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FVLR

NRWG weiter mit Komplettkennzeichnung

Zum 1. Juli 2013 sind wichtige Prüf- und Kennzeichnungspflichten für Bauprodukte entfallen. Hintergrund ist die Veränderung der bisherigen europäischen Bauproduktenrichtlinie zu einer Bauproduktenverordnung der EU. Der wichtigste Unterschied dabei: Eine EU-Verordnung wird unmittelbar geltendes Recht, ohne dass es einer eigenständigen nationalen Umsetzung bedarf. Die europäische Bauproduktenverordnung hat so die bisherige deutsche Bauproduktenverordnung ohne Übergangsfrist ersetzt. Betroffen sind auch die natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), wie sie auf Dächern beispielsweise mit Lichtkuppeln oder Lichtbändern ausgebildet werden. Zukünftig dürfen die CE-Zeichen auf den Rauchabzugsgeräten auch verkürzte oder nicht vollständige Angaben enthalten. Die Mitgliedsunternehmen des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) wollen jedoch freiwillig die bisherige sehr transparente und sichere Praxis beibehalten. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thomas Hegger: „Mit der Fortführung der kompletten CE-Kennzeichnung direkt auf den Produkten können NRWG auf der Baustelle weiter ohne großen Aufwand kontrolliert werden. Die bei uns auch künftig vorhandene Volldeklaration ist deshalb vor allem ein Service, über den sich alle freuen können, die diese Geräte auf der Baustelle abnehmen oder am fertigen Gebäude überprüfen müssen.“ Stammen die verwendeten NRWG von einem Verbandsmitglied, stehen weiterhin alle wichtigen Angaben auf dem CE-Schild des Produkts. Nach einer Empfehlung des FVLR sollten diese Produkte neben der Angabe über die aerodynamisch wirksame Fläche bestimmte Anforderungen (Mindestwerte in Klammern) unbedingt einhalten. Dazu gehören: die Funktionssicherheit (Re 50), Schneelast (SL 500), Niedrige Temperatur (T –5 °C), Windlast (WL 1.500) und Wärmebeständigkeit (B 300). Nach europäischem Recht reicht es künftig, nur noch eine einzige Basisanforderung zu prüfen, die dann nicht einmal vollständig auf dem Produkt, sondern beispielsweise nur im Internet oder den Begleitpapieren deklariert werden muss. Das erhöht nach Auffassung des FVLR den Aufwand bei Überprüfungen, gleichzeitig steige die Gefahr von Fehlern, Verwechslungen und auch von Missbrauch. https://fvlr.de/

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