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Wohnungslüftung: DIN 1946-6 Beiblatt 2

Beiblatt 2 fokussiert das Lüftungskonzept

Kompakt informieren

  • Da sich die Lüftungskonzept-Abschnitte 4 und 5 der Auslegungs- und Ausführungsnorm DIN 1946-6 auch an andere Zielgruppen als die Lüftungstechnik Planende und Ausführende richten, wurden diese zur separaten Anwendung in einem Beiblatt 2 ­zusammengefasst.
  • Das vereinfachte grafische Verfahren verdeutlicht, dass mit verbessertem Wärmeschutz die Möglichkeit reduziert wird, den Feuchteschutz ohne lüftungstechnische Maßnahmen zu gewährleisten.

Im März 2013 erschien das Beiblatt 2 [1] zur DIN 1946-6 [2]. Es beschreibt für ein Lüftungskonzept die Ermittlung der notwendigen lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl eines Lüftungssystems, mit denen die in den Bauordnungen der Länder bzw. in der Energieeinsparverordnung (EnEV [3]) geforderten Mindest(außen)luftwechsel sichergestellt werden können.

Hintergrund: DIN 1946-6 richtet sich als Auslegungs- und Ausführungsnorm vorwiegend an die Planer und Ausführenden von Lüftungssystemen. Abschnitt 4 „Lüftungskonzept – Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen“ und Abschnitt 5 „Lüftungskonzept – Auswahl von Lüftungssystemen“ richten sich jedoch auch an andere Zielgruppen, beispielsweise Fensterbauer. Deshalb wurden die beiden Abschnitte nun in einem Beiblatt separat dargestellt und so aufbereitet, dass eine Verwendung unabhängig von DIN 1946-6 möglich ist.

DIN 1946-6 Beiblatt 2 kann für die freie und für die ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und von gleichartig genutzten Raumgruppen (Nutzungseinheiten) angewendet werden: Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen (beispielsweise dicht schließende Fenster) ist ein Lüftungskonzept zu erstellen.

Das Lüftungskonzept sollte die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems umfassen. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische und hygienische Gesichtspunkte zu beachten. Die Relevanz von lüftungstechnischen Maßnahmen besteht bei der Instandsetzung und Modernisierung dann, wenn ausgehend von einem n50-Wert (4,5 h-1)

  • im Mehrfamilien­haus (MFH) mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ­ausgetauscht wird oder
  • im Einfamilienhaus (EFH) mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet werden.

Lüftungstechnische Maßnahmen sind dann erforderlich, wenn der notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz qv,ges,NE,FL nach [2] größer ist als der durch Infiltration qv,inf,wirk ist. Das Beiblatt 2 beinhaltet ausschließlich den Aspekt des Feuchteschutzes und nicht die der erforderlichen Nennlüftung nach [2], die es zu gewährleisten gilt. Der Luftvolumenstrom durch Infiltration qv,inf,wirk kann nach folgender Beziehung berechnet werden.

qv,inf,wirk = fwirk,Komp · ANE · HR · n50 · (fwirk,Lage · (Δp/50))n

bzw. nach einem vereinfachten graphischen Verfahren ermittelt werden (Abb. 2 bis Abb. 4). In [2] erfolgt die Zuordnung des Standorts zu den Winddaten über eine Deutschlandkarte, ebenso werden die einzelnen Faktoren definiert, erläutert und in zwei Tabellen untersetzt. Achtung: In der Tabelle 2 und in den Unterschriften der Bilder B1 bis B3 ist in [2] der Bezug zu EFH und MFH offensichtlich vertauscht worden.

Abb. 2 bis Abb. 4 verdeutlichen, dass mit verbessertem Wärmeschutz die Möglichkeit reduziert wird, ohne lüftungstechnische Maßnahmen einen Feuchteschutz zu gewährleisten.

Es wird eindeutig darauf hingewiesen, dass bei der Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme, diese nachweislich zu dokumentieren ist (Beispiel in Anhang D: „Notwendigkeit für lüftungstechnische Maßnahmen“). Der Anhang A in [2] enthält dazu ein ent­sprechendes Ablaufschema zur Feststellung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen. •

Weitere Fachberichte zum Thema enthält das TGAdossier Wohnungslüftung: Webcode 729

Literatur

[1] DIN 1946-6 Beiblatt 2 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/ Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung; Beiblatt 2: ­Lüftungskonzept. Berlin: Beuth Verlag, März 2013

[2] DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, ­Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2009

[3] EnEV 2009 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energie­einsparverordnung – EnEV) vom 24. Juli 2007 (BGBl I S. 1519), zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl I S. 2449) geändert

Zentrale Wohnungslüftung mit WRG legt zu

Laut der gemeinsamen Erhebung des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) und des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) sind in 2012 in deutschen Wohngebäuden rund 36360 Zentrallüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung installiert worden. Das entspricht einer Steigerung von 9,2 % gegenüber 2011. Zählt man die mit einer Wärmepumpe kombinierten Kompaktgeräte in Passivhäusern hinzu, beträgt die Anzahl installierter Systeme sogar 38570. Dies entspricht einer Steigerung um 9,9 % gegenüber dem Vorjahr, in dem insgesamt 35105 Geräte installiert wurden. Das anhaltende Wachstum bei der kontrollierten Wohnungslüftung resultiert laut FGK unter anderem aus verschärften Effizienzanforderungen für Gebäude. In Deutschland schlägt sich dies insbesondere in den Durchführungsgesetzen zur Ökodesign-Richtlinie, im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) nieder. Die darin formulierten Anforderungen sowie Förderprogramme sorgen für eine steigende Anzahl hochgedämmter und dichter Gebäude, in denen Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung eine entscheidende Rolle spielen. https://www.fgk.de/

Prof. Dr.-Ing. Achim Trogisch

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fakultät Maschinenbau / Verfahrenstechnik, Lehrgebiet TGA. Telefon (03 51) 4 62 27 89, trogisch@mw.htw-dresden.de, https://www.htw-dresden.de/

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