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Raumklimageräte bis 12 kW

Neue Maßstäbe für die Energieeffizienz

Kompakt informieren

  • Über die ErP-Richtlinie gelten ab 2013 für Raumklimageräte bis 12 kW Kälteleistung neue Energieeffizienzklassen. Für den Import und die Verwendung in der EU sind ab 2013 und ab 2014 Mindest-Energieeffizienzklassen zu erfüllen.
  • Fachplaner oder das Fachhandwerk müssen dafür Sorge tragen, dass ab 2013 nur noch Raumklimageräte eingesetzt werden, die der ErP-Richtlinie entsprechen.
  • Branchenexperten erwarten eine deutliche Aufwertung von hocheffizienten Raumklimageräten mit Voll-Invertertechnik. Ihre Verbrauchsunterschiede werden durch die drei neuen Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ besser differenziert.

Mit einer Auswirkung der ErP-(Eco-Design-)Richtlinie1) sind alle EU-Bürger bereits direkt konfrontiert: Stufenweise wurden und werden Glühlampen verboten und nach und nach durch effizientere Leuchtmittel ersetzt. Wenn ab dem 1. Januar 2013 die Bestimmungen des Lot 102) in Kraft treten, findet zwar kein ähnlich radikaler Einschnitt statt, es werden sich aber auch im Markt für Raumklimageräte bis 12 kW Kälteleistung deutliche Veränderungen ergeben.

Was regelt die ErP-Richtlinie im Lot 10?

Mit der ErP-Richtlinie soll eine ressourcenschonende, energieeffiziente Produktgestaltung durch politische Instrumente unterstützt werden. Die Rahmenrichtlinie1) legt dabei fest, welche Produktgruppen betroffen sein können und welche Rahmenbedingungen gelten. Energieverbrauchsrelevante Produkte sind betroffen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: jährliches Verkaufsvolumen in der EU von mindestens 200000 Stück, erhebliche Umweltauswirkungen des Produkts und deutliches Potenzial für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit zu vertretbaren Kosten.

Warum auch Klimageräte – zunächst im Lot 10 mit bis zu 12 kW Kälteleistung – unter die ErP-Richtlinie fallen, ist klar: Klimatechnik ist zu einem Teil des Alltags geworden Abb. 1. Zwar hat die technische Entwicklung der letzten Jahre bereits deutliche Fortschritte in puncto Energieeffizienz gebracht – bei den namhaften Markenherstellern. Jedoch versuchen viele „Billiganbieter“ ihre Produkte gerade über die „Do-it-yourself“-Schiene zu vertreiben. Obwohl bereits jetzt gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt hierbei oft nicht einmal eine Kennzeichnung der Energieeffizienz nach den bekannten Klassen.

Künftig wird dieses Vorgehen deutlich erschwert, denn für Raumklimageräte besteht für den Kühlbetrieb unterhalb der Energieeffizienzklasse D und ab dem 1. Januar 2014 unterhalb der Energieeffizienzklasse B ein Importverbot in die Europäische Union. Für den Heizbetrieb müssen Raumklimageräte ab 1. Januar 2013 sogar mindestens die Energieeffizienzklasse A und ab dem 1. Januar 2014 die Klasse A+ erfüllen. Das Importverbot fußt auf einer einfachen Tatsache: Das Energielabel wird künftig Teil der CE-Konformität. Ineffiziente Raumklimageräte, die nicht die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten kein CE-Kennzeichen mehr. Besonders effiziente Raumklimageräte können dagegen mit der „Euroblume“ ausgezeichnet werden Abb. 2.

Lot 10 der ErP-Richtlinie für Raumklima­geräte und Komfortventilatoren tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und gilt ohne nationale Übergangsfristen in allen Staaten der EU mit den gleichen Regelungen. Frühestens ab 2014 werden im Lot 12 auch Raumklimageräte und gewerbliche Klimaanlagen oberhalb von 12 kW Kälteleistung unter die ErP-Richtlinie fallen.

Bestehende Anlagen und Lagerbestand

Bestehende Klimaanlagen und -geräte sind grundsätzlich nicht von der ErP-Richtlinie betroffen und haben Bestandsschutz. In der Richtlinie ist auch keine Übergangszeit für den späteren Austausch vorgesehen. Vielmehr wird angenommen, dass entweder aufgrund der deutlich höheren Energiekosten von Altanlagen oder des normalen Wartungsaustauschs in den kommenden Jahren viele ineffiziente Anlagen ohnehin gewechselt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrages war noch nicht abschließend geklärt, wie mit Lagerware zu verfahren ist. Es wurde aber allgemein erwartet, dass Lagerbestände ebenfalls nicht von den neuen Bestimmungen betroffen sein werden, weil die ErP-Richtlinie grundsätzlich nur die Einfuhr in die EU bzw. die Herstellung von Raumklimageräten zur Verwendung in der EU regelt.

Werden in einer bestehenden Klimaanlage einzelne Geräte, beispielsweise aufgrund von technischen Defekten ausgetauscht, müssen lediglich die neu eingesetzten Produkte den Bestimmungen der ErP-Richtlinie entsprechen. Raumklimageräte, die nicht ausgewechselt werden, unterliegen damit nicht den Regelungen der ErP-Vorschriften.

Sorgfaltspflicht für die Baubeteiligten

Alle, die in irgendeiner Form Raumklimageräte planen, ausführen oder installieren, müssen grundsätzlich Sorge dafür tragen, dass ausschließlich Produkte eingesetzt werden, die der ErP-Richtlinie entsprechen. Zwar dürfen Hersteller ab dem 1. Januar 2013 keine Geräte mehr einführen, die nicht mehr marktkonform sind, jedoch obliegt den Fachplanern und dem ausführenden Fachhandwerk eine Sorgfaltspflicht in der Prüfung, ob die in Verkehr gebrachten Geräte tatsächlich den Bestimmungen entsprechen. Hierfür reicht aber die Überprüfung der Energieeffizienzklasse anhand des Labels aus. Fachplaner und Fachhandwerk müssen sich grundsätzlich darauf verlassen können, dass die Hersteller hier entsprechend Vorsorge getroffen haben und ihre Produkte korrekt kennzeichnen.

Energieeffizienzklassen, SEER, SCOP

Die aktuelle Energieeffizienz-Kennzeichnung wird ab 2013 durch neue Energieeffizienzklassen ersetzt. Darüber hinaus erhalten die Nutzer weitere relevante Informationen für ihre Kaufentscheidung, beispielsweise die Geräusch­emissionen des Raumklimageräts. Neben der bislang besten Energieeffizienzklasse A wird die Skala um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert Abb. 3 Abb. 4.

Bisher wurden Raumklimageräte mit dem COP und dem EER bewertet. Der COP definierte die Energieeffizienz und damit auch die Wirtschaftlichkeit im Heizbetrieb mit dem Verhältnis von eingesetzter elektrischer und abgegebener thermischer Leistung. Der EER bewertete die Energieeffizienz im Kühlbetrieb. Bislang waren diese Werte ausschließlich auf einen einzigen Betriebspunkt hin ausgelegt. Das führte dazu, dass Hersteller teilweise ihre Geräte ausschließlich genau auf diesen Betriebspunkt hin optimierten und so von der Gesamtleistung des Produkts her in eine Energieeffizienzklasse gelangen konnten, die durch die technische Ausstattung des Raumklimageräts gar nicht gerechtfertigt war.

SCOP und SEER greifen genau dieses Problem auf, das S steht für seasonal und bedeutet, dass mehrere realistische Messpunkte definiert sind, die in die Einstufung der Effzienzklasse einfließen Abb. 5. Für den Kühlbetrieb liegen die Messpunkte bei 20, 25, 30 und 35 °C Außentemperatur. Für den Kühlbetrieb wurden dabei die Klimadaten aus Straßburg stellvertretend für ganz Europa angenommen. Entsprechend der Temperaturverläufe in Straßburg wurden die einzelnen Messpunkte unterschiedlich gewichtet. „Das bedeutet richtigerweise, dass der Teillastbetrieb eines Raumklimageräts, der mehr als 90 % des Betriebs abbildet, eine entsprechend große Gewichtung in der Einstufung der Energieeffizienzklasse bekommt“, erläutert Holger Thiesen, General Manager Mitsubishi Electric, Living Environment Systems, diese Daten.

Für den Heizbetrieb konnte kein europaweit gültiges Temperaturprofil erstellt werden. Deswegen wurden hier drei Klimazonen in Europa definiert – Nord-, Mittel- und Südeuropa, für die unterschiedliche Lastprofile definiert wurden. Die Messpunkte liegen einheitlich bei 12, 7, 2 und –7 °C Abb. 6.

Durch die Neustrukturierung der Messpunkte und die Berechnungen des SCOP und SEER werden sich für Raumklimageräte, die künftig ohne technische Änderungen verkauft werden, Änderungen in der Einstufung der Energieeffizienzklasse ergeben. Fachplaner und Fachhandwerker müssen darum ihre Unterlagen und Ausschreibungstexte aktualisieren.

Häufig taucht noch aufgrund von Diskussionen während der Entstehung der Richtlinien die Frage auf, ob Fachplaner, Klima- und Kälteanlagenbauer sowie Fachhandwerker künftig Komplettanlagen selber labeln und eine Gesamt-Energieeffizienzklasse der Klimaanlage bestimmen müssen. Dies kann mit einem klaren Nein beantwortet werden, wenn die Klimaanlage aus Komponenten zusammengestellt wird, die der ErP-Richtlinie entsprechen.

Wer profitiert, wer verliert?

Die Vorteile der ErP-Richtlinie liegen insbesondere in einer generellen Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Raumklimageräten und damit einer Senkung des Stromverbrauchs für den Nutzer. Darüber hinaus lassen sich durch die drei neuen Effizienzklassen Raumklimageräte noch besser hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit differenzieren. Es herrscht deutlich größere Klarheit über den elektrischen (Norm)Verbrauch und die Geräuschemissionen – erstmals durchgängig bei den Klimageräten aller Hersteller.

Zu den Gewinnern bei den Raumklimageräten zählen künftig insbesondere Produkte mit Invertertechnik. Thiesen: „Konventionelle Raumklimageräte kennen nur zwei Leistungsstufen: ‚an‘ mit 100 % Leistung und ‚aus‘ mit 0 % Leistung. Bei Voll-Inverter-Klimageräten erfolgt die Leistungsabgabe analog zum Bedarf. Diese gleitende Anpassung verbraucht deutlich weniger Energie. Die höheren Investitionskosten werden schon nach wenigen Jahren durch die geringeren Betriebskosten ausgeglichen, sodass auch bei den Gesamtkosten die Voll-Invertertechnik eindeutig im Vorteil ist. Mit 25 Jahren Erfahrung aus Forschung, Entwicklung und Anwendung in der Invertertechnik sind wir unbestrittener weltweiter Technologieführer auf diesem Gebiet. Der Anteil herkömmlicher Ein/Aus-Geräte ist bei uns in den vergangenen Jahren bereits merklich gesunken und lag 2011 unter 5 %. Das zeigt uns, dass das Thema bei den Nutzern ankommt. Die ErP-Richtlinie wird nun dafür sorgen, dass Anbieter ineffizienter Geräte ihren Marktzugang verlieren.“

Auch Billiganbieter, die ihre Ware hauptsächlich über die Do-it-yourself-Schiene absetzen, müssen künftig die Mindesteffizienz-Kriterien erfüllen. „Das ist ohne Invertertechnik aber kaum umsetzbar“, erläutert Thiesen. Der große Preisvorteil gegenüber professionellen Hocheffizienzgeräten wird künftig deutlich kleiner werden und die Kunden werden dann noch mehr als bisher auf die namhaften Hersteller im Markt setzen.“

Kennzeichnungspflicht bleibt bestehen

Die Kennzeichnungspflicht für Raumklimageräte mit der Energieeffizienzklasse gilt weiterhin. Jedoch wird sie derzeit vielfach unterlaufen oder gerade im Billigpreissegment ignoriert. Klagen, beispielsweise gegen Baumarktketten, wegen fehlender Auszeichnung der Energieeffizienzklasse wie in der Vergangenheit, werden künftig vom Gesetzgeber wahrscheinlich deutlich härter geahndet. Auch die Branchenverbände werden dann der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen verschärft Aufmerksamkeit schenken.

Generell sollte darüber hinaus auch das Qualitätslabel des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) beachtet werden Abb. 7. Es bestätigt Herstellern von Klimatechnik die Gewährleistung zahlreicher Qualitätsstandards bei der Entwicklung, Herstellung, dem Vertrieb und dem Kundenservice von Raumklimageräten. Die Auszeichnung kann ausschließlich für einen Zeitraum von drei Jahren erworben werden. Um das Label weiterhin tragen zu dürfen, müssen die zu absolvierenden Prüfungen nach den dann jeweils aktuellen Kriterien neu abgelegt werden.

„Die großen Hersteller haben 2011 den Trend beobachtet, dass sich besonders Privatkunden nach ihren ersten Erfahrungen mit Raumklimageräten aus dem Baumarkt professionelle Geräte wünschen und sich dann auch an die traditionell namhaften Hersteller wenden“, berichtet Thiesen. „Um allen Entscheidern sowohl im privaten als auch professionellen Umfeld die Sicherheit zu geben, dass sie bei ihrer Wahl für einen Hersteller sowohl in puncto Qualität, Zuverlässigkeit der technischen Angaben, Energieeffizienz als auch Hygiene die richtige Entscheidung treffen, bietet das Qualitätssiegel Raumklimageräte mit zertifizierten Nachweisen genau die benötigte Unterstützung.“

Auch beim Qualitätslabel des FGK können ausschließlich Raumklimageräte mit einer Leistungsregelung durch einen Inverter die Kriterien erfüllen. Thiesen: „Dies zeigt deutlich die Dominanz dieser technischen Lösung für die bestmögliche Energieeffizienz im Vergleich zu konventionellen Methoden. Die Umsetzung der ErP-Richtlinie für Raumklimageräte wird noch einmal unterstreichen, dass sich die höchste Wirtschaftlichkeit nur mit Invertertechnik erreichen lässt.“

Effizienzschub bei Raumklimageräten?

Alle namhaften Markenhersteller von Klimatechnik haben sich in den vergangenen Jahren auf die Umsetzung der ErP-Richtlinie vorbereitet und Vorkehrungen getroffen, um ihre Produkte auch künftig in Europa vertreiben zu können. Noch nicht bekannt ist, wie die ErP-Richtlinie die reinen Distributoren von Raumklimageräten in Europa treffen wird und ob entsprechende Informationen zu den kommenden gesetzlichen Bestimmungen in der EU an deren Hersteller herangetragen worden sind.

Dass die Markenhersteller schon Anfang 2013 neue Produkte mit deutlich höherer Wirtschaftlichkeit auf den Markt bringen werden, ist unwahrscheinlich, weil ihre Produkte die Bestimmungen der bislang besten Energieeffi­zienzklasse A oft deutlich übertreffen konnten. Thiesen: „Neben der bislang besten Energieeffizienzklasse A wird die Skala künftig um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert. Der Unterschied im Energieverbrauch zwischen einem derzeit noch als bestes Raumklimagerät bewerteten Produkt und der künftigen Besteinstufung A+++ kann enorm sein: Bis zu 70 % geringer können der Energieverbrauch und damit auch die Energiekosten für den Nutzer ausfallen. Doch erst mit den neuen Energieeffizienzklassen lässt sich das einfach und einheitlich auf einen Blick kommunizieren.“

1) Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Neufassung), Download über Webcode 364726

2) Verordnung (EU) Nr. 206/2012 der Kommission vom 6. März 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren, Download über Webcode 364726

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Dipl.-Kfm. Martin Schellhorn

ist freier Fachjournalist und Inhaber der Fachpresseagentur Kommunikations-Management Schellhorn in Haltern am See und Herne. Telefon (0 23 64) 10 81 99, info@die-agentur.sh, http://www.die-agentur.sh