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TGA-Planung

Normen dürfen nicht zur Last werden

Sind alle Ihre Projekte normenkonform geplant und errichtet worden? Bei allem Vertrauen in die Kompetenz der TGA-Planungsbüros, das ist nahezu unmöglich. Für die Errichtung eines Gebäudes und seiner technischen Gebäudeausrüstung zur Gewährleistung nutzungsabhängiger bzw. technologischer Parameter, gelten unzählige Normen und Richtlinien. Gleiches gilt für die eingesetzten Produkte, nebst zusätzlicher Vorschriften über ihren Ressourceneinsatz bei der Herstellung und ihre Energieeffizienz im Betrieb. Zusätzlich wird der einzuhaltende Stand der Technik über diverse Bauvorschriften und Verordnungen auf nationaler und internationaler Ebene (EnEV, EEWärmeG, EU-Gebäuderichtlinie bzw. EPBD) unter Bezug weiterer Normen und Richtlinien definiert. Somit sind zwangsläufig ein ganzer Berg an Vorschriften und ihr vielfältiger, oft widersprüchlicher Bezug untereinander zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen.

Richtlinien, Normen oder Vorschriften können eine freiwillige oder verpflichtende (gesetzlich festgelegte) und eine geistes- oder naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeit widerspiegeln. Dies geschieht im Allgemeinen in nationalen (u.a. DIN, VDI, VDE, DVGW, TRGI, VDS) und aufgrund der Globalisierung bzw. im Rahmen der EU über international verbindliche Regelwerke (z.B. ISO, EN).

Enormer Aktualisierungsaufwand

Ein nicht zu unterschätzendes Problem besteht heute für TGA-Planer und Ausführende darin, dass sie kaum noch in der Lage sind, die Vielfalt der gültigen Normen und ihre Inhalte zu kennen, sie für alle Projekte individuell auf dem vertraglich vereinbarten und dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand zu halten, umzusetzen und auf Änderungen im Regelwerk vertragskonform zu reagieren. Der „Griff in die Schublade alter Projekte“ kann so schnell erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Dies betrifft sowohl den Planungsprozess bei der Vereinbarung der Eingangsparameter, bei der Auswahl der Systeme und der Auslegung von Komponenten als auch die bei der Ausschreibung in den Vertragsbedingungen zu dokumentierenden Regeln für die Ausführung.

Beispielhaft sei dazu die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) genannt. Deren Teile A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen) und B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) sowie einige Teile C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, ATV) mit Neuausgabe im April 2010 überarbeitet worden sind (die Teile A und B wurden im August 2010 berichtigt). Allein die ATV DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen listet 74 Regeln. Sie sind hinsichtlich Planung und Ausführung sowie bei Bezug in den Vertragsbedingungen des Leistungsverzeichnisses auf die VOB, insbesondere für die Gewährleistung vereinbarter Parameter, wichtig und in vielen üblichen Konstellationen vertragsrechtlich relevant.

Inkompatible Normen

Weitere Unsicherheiten ergeben sich beispielsweise für den TGA-Planer

  • durch unterschiedliche (und gewöhnungsbedürftige) Formelzeichen und deren Indices (z.T. aus englischen und französischen Begriffen abgeleitet) in den nationalen ­Normen (z.B. DIN EN 13779, DIN EN 12831, DIN V 18599) als auch internationalen ­Normen (für die Raumlufttechnik versucht der VDI 4700 Blatt 2 eine Normierung der Abkürzungen) und
  • durch unsauber oder gar nicht definierte ­Begriffe. Besonders deutlich wird diese bei der Definition einer „Klimaanlage“ in DIN SPEC 13779 bzw. DIN 15251 oder der EnEV und der EU-Gebäuderichtlinie… Erste und gute Ansätze dies zu lösen, sind in VDI 4700 zu sehen.

Infolge der hier nur angedeuteten Komplexität und auch durch die Nutzung von Auslegungs- und Simulationsprogrammen wird der Umfang von Normen immer größer und erreicht heute in vielen Bereichen den Charakter einer wissenschaftlichen Dokumentation, die nur noch für wenige Branchen-Akteure in ihrer Gesamtheit verständlich und nachvollziehbar ist.

Setzt man voraus, dass eine Norm u.a.

  • einen durch bestimmte Randbedingungen festgelegten Prozess,
  • eine anerkannte Regel der Technik,
  • eine Werteordnung innerhalb einer Gesellschaft,
  • ein anerkanntes Regelwerk,
  • ethische Werte und Maßstäbe,
  • eine rechtliche Vorschrift und
  • einer zu erbringen (Teil-)Leistung

entspricht, so sollte die Norm der ordnungsgemäßen Bearbeitung und Lösung einer Aufgabe durch die

  • Definition von Ausgangsgrößen,
  • Festlegung von Bearbeitungsschritten und
  • Festlegung von Schnittstellen

dienen und den allgemeinen Regelfall so einfach und so plausibel wie möglich nachvollziehbar beschreiben. Sicher, das ist ein hoher Anspruch. Es ist aber beim Studium der neuen Normen leider festzustellen, dass man sich häufig vom diesem Anspruch eher entfernt als nähert.

TGA-Planer brauchen Unterstützung

Da der Faktor Zeit bei der Planung sehr beschränkt ist, um sich sowohl mit vorhandenen verbindlichen Normen als auch mit Neuerscheinungen, Überarbeitungen bzw. Aktualisierungen auseinanderzusetzen, müssen den TGA-Planern und Ausführenden auf unterschiedlichen Wegen entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann die Branche ihrem hohen Qualitätsanspruch gerecht werden. Gute Ansätze dazu gibt es bereits seit mehreren Jahren in den Fachzeitschriften TGA Fachplaner und CCI durch den Hinweis auf Entwürfe, neue und aktualisierte Normen und Richtlinien. Doch jährlich über 150 neue oder aktualisierte Regeln aus dem Bereich Planung und Ausführung der technischen Gebäudeausrüstung erfordern weitere Unterstützung.

Um möglichst einen großen Nutzerkreis in der TGA-Branche zu erreichen, wäre es sehr zu begrüßen, wenn zum Beispiel über die Branchenorganisationen (z.B. BHKS, FGK, Ingenieur-, Architekten, Handwerkskammern) analog zum VDI-Richtlinien-Newsletter regelmäßig und zielgruppenspezifisch über Veränderungen informiert würde. Auf diesem Wege ließe sich insbesondere im Entwurfsstadium und auch im Allgemeinen eine aktivere Mitarbeit anregen und vor allem der in den Regelwerken häufig zu vermissende Erfahrungsschatz der Praxis besser integrieren. Denn was nützen Regelwerke, die nicht verstanden und deswegen nicht beachtet werden? Schließlich wollen wir alle zum Wohle unserer Auftraggeber arbeiten und nicht bei Anwälten, Sachverständigen und Gerichten unnötig Aktenschränke füllen.

Literatur:

[1] Trogisch, Achim: Was versteht man unter „Klimatechnik“ bzw. „Klimatisieren“. Heidelberg: C.F. Müller-Verlag, KI-Luft- und Kältetechnik, 1/2-2010

[2] DIN SPEC 13779: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme – Nationaler Anhang zu DIN EN 13779, Berlin: Beuth Verlag, Dezember 2010

[3] VDI 4700 Blatt 2 (Entwurf) Festlegung in der Bau- und Gebäudetechnik – Abkürzungen für die Raumlufttechnik. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2010

[4] VDI 4700 (Entwurf) Begriffe der Technischen Gebäudeausrüstung mit Hinweisen zur Gestaltung von Benennungen und Definitionen. Berlin: Beuth Verlag, Dezember 2008

Mehr Infos zum Thema in den TGAdossiers Regelwerk und Regelwerk-Update: Auf https://www.tga-fachplaner.de/ einfach Webocde 723 bzw. 728 eingeben.

Prof. Dr.-Ing. Achim Trogisch

lehrt an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) im Fachbereich Maschinenbau/Verfahrenstechnik auf dem Gebiet TGA. Telefon (03 51) 4 62 27 89, trogisch@mw.htw-dresden.de, https://www.htw-dresden.de/