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Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung

Kaum noch vermittelbar

Es ist bisher noch nicht vorgekommen, dass ich an dieser Stelle meine Meinung geäußert und gleichzeitig gehofft habe, dass sich die ganze Angelegenheit inzwischen überholt hat. Wenig spricht dafür, dass dieses in den Tagen zwischen Druckabgabe und Heftauslieferung am 6. Juli 2012 passiert. Theoretisch wäre es aber möglich. Bei der Angelegenheit handelt es sich um das Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Dem Gesetz hatte der Bundesrat am 8. Juli 2011 seine Zustimmung verweigert und die Empfehlung des federführenden Finanzausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nicht angenommen, selbst den Vermittlungsausschuss anzurufen.

So ist Berlin dann letztes Jahr in die Sommerpause gefahren. Erst am 26. Oktober 2011 beschloss das Bundeskabinett den Vermittlungsausschuss zur Rettung des Gesetzes anzurufen. Die erste Beratung fand am 8. November 2011 statt, blieb jedoch ohne Ergebnis und wurde auf den 22. November 2011 vertagt. Zu einer Einigung kam es wieder nicht. Es folgten weitere Sitzungen, alle ohne Kompromissvorschlag. Die Bundeskanzlerin rüffelte die Länder, es tat sich nichts. Erst als Peter Altmaier neuer Bundesumweltminister wurde, kam wieder Bewegung in die Vermittlung – obwohl er eigentlich schon zuvor Verhandlungsführer der Bundesregierung war.

Nach einem Bericht des Handelsblatts in der Ausgabe vom 8. Juni 2012 hatten sich Bund und Länder im Vorfeld einer neuen Ausschusssitzung auf einen Kompromiss verständigt: Das zuvor angedachte Fördervolumen von 1,5 Mrd. Euro sollte auf 1 Mrd. Euro gesenkt werden und vom Bund sollten Zuschüsse in Höhe von 300 Mio. Euro für die Sanierung öffentlicher Gebäude in die Länder fließen. Länder und Kommunen tragen 57,5 % der direkten Mindereinnahmen, also 575 Mio. Euro. Abzüglich der 300 Mio. Euro ergibt sich momentan ein Streitwert von 275 Mio. Euro. Oder 3,37 Euro pro Bundesbürger bzw. 6,87 Euro pro Wohneinheit. Zieht man andere direkte Einnahmen der Länder durch die Sanierungstätigkeit vor Ort ab, würden die Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer sogar deutlich überkompensiert.

Seit Juni 2011, damals hat die Bundesregierung den Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung auf die Tagesordnung gesetzt, befinden sich viele Sanierer in der Warteschleife – wer will es ihnen angesichts der ganzen Unsicherheiten verübeln? Doch irgendwann muss mit dem Taktieren der Parteien Schluss gemacht werden. Entweder gibt es eine Lösung oder eben nicht. Aber wegen 6,87 Euro pro Wohneinheit darf man nicht die Energiewende im Gebäudebereich weiter einbremsen. Eine zweite Sommerpause für den Sanierungsbonus würde den Schaden noch weiter vergrößern.

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Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/

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