Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
BTGA

Inspektion von Klimaanlagen

Wer eine vor 2004 installierte Klimaanlage mit mehr als 12 kW Kälteleistung betreibt, muss hierfür zwingend eine energetische Inspektion nachweisen können. Für sämtliche bestehenden Anlagen gilt die in § 12 EnEV geregelte Betreiberpflicht, alle zehn Jahre eine solche Inspektion durchführen zu lassen. Entsprechende Kenntnisse vermittelt der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) in seiner Seminarreihe zu § 12 EnEV: 12./13.02.2014 in Hamburg, 19./20.03.2014 in Köln, 02./03.04.2014 in München, 11./12.06.2014 in Berlin, 24./25.09.2014 in Frankfurt und 12./13.11.2014 in Stuttgart. Die Seminarinhalte richten sich an den in § 12 EnEV genannten Personenkreis. Dies sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder TGA mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen. https://www.btga.de/