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ARGE Baurecht

SOBau vereinbaren

Wenn Baufirmen, Investoren und Planer miteinander arbeiten, kommt es häufig zu Interessenskonflikten. Damit es in der Folge nicht zu langen Baupausen oder sogar Rechtsstreitigkeiten kommt, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) die Vereinbarung der SOBau. Das Kürzel steht für „Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten“. Sie ist eine schnelle, baurechtliche Möglichkeit zur Streitbeilegung am Bau. Wird die SOBau gleich von Beginn an vereinbart und kommt es zu Konflikten auf der Baustelle, dann können die Vertragspartner sofort den Schlichter anrufen, der unverzüglich tätig wird und innerhalb kürzester Zeit als Neu­traler gemeinsam mit den Parteien nach praktikablen Kompromissen und Lösungen sucht. Ziel der Schlichtung ist es, teure Bauverzögerungen und langjährige Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Auch ein Verfahren nach der SOBau ist nicht kostenlos. Die Tätigkeit des Schlichters wird in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet, das Honorar tragen die Schlichtungsparteien zu gleichen Teilen.

http://www.arge-baurecht.com

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