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DIN V 18599 Berichtigungen / DIN EN 15603 (Entwurf)

Regeln zur Berechnung des Energiebedarfs

Kompakt informieren

  • Die sehr umfangreichen Regelwerke DIN V 18599 und DIN EN 15603 mit den zugehörigen CEN-Normen setzen beide die europaweit gültige EU-Gebäuderichtlinie um, sind jedoch nicht miteinander kompatibel.
  • Bei den jüngsten Korrekturen von DIN V 18599 bleibt bis zur endgültigen Verabschiedung der EnEV-Novelle (2013/14) offen, in welchem Umfang sie für das öffentlich-rechtliche Nachweisverfahren anzuwenden sind.

In den jüngsten Berichtigungen der immer noch im Vornormenstatus1) befindlichen DIN V 18599 [1] wurden Schreibfehler, Indices und Formeln korrigiert und aktualisierte Angaben in Bezug auf die noch nicht abgeschlossene EnEV-Novelle vorgenommen.

In Teil 1 (Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger) gab es Korrekturen zu „A.2 Randbedingungen für Standardwerte“, Tabelle 1 „Primärenergiefaktoren“ Abb. 1. In „A.4 Ermittlung des Primärenergiefaktors bei externer Wärme/Kältelieferung“ gibt es einen ergänzenden Satz zu Gleichung A2: „Sofern ein heizwertbezogener Primärenergiefaktor als Ersatzwert für die Standardwerte nach Tabelle A1 ermittelt wird, sind alle Brennstoffmengen heizwertbezogen einzusetzen: Analoges gilt für brennwertbezogene Primärenergiefaktoren“.

In Teil 5 (Endenergiebedarf von Heizsystemen) gab es zahlreiche Korrekturen, beispielsweise: Wärmeverlust (6.4.1), Hilfsenergie zum Laden eines Pufferspeichers (6.4.3), Allgemeines (6.5.2.4.1), Erzeugernutzwärmeabgabe in den Temperaturklassen (6.5.3.2.2), Laufzeit der Wärmepumpe (6.5.3.6.4.3), Allgemeines (6.5.4.3.1), Hilfsenergie (6.5.4.3.5), Bestimmung der Kondensationsgewinne (6.5.4.3.6.4.1), Randbedingungen bei fehlenden Kennwerten (6.5.4.3.7) und im Anhang „A.1 Elektrisch betriebene Wärmepumpen“.

In Teil 8 (Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen) sind von den Korrekturen betroffen: Eingangsgrößen aus anderen Teilen der Vornormenreihe DIN V 18599 (4.2), Leitungsanteile im beheizten und unbeheizten Bereich (6.2.1.1.6) und die Randbedingungen für die Standardwerte (6.4.2.3 und 6.4.6.5).

In Teil 9 (End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen) gab es Korrekturen bei den Standardwerten (5.1.6) und der mittleren monatliche Betriebszeit t in h/mth (5.2.5).

DIN EN 15603 (Entwurf)

Der Normentwurf (Überarbeitung) stellt eine systematische und modulare Struktur zur integrierten energetischen Bewertung von Gebäuden zur Verfügung, um die Einheitlichkeit aller CEN-Normen, die zur Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden in Übereinstimmung mit der EU-Gebäuderichtlinie benötigt werden, sicherzustellen. Er stellt einen Rahmen zur Bewertung der Gesamteffizienz von Gebäuden dar und umfasst unter anderem

  • Allgemeine Begriffe und Symbole,
  • Gebäude- und Systemgrenzen,
  • die Aufteilung von Gebäuden in Zonen (Zonierung,
  • die Methodologie zur Berechnung der Energieeffizienz,
  • eine Reihe von Gleichungen und die ­Zufuhr-/Abgabebeziehungen, die die verschiedenen Elemente, die für die Bewertung der Gesamteffizienz maßgebend sind und in unterschiedlichen Normen behandelt werden, miteinander verbinden,
  • allgemeine Anforderungen an Normen, die Teilberechnungen behandeln,
  • allgemeine Regeln für die Festlegung ­alternativer Berechnungsmethoden ­abhängig vom Zweck der Berechnung und von den Anforderungen,
  • Regeln für die Kombination unterschied­licher Gebäudeaufteilungen,
  • Leistungsindikatoren und
  • eine Methodologie zur Bewertung der Energieverbrauchskennwerte.

Gegenüber der bisher gültigen Fassung von Juli 2008 wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen und alle Abschnitte an die inzwischen neugefasste EU-Gebäuderichtlinie [3] angepasst bzw. ergänzt. Kritisch zu sehen sind einige Begriffsdefinitionen. Zum Beispiel: „Klimaanlage“. Die normativen Anhänge A bis C beinhalten Aussagen zu Standardoptionen und -werten; Anwendung von Indices; Kriterien für die Zonierung von Gebäuden. Der informative Anhang D enthält das alphabetische Verzeichnis der Begriffe.

Bewertung

Es ist kaum nachvollziehbar, dass es für die nahezu gleiche Aufgabe eine europäische Norm und eine nationale Lösung, auf die die Energieeinsparverordnung (EnEV) statisch verweist, mit unterschiedlichen Kennwerten gibt (vergleiche Abb. 1 und Abb. 2). Ohne auf die Unterschiede hier näher einzugehen, sind die Regelwerke nicht miteinander kompatibel.

Bezüglich der DIN V 18599 deutet sich sogar an, dass es für die Anwender und Softwarehäuser mit dem Inkrafttreten der nächsten EnEV-Novelle kompliziert wird. Denn das Berichtigungsblatt für Teil 1 setzt nach Lesart des Bundesbauministeriums Regelungen aus dem (bereits überholten) EnEV-Referentenentwurf Oktober 2012 ohne gültigen Beschluss des Normungsgremiums um, zudem handele es sich teilweise um Änderungen, nicht um Berichtigungen. Auch das Berichtigungsblatt 8 soll nach aktuellem Stand im EnEV-Nachweisverfahren nicht gültig werden, weil die vorgesehene Verordnung in Anlage 2 bereits eigene Maßgaben bezüglich der falschen Angaben zur Standard-Solaranlage bei Nichtwohngebäuden aufnimmt. •

1) Ganz offiziell ist eine Vornorm das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird. Durch die Anwendung einer Vornorm sollen auch die notwendigen Erfahrungen gesammelt werden, die dann die Grundlage zur Erstellung einer regulären Norm bilden können.

Literatur

[1] DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung: Berichtigung 1 von Teil 1, Teil 5, Teil 8 und Teil 9. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2013

[2] DIN EN 15603 (Entwurf) Energieeffizienz von Gebäuden – ­Gesamtenergiebedarf und Festlegung der Energiekennwerte. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2013

[3] Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Amtsblatt der Europäischen Union L 153/13 vom 18. Juni 2010

Weitere Fachberichte über Neuerungen im TGA-Regelwerk sowie Hinweise auf neu erschienene Regelwerke enthalten die TGAdossiers ­Regelwerk und Regelwerk-Update: Webcode 723 bzw. 728

Prof. Dr.-Ing. Achim Trogisch

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fakultät Maschinenbau / Verfahrenstechnik, Lehrgebiet TGA. Telefon (03 51) 4 62 27 89, trogisch@mw.htw-dresden.de, https://www.htw-dresden.de/

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