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Technischer Brandschutz

Brandfallsteuermatrix sichert Funktionalität

Kompakt informieren

  • In der Planungsphase muss für jeden Raum und für jede Auslösung eines Brandmelders festgelegt werden, wie jede Anlage des technischen Brandschutzes reagieren soll.
  • Es hat sich bewährt, die Zusammenhänge in Form einer Brandfallsteuermatrix wiederzugeben.
  • Sie hilft auch dabei, die Durchgängigkeit des Brandschutzkonzepts zu belegen, Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen und die richtige Ansteuerung der Funktion der Anlagen des technischen Brandschutzes bei der Inbetriebnahme zu testen.

Moderne Gebäude kennt man als eher nüchterne, funktionale Zweckbauten – oder sie folgen dem Gedanken nach Individualität und Exklusivität. Beide Bauformen haben allerdings gemeinsam, dass Grundrissgestaltung und Ausstattung möglichst viel Freiraum zur Innenraumgestaltung und Nutzung bieten sollen. Daneben sind dann noch Funktionalbauten, wie Bahnhöfe, Flughäfen oder Versammlungsstätten jeglicher Art zu sehen.

Entsprechend gestalten sich die Anforderungen an den Brandschutz. Dabei ermöglicht es der technische Brandschutz, die eine oder andere Anforderung aus dem baulichen Brandschutz zu kompensieren Abb. 1 und mit dazu beizutragen, Feuer möglichst erst gar nicht ausbrechen zu lassen, auf jeden Fall aber dessen Ausbreitung zu verhindern, Fluchtwege zu sichern und Schäden zu begrenzen. Mit technischen und planerischen Möglichkeiten lassen sich umfassende Maßnahmen zum Brandschutz verwirklichen. Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören unter anderem:

  • Brandmeldeanlagen
  • (Sprach)-Alarmierungsanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Feuerlöschanlagen, wie Sprinkler- oder Gaslöschanlagen
  • Feststellanlagen für Rauch und Brandschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit Flucht und Rettungswegbeleuchtung
  • Überdrucklüftungsanlagen zur Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungswege
  • Brandschutzklappen in Lüftungskanälen

Notwendigkeit zum Verknüpfen

In der Regel ist jede dieser Anlagen für sich – bezogen auf ihre Sicherungsaufgabe – autark und verfügt über eigene Auslösedetektoren oder sie wird im Ernstfall per Hand ausgelöst bzw. gesteuert. Darüber hinaus besteht allerdings auch die Möglichkeit und bei komplexen Bauten oft auch die Notwendigkeit, die Techniken miteinander zu verknüpfen, um so eine effektivere und wirkungsvollere Gefahrenabwehr zu erzielen.

Im Falle einer Verknüpfung lassen sich neben den genannten sicherheitstechnischen Einrichtungen auch noch weitere technische Gebäudeeinrichtungen, wie die Aufzugssteuerungen, Klimatechnik, Energieversorgung usw. sinnvoll einbeziehen, um so die Sicherheit für die Nutzer noch weiter zu erhöhen.

Bei der Ansteuerung der Anlagen übernimmt in den meisten Fällen die Brandmeldeanlage eine zentrale Funktion. Löst beispielsweise ein Brandmelder aus, können über die Brandmeldezentrale weitere Funktionen in den genannten Anlagen veranlasst werden Abb. 2. Das kann dazu führen, dass:

  • durch die (Sprach-)Alarmierungsanlage mittels Alarmtonsignalen die im organisatorischen Brandschutz eingeübte Räumung veranlasst wird bzw. mittels Sprachdurchsagen Verhaltensanweisungen gegeben werden
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen öffnen und heiße Brandgase und Rauch aus dem Inneren eines Gebäudes leiten
  • Feuerlöschanlagen den Brand direkt in der Entstehungsphase bekämpfen und zum Erlöschen bringen
  • Feststellanlagen Brand-/Rauchschutztüren sicher schließen oder Rauchschutzvorhänge absenken, um das Übergreifen von Feuer und Rauch in angrenzende Räume und Gebäudeteile oder Flucht- und Rettungswege zu verhindern
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen den in der Gefahrenzone befindlichen Personen ein rasches Verlassen des Bereiches ermöglichen und Rettungskräften eine Orientierung bei der Hilfeleistung geben
  • durch Überdrucklüftungsanlagen in dem gefährdeten Bereich ein Überdruck erzeugt wird, um diesen von Rauchgasen zu befreien bzw. Rauch zu verdrängen
  • Brandschutzklappen geschlossen werden, um einen Übertrag von Rauchgasen und Feuer in angrenzende Bereiche zu verhindern
  • Klimaanlagen abgeschaltet werden, um eine Ausbreitung der Rauchgase in andere Bereiche zu verhindern
  • Energieversorgungen objektbezogen abgeschaltet werden, um ggf. einer elektrischen Brandquelle die Entstehungsenergie zu entziehen
  • Aufzüge in ein vorbestimmtes Stockwerk fahren und dort verbleiben, soweit sie nicht als Feuerwehraufzüge durch die Feuerwehr manuell gesteuert weiter in Betrieb genommen werden
  • Fluchttürsteuerungen und Zutrittskontrollsysteme dafür sorgen, dass auch die erforderlichen Wege in die Sicherheit im Gefahrenfall freigeschaltet werden

Steuermatrix für den Brandfall

In der Planungsphase bedeutet dies, sich für jeden Raum, jede Auslösung eines Brandmelders Gedanken darüber zu machen, welche der oben genannten Techniken wo vorhanden ist und wie sie mit dazu beigetragen kann, ein Feuer einzudämmen, die weitere Ausbreitung zu verhindern, anwesende Personen zu alarmieren und zu evakuieren.

Das heißt, es ist für jeden Ort ein Zusammenhang mit den anzusteuernden Techniken zu formulieren und zu konkretisieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein und dieselbe Steuerung auch von mehreren Brandmeldern aus unterschiedlichen Bereichen ausgelöst werden kann.

Für die Ausführung und weitere Bearbeitung hat es sich bewährt, die vorab ausformulierten Zusammenhänge in einer Matrixform, der Brandfallsteuermatrix Abb. 3, wiederzugeben. Je nach Komplexität kann es dabei zur besseren Übersichtlichkeit sinnvoll sein, bereichsbezogene Untermatrizen, beispielsweise nach Etagen, Gebäudeflügel oder Brandabschnitten, anzulegen.

So kann beispielgebend aus der Brandfallsteuermatrix hervorgehen, dass alle Brandschutzklappen und Feststellanlagen eines betroffenen Bereiches geschlossen bzw. betätigt werden. In der dazugehörigen Untermatrix ist dann im Detail die einzelne Brandschutzklappe bzw. Feststellanlage aufgeführt.

Hohes Maß an Koordination erforderlich

Da die genannten Techniken sich teilweise in unterschiedlichen TGA-Gewerken befinden und vielfach von verschiedenen Fachfirmen eingebracht werden, erfordert die Planung der Brandfallsteuerung ein hohes Maß an Koordination bei der Erstellung der Ausführungsplanung und auch eine entsprechende begleitende Ausführungsüberwachung, um mögliche Fehler so früh wie möglich zu erkennen und zu verhindern. Damit ist der technische Brandschutz gleicherweise von einer guten Planung und Bauüberwachung abhängig wie der bauliche Brandschutz.

Auf jeden Fall ist bei der Gestaltung der Brandfallsteuermatrix immer darauf zu achten, dass sie in Zukunft auch erweiterungsfähig ist oder bei allgemeinen Änderungen an der Gebäudestruktur oder der Gebäudenutzung leicht an die neuen Anforderungen anpassbar ist. Ist eine Brandfallsteuermatrix übersichtlich gestaltet, hilft sie auch die Durchgängigkeit des gesamten Brandschutzkonzepts zu belegen oder aber Lücken und Unausgewogenheiten im Sicherheitsmanagement zu erkennen.

Bei einer verantwortungsvollen Erstellung der Brandfallsteuermatrix und einer konsequent darauf ausgerichteten Ausführung der einzelnen technischen Gewerke bringt dann die letztendliche Inbetriebnahme und Abnahme der gesamten Gebäudetechniken keine Überraschungen mehr mit sich. Wird zu Testzwecken ein Brandmelder ausgelöst, kann man sicher sein, dass die dieser Meldung zugeordneten Treppenhausdruckbelüftungen starten, sich die motorischen Fensteranlagen öffnen, die situationsbezogenen Fluchtwege-Kennzeichnungen heruntergefahren werden, einhergehend mit den Evakuierungsanweisungen aus der Sprachalarmierungsanlage.

Entsprechend der Bedeutung findet sich die anlagentechnische Vernetzung in Richtlinien und Normen wieder, beispielsweise in:

  • DIN 14674 Brandmeldeanlagen – Anlagenübergreifende Vernetzung
  • VdS 3531 VdS-Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen – Anlagenübergreifende Vernetzung
  • VDI 3819 Blatt 2 Brandschutz in der Gebäudetechnik – Funktionen und Wechselwirkungen
  • VDI 3819 Blatt 3 Brandschutz in der Gebäudetechnik – Brandschutzplanung und -einweisung – Pflichten, Inhalt und Dokumentation
  • VDI 6010 Blatt 2 Sicherheitstechnische Einrichtungen – Ansteuerung von automatischen Brandschutzeinrichtungen

Informationen zu Wechselwirkungen unterschiedlicher anlagentechnischer Brandschutzeinrichtungen miteinander oder mit dem baulichen Brandschutz können auf http://www.ref14.vfdb.de abgerufen werden. •

Weitere Fachberichte zum Thema enthält das TGAdossier Brandschutz: Webcode 724

Wichtig für TGA-Planer, Anlagenbauer und Bauherren

TGA-Planer: Die Planung einer Brandfallsteuerung erfordert – insbesondere wegen der TGA-Schnittstellenproblematik – ein hohes Maß an Koordination bei der Erstellung der Ausführungsplanung und auch eine begleitende Ausführungsüberwachung, um Fehler so früh wie möglich zu erkennen.

Anlagenbauer: Die Erstellung einer Brandfallsteuermatrix durch eigene Matrizen der Gewerke wird von Experten sehr kritisch gesehen, zumal dies vollständige Leistungsverzeichnisse und eine vollständige Ausführungsplanung fast ausschließt.

Bauherren: Die Erstellung einer Brandfallsteuermatrix wird bauaufsichtlich oder über den Brandschutzgutachter gefordert. Da sie die Funktionalität der Anlagen für den technischen Brandschutz erhöht, sollte sie jedoch auch ohne entsprechende Vorgaben erstellt und regelmäßig kontrolliert werden.

Dipl.-Ing. Friedrich Münz

ist Mitarbeiter im Referat 14 (BA) – Brandschutzanlagen in der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb), 48338 Altenberge, http://www.ref14.vfdb.de

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