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LBS

Wenn das Solardach blendet

Bei allem gesellschaftlichen Interesse und aller staatlichen Unterstützung für die Solarenergie müssen dabei doch die elementaren nachbarrechtlichen Regeln eingehalten werden. So kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein entsprechendes ­Gerichtsurteil inter­pretiert werden. Anwohner hatten den Klage­weg beschritten, weil sie von den Reflektoren ständig geblendet wurden. (LG Heidelberg, Aktenzeichen 3 S 21/08). Der Fall: Ein Hausbesitzer hatte auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage angebracht. Was er allerdings dabei nicht bedacht hatte: Die Anlage war so ungünstig ­ausgerichtet, dass seine Nachbarn auf ihren Terrassen in den Monaten März bis Oktober täglich mindestens eine halbe Stunde ­geblendet wurden. Darin sahen diese eine erhebliche Störung in der Nutzung ihrer Immo­bilie und wollten sich dies nicht bieten lassen. Der Nutzer der Solarenergie verwies unter ­anderem darauf, dass die Sonneneinstrahlung immerhin Folge eines Naturereignisses und deswegen zumutbar sei. Das Urteil: Der Hausbesitzer musste die Kon­sequenzen ziehen und seine Solaranlage etwas anders ausrichten. So entschieden es die zuständigen Zivilrichter. Die Beeinträchtigung der Nachbarn, das stellten sie zweifelsfrei fest, sei „wesentlich“. Man könne von ihnen auch nicht verlangen, sich mit Selbsthilfemaßnahmen davor zu schützen. Und schließlich komme als wesentliches Argument noch hinzu, dass der Betroffene die Photovoltaikanlage nicht ortsüblich angebracht habe. Alles in allem sei deswegen die Anlage in der bisher betriebenen Form nicht zumutbar.

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