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Immissionsschutz

NRW initiiert Gesetz zu Verdunstungskühlern

Kompakt informieren

  • Das Land Nordrhein-Westfalen will über eine Entschließung des Bundesrats erreichen, dass die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen bundeseinheitlich geregelt werden.
  • Da zuletzt mindestens zwei Legionellenepidemien zu zahlreichen Lungenentzündungen und auch zu Todesfällen geführt haben, hält NRW aus der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Staates eine verbindliche, gesetzliche Regelung für erforderlich.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2013 eine vom Land Nordrhein-West­falen eingebrachte Entschließungsvorlage zur Notwendigkeit immissionsschutzrechtlicher Regelungen für Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlan­lagen beraten. Hintergrund sind Legionellen­epidemien. Vor drei Jahren waren in Ulm Legio­nellen aus dem Rückkühlwerk eines Blockheiz­kraftwerks über dem Stadtgebiet verbreitet worden. 64 Menschen waren erkrankt, fünf Menschen starben.

2013 sind bei einer Legionellenepidemie in Warstein zwei Menschen gestorben und 165 Menschen erkrankt. Johannes Remmel, Umweltminister von NRW, führte dazu im Bundesrat aus: „Eine offene Verdunstungskühlanlage, die mit Legionellen belastetes Wasser als winzige Tröpfchen in die Luft abgegeben hat, hat bei diesem Geschehen eine ursächliche Rolle gespielt. In offenen Verdunstungskühlanlagen kommt die Umgebungsluft in direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Bei unzureichender Wartung können sich Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden.“

„Gesetzliche Regelung ist erforderlich“

In Deutschland sind zwar technische Regeln zum hygienisch sicheren Betrieb von Verdunstungskühlanlagen vorhanden beziehungsweise in Vorbereitung1). Da es sich aus der Sicht von Remmel hierbei jedoch nur um Empfehlungen und Hinweise handelt, mangelt es diesen Regelungen an der notwendigen Verbindlichkeit. Aus der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Staates für das Leben und die Gesundheit der Menschen ergebe sich darum die Erfordernis einer verbindlichen, gesetzlichen Regelung.

Bereits sechs europäische Länder haben nach Legionellen-Epidemien entsprechend gehandelt. NRW hat vorgeschlagen, dass Deutschland bundeseinheitliche Regelungen auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schafft. Gegenstand einer solchen Verordnung soll laut der Entschließungsvorlage sein:

  • Definition der erfassten Anlagen
  • Festlegung der zulässigen Belastung mit Legionellen (Kontroll- und Maßnahmenwerte im Kühlwasser)
  • Verpflichtung der Betreiber, eine Neuerrichtung von Anlagen vor Baubeginn anzuzeigen
  • Anforderungen zur Fachkunde und Verpflichtung zur regelmäßigen Schulung von verantwortlichen Personen bei Betreibern
  • Verpflichtung für Betreiber von Neuanlagen, die Anlage technisch emissionsmindernd auszugestalten
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung, Reinigung und Wartung der Anlagen durch die Betreiber
  • Verpflichtung der Betreiber, die Anlage mit definierten Zeiträumen von anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Verpflichtung zur Übersendung der Berichte an die Behörde, sofern Mängel festgestellt wurden
  • Verpflichtung zur Sanierung und unverzüglichen Stilllegung unzulässig ­belasteter Anlagen
  • Ordnungswidrigkeitentatbestände

Keine Statistik zum Anlagenbestand

Am 19. Dezember 2013 wurde die Beschluss­vorlage2) federführend dem Ausschuss für ­Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und mitberatend dem Gesundheitsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Ein Beschluss des Bundesrats kann frühestens am 14. Februar 2014 gefasst werden. Bis zur ­Vorlage einer Verordnung dürfte es aber aufgrund der Komplexität mehrere Monate dauern. Inzwischen zeichnet sich ab, dass noch nicht einmal eine ungefähre Vorstellung davon existiert, wie viele Verdunstungskühlanlagen in Deutschland existieren, wie Anfragen bei der TGA-Redaktion und den einschlägigen Verbänden zeigen. Jochen Vorländer

1) Der im Juni 2010 gegründete VDI-Richtlinienausschuss zur Hygiene bei Rückkühlwerken hat im Januar 2014 den Entwurf VDI 2047 Blatt 2 „Rückkühlwerke; Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)“ vorgelegt. https://www.vdi.de/richtlinien/unsere-richtlinien-highlights/vdi-2047

2) Bundesrats-Drucksache 795/13: Entschließung des Bundesrates zur Notwendigkeit immissionsschutzrecht­licher Regelungen der Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen; Download über Webcode 571960

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