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Ingenieurversicherung

Abmahngefahren durch neue DL-InfoV vermeiden

Zum 18. Mai 2010 wurde die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) verabschiedet. Nach Informa­tionen der Ingenieurversicherung hat jedoch ein Großteil der davon betroffenen Ingenieure und ­Energieberater in den vier ­Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung die Ver­ordnung entweder nicht korrekt oder überhaupt nicht umgesetzt. Die ­Ingenieurversicherung weist ­darauf hin, dass wer u.a. auf seinen Webseiten keine oder nicht hinreichende Angaben zu ­seiner ­Berufshaftpflichtversicherung macht, sich neben der Gefahr von Bußgeldern – der Gesetzgeber sieht hier bis zu 1000 Euro vor – insbesondere dem Abmahnrisiko aussetzt. Dabei könnten beispielsweise Wettbewerber und Abmahnabzocker durchaus höhere Be­träge einfordern. Seit dem 18. Mai 2010 müssen Dienstleister von sich aus bestimmte Informa­tionen dem ­Interessenten leicht zugänglich machen, z.B. in Form von Info­broschüren und auf ihrer Webseite (parallel zu den weiterhin ­bestehenden Impressumsvorgaben / Telemediengesetz TMG) oder in Briefform beim Erstkontakt (Informationspflicht). Weiterfüh­rende Links erhalten Sie über Webcode 292581 und auf: https://www.ingenieurversicherung.de/

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