich erwähnt, doch die knapp gehaltenen Aussagen lassen einen Spielraum für Interpretationen. Denn sie beschreiben zwar die Anforderungen, erläutern aber nicht in jedem Fall, wie diese zu erfüllen sind. Wenn es um die Verlegung von Leitungen für Brandmeldeanlagen geht, entscheidet darum der zuständige Sachverständige, wie die jeweilige Richtlinie konkret umzusetzen ist. Dieser amtlich zugelassene Sachverständige nimmt auch die bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen ab. Diese Praxis führt immer wieder zu Diskussionen, da die Regeln von den Baubeteiligten verschieden ausgelegt werden. Wertvolle Unterstützung für die Arbeit der Sachverständigen bieten Expertenkommentare. Diese schriftlichen Erläuterungen liefern Interpretationsvorschläge zur konkreten Umsetzung der einzelnen Vorgaben.

30 Minuten für mehr Sicherheit

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Personenaufzüge, Rauchabzugs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen müssen im Brandfall 30 Minuten lang funktionsfähig bleiben. So ist es in der MLAR festgelegt. Nach dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Selbstrettung der Gebäudenutzer abgeschlossen ist und die Feuerwehr die weiteren Schritte übernimmt.

Im Fall eines Feuers leisten ­Brandmeldeanlagen einen entscheidenden Beitrag beim Schutz von Personen. Im Wesentlichen bestehen die An­la­gen aus der Sensorik (Brandmelder, Meldungskoppler) beziehungsweise Aktorik (Alar­mie­rungs­mit­tel, Schalter, Ausgabebaustein), den Brand­mel­der­zentralen und dem Leitungsnetz. Auf moderne Brandmeldeanlagen ist die Sensorik im Loop aufgeschaltet. So zieht ein einfacher Leitungsfehler keinen Datenverlust im Gesamtsystem nach sich. Denn wird die ringförmig verlegte Leitung an einem Punkt unterbrochen, sind die Peripheriegeräte immer noch versorgt. Dieser Entwicklung trägt auch die MLAR 2002 Rechnung: Loops, die mit Brandmeldern bestückt sind, müssen nicht länger in Funktionserhalt verlegt werden. Die Kostenersparnis ist erheblich. Denn Leitungsanlagen mit 30-minütigem Funktionserhalt sind wesentlich teurer als herkömmliche Leitungs­anlagen.

Alarmierungsmittel auf dem Loop

Komplexer stellt sich die Situation dar, wenn auch Alarmierungsmittel wie Sirenen und Hupen auf moderne Loops aufgeschaltet werden. In diesem Fall meldet die Brandmeldeanlage zwar sofort ein Feuer. Gemäß den Bestimmungen der Leitungsanlagen-Richtlinien muss die zugehörige Alarmierung in den angrenzenden Räumen und Brandabschnitten jedoch weitere 30 Minuten lückenlos anhalten. Entwickeln sich Brände schnell und mit ungünstiger Lage beziehungsweise Verteilung der Brandlast, ist es nicht ausgeschlossen, dass innerhalb einer halben Stunde nach Brandausbruch die Leitungen der Brandmeldeanlage stark geschädigt werden. Dann wird der Loop aufgetrennt und in zwei Stichen weiterbetrieben – eine bestimmungsgemäße Funktion. Allerdings ist es technisch kaum möglich, dies ohne kurzzeitige Unterbrechung des Datenverkehrs auf dem betroffenen Loop zu erreichen.

Für die Brandmeldung selbst ist dieser Vorgang ohne Bedeutung, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits abgesetzt ist. Für die geforderte Alarmierung bedeutet der Wiederaufbau der BMA-Peripherie eine Unterbrechung, die in der MLAR nicht vorgesehen ist. Gemäß den Gerätenormen für Brandmelderzentralen (DIN EN 54-13 Bewertung der Kompatibilität von Systembestandteilen) kann diese Unterbrechung bis zu 300 Sekunden dauern. Zu lange, um sicherzustellen, dass die Alarmierung von den betroffenen Personen als solche wahrgenommen wird. Da Gebäudenutzer erfahrungsgemäß nur zögerlich auf Alarmierungen reagieren, führt eine deutliche Unterbrechung derselben mit großer Wahrscheinlichkeit zum Abbruch der bis dahin eingeleiteten Fluchtreaktion.

Nur fünf Sekunden darf die Alarmierung unterbrochen werden, damit sie im Sinn der Leitungsanlagenrichtlinien noch als lückenlos zu bezeichnen ist. Zu diesem Schluss kam der vom VdS Schadenverhütung und dem Zentralverband der Elektro- und Elektronikindustrie (ZVEI) gebildete Expertenkreis. Damit geht an die Sachverständigen die Empfehlung, dies bei den Anlagenabnahmen zu berücksichtigen.

Lösungen von Siemens

Diese Empfehlung der Experten kann nicht nur eingehalten, sondern sogar übertroffen werden. Und das, ohne kostspielige Leitungen mit Funk­tionserhalt verlegen zu müssen: Siemens bietet mit dem Turbo-Isolator eine neue Technologie, die eine lückenlose Alarmierung im Brandfall sicherstellt. Gegenüber den bisher üblichen Geräten wurde die Isolierung eines Kurzschlusses auf dem Peripherienetz für die Siemens-Brandmeldeanlagen der Baureihen Sinteso FS20 und Sigmasys Sinteso verbessert: Auf dem Peripherienetzwerk FDnet erfolgt kein „Bus-Geräte-Reset“.

Und die Leitungstrenner (Isolatoren) der FDnet-Bus-Geräte können den Kurzschluss wesentlich schneller als früher isolieren. Nur eine Sekun­de dauert dieser Vorgang. Da die FDnet-Alarmgeräte mit der Funktion „Turbo-Isolator“ ausgestattet sind, werden sie laufend von einer Seite des Melderringes gespeist, während die Kurzschluss-Seite abgetrennt bzw. isoliert, wird. Die Alarmierung erfolgt unterbrechungsfrei, da die Energiespeicher der Alarmgeräte den extrem kurzen Speisungsausfall kompensieren können. Ein Prüfzeugnis wird in Kürze vorliegen. Bis dahin steht eine Herstellererklärung zur Verfügung.

Fazit

Mit der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) regelt der Gesetzgeber die Anforderungen an alle Leitungen in Gebäuden. Hiervon sind auch Brandmelde- und Alarmierungsanlagen betroffen. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Personen. ­Dabei lassen die Formulierungen der MLAR Raum für Interpretationen. In diesem Fall liefern Expertenkommentare wertvolle Hinweise zur Auslegung der Richtlinie. Den aktuellen Forderungen der Experten nach einer lückenlosen Alarmierung trägt Siemens mit dem Turbo-Isolator Rechnung. Mit der neuen Technologie übertrifft die Siemens-Brandmeldefamilie diese Forderungen sogar, ohne teure Leitungen mit Funktionserhalt verlegen zu ­müssen.

Linktipp:

Ein aktueller Kommentar wurde u.a. als Mitteilung 330002:2009:03 vom Zentralverband der Elektro- und Elektronikindustrie (ZVEI) veröffentlicht und kann dort bestellt werden: http://www.zvei.org/sicherheitssysteme

NEU

Mehr Infos zum Thema im

TGA-Online-Dossier

Auf https://www.tga-fachplaner.de/

einfach Webcode 724 eingeben.

Angelika Staimer

Dipl.-Ing., Siemens AG, Building Technologies ­Division; Vorsitzende des Lenkungsausschusses des Fachverbandes Sicherheitssysteme im Zentralverband der Elektro- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI), https://new.siemens.com/de/de/produkte/gebaeudetechnik.html

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ TGA+E-ePaper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus TGA: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen