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ARGE Baurecht

Vergabe von Losen jetzt Rechtspflicht

Das neue Vergaberecht stärkt den Mittelstand. § 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schreibt vor, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen sind. Damit, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), ist die Vergabe in Losen zu einer Rechtspflicht geworden. Mehrere Teil- und Fachlose dürfen deshalb nur noch zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Davon betroffen sind auch die Vergaben an Generalplaner. Künftig wird der öffentliche Auftraggeber dies laut ARGE Baurecht besonders begründen müssen. http://www.arge-baurecht.com

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