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18599 Gütegemeinschaft

“18599-Software rechnet richtig“

Am 18. Oktober 2010 hat die KfW-Förderbank bekannt gegeben, dass für die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen (151 und 153) bis auf Weiteres die Berechnung nach DIN V 18599 nicht mehr akzeptiert wird (Webcode 296894). Somit können derzeit nur Berechnungen nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 zur Antragstellung bei der KfW eingereicht werden. Als Begründung gab die KfW an, dass unterschiedliche Softwareprodukte ungewöhnlich starke Abweichungen in den Ergebnissen liefern würden. Implizit wurde damit auch die Qualität der Softwareprodukte in Frage gestellt. Die Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft haben diese einseitige Darstellung kritisiert und zwischenzeitlich den betroffenen Fall nachgerechnet. Laut Gütegemeinschaft belegen erste Ergebnisse, dass die aufgezeigten Abweichungen „keinesfalls nur in den Softwareprodukten begründet liegen, sondern vielmehr in der unzureichend beschriebenen Normgrundlage und der Eingabe beim Anwender“. Die Primärenergiebedarfs-Ist-Werte würden bei gleichen Randbedingungen lediglich um ±1 % abweichen und die HT’-Auswertungen seien identisch. Allerdings sei die grundsätzliche Problematik, dass sich durch mögliche unterschiedliche Norminterpretationen, unterschiedliche Softwareprodukte und Eingabefehler beim Anwender auch deutliche Abweichungen ergeben können, dennoch weiter vorhanden. Um dem zu begegnen, will die Gütegemeinschaft den Dialog mit den Normenverantwortlichen und der Politik verstärkten. Ein Treffen mit Vertretern aus Politik, Normenarbeit, KfW und Mitgliedern der Gütegemeinschaft sei bereits vereinbart, um das weitere Vorgehen zu diskutieren. Die 18599 Gütegemeinschaft hat sich in diesem Zusammenhang eindeutig für die DIN V 18599 ausgesprochen: „Sie ist und bleibt die beste Norm seit es Energieberatungen gibt.“ Es sei nun allerdings an der Zeit, „die notwendigen Schritte zur Fortschreibung der Norm einzuleiten“. Für Nicht-Wohngebäude gilt die DIN V 18599 uneingeschränkt weiter. Auch für Wohngebäude gilt im normalen EnEV-Nachweisverfahren weiterhin die Berechnung nach DIN V 18599. http://www.18599siegel.de