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Koalitionsvertrag

Wursteln unter Vorbehalt im Gebäudebereich

Bis zur letzten Minute wurde von der Großen Koalition in spe um einen Koalitionsvertrag geschachert. Nun haben die SPD-Mitglieder das letzte Wort, ob die Koalition zustande kommt. Erst Mitte Dezember 2013 wird sich zeigen, ob das Papier trägt.

Die von der TGA/SHK-Branche geforderte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung fiel am Ende dem Rotstift zum Opfer – obwohl im Unions-Wahlprogramm eine neue Initiative angekündigt wurde. Die Branche wird die Streichung kritisieren – sollte aber froh darüber sein. Denn eine Erwähnung im Koalitionsvertrag hätte den adressierten Sanierungsmarkt bis zur Umsetzung erneut gelähmt. Und bei attraktiver Ausgestaltung hätte eine hohe Nachfrage schnell zu einem Bremsmanöver geführt.

Das Ersatzprogramm findet sich unter der Überschrift „Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz“. Der erste Aktionsplan soll im Jahr 2014 erarbeitet werden. Die dafür erforderlichen Mittel sollen durch Haushaltsumschichtungen erwirtschaftet werden, was einem Finanzierungsvorbehalt nahekommt. Im ersten Schritt soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm aufgestockt und deutlich vereinfacht werden. Zur Förderung sinnvoller und kosteneffizienter Maßnahmen soll der Schwerpunkt auf eine unabhängige Energieberatung gelegt werden, um über die Effizienz von Heizungsanlagen und Maßnahmen zur Effizienzverbesserung gezielt zu informieren. Anders ausgedrückt. Was kosteneffizient ist, wird promotet, aber nicht finanziell gefördert.

Zum klimafreundlichen Wärmemarkt gibt es immerhin ein Bekenntnis: „Der Wärmemarkt ist mitent­scheidend für eine erfolgreiche Energiewende. Seine Umgestaltung ist ein langfristiger Prozess. Ziel der Koalition bleibt es, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben.“ Erste Maßnahmen sollen auf der Grundlage eines Sanierungsfahrplans ergriffen werden: Dazu gehören die Verstetigung des Marktanreizprogramms, die Fortentwicklung des EEWärmeG, eine Verbesserung der Information für Mieter und Käufer über die energetische Qualität von Gebäuden sowie die Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für den Wärmemarkt. Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand soll weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen.

Wohlwollend betrachtet gibt es für den Gebäudesektor und den Wärmemarkt zumindest einen guten Willen. Unterm Strich gibt es aber kaum konkrete neue Maßnahmen. Eine spürbare Energiewende im Wärmemarkt lässt sich so nicht einleiten. Vielmehr wird weiterhin unter verschiedenen Vorbehalten gewurstelt. Und in Anbetracht der im Koalitionsvertrag angekündigten grundlegenden Reform des EEG bis Ostern 2014 dürfte auch schon heute klar sein, dass sich der Fokus der öffentlichen Diskussion nicht verschieben wird.

Das TGA-Fachplaner-Team wünscht Ihnen, Ihren Familien, Freunden und Mitarbeitern frohe Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2014.

Übrigens: TGA Fachplaner wird klimaneutral gedruckt und auch der Betrieb der Internetseite von TGA Fachplaner erfolgt klimaneutral. Mehr dazu erfahren Sie, wenn Sie auf https://www.tga-fachplaner.de/ das ­ClimatePartner-Logo anklicken. •

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · https://www.tga-fachplaner.de/

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