Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

KWK-Zubau über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

1 Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der KWK an der Nettostromerzeugung in Deutschland auf einen Wert von 25 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Bis Ende 2013 wurde erst ein Wert von etwa 16 % erreicht. Mit Blick auf die zurzeit laufende EEG-Novellierung konzentriert sich der KWK-Zubau künftig noch stärker auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dessen letzte Novelle im Juli 2012 in Kraft getreten ist. Gegenwärtig wird eine Potenzial- und Kosten-Nutzenanalyse zur Zukunft der KWK im zukünftigen Strom- und Wärmemarkt sowie eine Evaluierung des KWKG erstellt, die Ergebnisse werden im Herbst 2014 vorliegen. Von 2009 bis zum Jahr 2013 wurde (Stand April 2014) eine elektrische Leistung von 3,66 GW über das KWKG gefördert, Zulassungsanträge mit einer Leistung von 0,35 GWel sind noch nicht beschieden. Gefördert wurden insbesondere Anlagen auf Basis des Energieträgers Erdgas, in dem 5-Jahreszeitraum waren es mindestens 21 914 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 2,78 GWel. Nach Stückzahl folgte Flüssiggas mit mindestens 2060 Anlagen und 0,17 GWel, nach Leistung folgte „Ersatzbrennstoffe, Müll“ mit mindestens 74 Anlagen und 0,48 GWel. Bei Erdgas lag die mittlere Leistung zuletzt bei 159 kWel, bei Flüssiggas bei 171 kWel und bei Biomasse bei 12 kWel. JV