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Entrauchung

Brandschutz ohne Haftungsfallen planen

Kompakt informieren

  • Durch den Rückzug der öffentlichen Hand aus der hoheitlichen Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften kommt Architekten und Ingenieuren, insbesondere beim Brandschutz, eine größere Verantwortung zu.
  • Ein nicht den Tatsachen entsprechendes „Herunterrechnen“ von Brandschutzanforderungen kommt der Errichtung eines Schwarzbaus mit versicherungs- und strafrechtlichen Konsequenzen gleich.
  • Die neuartige SlL-3-Entrauchungssteuerung rigentoS3 kann als TÜV-zertifiziertes System Anforderungen bis SIL 3 ohne Einzelzulassung abdecken. Es erfordert keinerlei Programmierung, sondern lediglich eine Parametrierung.

Der steigende Innovations- und Kostendruck fordert zunehmend Gesamtlösungen vom Energiemanagement über die Steuerungs- und Regeltechnik bis zur Gebäudeleittechnik. Dem Brandschutz kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Beispielsweise muss das Entrauchungssystem alle im Brandschutzkonzept festgelegten Funktionen sicher gewährleisten: Die Entrauchung, in öffentlichen Gebäuden zwingend vorgeschrieben, erfordert die Verwendung redundanter Systeme und zuverlässiger Komponenten.

Rechtssicher(heit) planen

In der Brandschutzszene sorgen aktuelle Gerichtsurteile derzeit für Diskussionsstoff. Auch die bauaufsichtlichen Schutzziele werden teilweise infrage gestellt oder sogar per Urteil vermeintlich „verschärft“. Bei der besonders komplexen Fachbauleitung und Überwachung einzelner Fachgewerke innerhalb eines Großprojektes lassen sich die Zuständigkeiten und Rechtsverhältnisse besonders schwer abbilden. Insgesamt gilt: Wer Überwachungsaufgaben – gleich welcher Art – wahrnimmt, muss sich heute mehr denn je mit den diesbezüglichen rechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen.

Die gestiegene Bedeutung der Bauüberwachung in der rechtlichen Diskussion wird vor allem durch die gesetzliche Entwicklung des Bauordnungsrechts vorangetrieben. Bekanntermaßen ziehen sich der Staat, beziehungsweise die ihn repräsentierenden bauaufsichtlichen Organe, immer mehr aus der hoheitlichen Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften zurück.

Einerseits müssen Architekten und Ingenieure auf zivilrechtlicher Ebene ihre Pflichten als Vertragspartner gegenüber ihrem Auftraggeber erfüllen. Die zu erbringende Leistung resultiert also (zunächst) primär aus der mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung (Vertrag). Andererseits müssen Architekten und Ingenieure auch wichtige „öffentliche“ Aufgaben erfüllen: Sie sind in öffentlich-rechtlicher Hinsicht ein wichtiges Instrument zur Durch- und Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen.

Das Problem: Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen stellen in der Regel nur einen Mindestrahmen dar. Die vertraglichen Anforderungen des Bauherren beziehungsweise des Auftraggebers gehen jedoch oft über die des öffentlichen Baurechts hinaus. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Bauherr spezielle Anforderungen an sein zu errichtendes Gebäude stellt, die zwar bauordnungsrechtlich nicht verlangt werden, jedoch aus seiner Sicht und für seinen Zweck erforderlich oder schlichtweg gewünscht sind. Die Bedeutung von einzelgerichtlichen Entscheidungen und die möglichen Konsequenzen für Bauaufsichten, Brandschutzdienststellen und Fachplaner sind nicht zu unterschätzen.

Ein Verstoß gegen die lange nachwirkenden Überwachungs- und Dokumentationspichten gegenüber dem Auftraggeber kann – auf völlig anderer Ebene als der unmittelbaren Haftung – noch viele Jahre später bei der Frage der Verjährung für böse Überraschungen sorgen, weiß Dr. Till Fischer, Rechtsanwalt für Brandschutzrecht bei Henkel Rechtsanwälte, Mannheim, und bestätigt, dass zu jedem Brandschutzkonzept eine Planung eine Risikoanalyse erarbeitet werden sollte.

Fischer: „Im planerischen Bereich verpflichten sich die Planer häufig vertraglich zur Anfertigung der Genehmigungsplanung. Dies bedeutet: Ohne anderweitige vertragliche Vereinbarung steht der Planer für den Erfolg – also die Genehmigungsfähigkeit seiner Planung – gerade. Diese vertragliche Verpflichtung wird jedoch oft ohne eine technische und genehmigungsrechtliche Machbarkeitsprüfung der Zielvorgaben des Auftraggebers eingegangen. Die Folge: Es entsteht durch diese Verpflichtung bereits ein hohes Haftungsrisiko im Rahmen der Leistungserbringung. Insbesondere dann, wenn der Bau durch die vorgesehene Nutzung nicht genehmigungsfähig ist. Bereits hier haftet der Planungsingenieur voll, es sei denn, er hat das Genehmigungsrisiko vertraglich auf seinen Auftraggeber abwälzen können. Um Planungsfehler zu vermeiden, ist deshalb vorab eine Sachverhalts- und Risikoanalyse zwingend anzuraten.“

Herunterrechnen bis zum Schwarzbau

Bei den Sicherheitsschutzzielen haben Entrauchungskonzepte eine besondere Bedeutung. Eine einheitliche Planungs- und Ausführungsgrundlage gibt es allerdings nicht. Vielmehr muss für jedes Objekt (trotz nahezu identischer Objekteigenschaften) das Konzept zur Rauch- und Wärmeabführung individuell geplant und geprüft werden. Aus Kostengründen werden Entrauchungskonzepte jedoch häufig nur auf Basis der baurechtlichen Mindestanforderungen entwickelt, wodurch das Risikopotenzial haftungsrechtlich steigen kann. Mitunter wird sogar versucht, die Mindestanforderungen durch eine fragwürdige Einstufung der Gebäudeart gegenüber dem eigentlichen Nutzungszweck noch zu verringern.

Fischer: „In der Praxis muss der Betreiber anhand einer Sachverhalts- und Gefährdungsanalyse ermitteln, welche brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Einstufungskriterien für seinen Betrieb gelten. Als Beispiel kann hier die Ableitung der äquivalenten Branddauer nach DIN 18 230 von der Brandlast im Gebäude genannt werden. Diese Ermittlung erledigt er natürlich in aller Regel nicht selbst, sondern ein von ihm beauftragter Fachplaner oder Sachverständiger. Oftmals heißt es hier sinngemäß ‚Was brauchen wir an Mindestkriterien?‘ anstatt vom tatsächlich vorliegenden Sachverhalt und dessen Anforderungen auszugehen.“

„Lutz Battran, Versicherungskammer Bayern, Risk-Engineer und Brandschutzsachverständiger, hat dies jüngst sehr anschaulich als ‚Ausrechnen der Formel von hinten‘ bezeichnet. Eine Zuordnung zu niedrigen Kriterien muss natürlich auch den Tatsachen entsprechen und nicht irgendeiner theoretischen Größe, die in der Praxis nicht eingehalten wird. Vermutlich freut sich ein Betreiber über die aufgrund der ‚heruntergerechneten‘ Anforderungen eingesparten Kosten – und mit ihm sein Planer, der einen zufriedenen Auftraggeber hat. Beiden muss jedoch klar sein, dass sie mit einer nicht tatsachengerechten Zuordnung rechtlich nichts anderes als einen Schwarzbau produziert haben, für den im Schadenfall – abgesehen von dem damit verbundenen strafrechtlichen Risiken – keine Versicherung zahlt“, so das Fazit von Fischer.

Entrauchungskomplettsystem

Entrauchungssysteme sind Rauchschutzsysteme und dienen der Rauch- und Wärmeableitung. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, die bei einem Brand entstehenden Rauchgase und Wärmeenergie aus dem Gebäude abzuführen. Sie müssen im Brandfall die Ausbreitung toxischer Rauchgase über Lüftungssysteme und den Rauchübertritt in benachbarte Bereiche verhindern. Dabei sind sowohl Rauch als auch die Wärme vom Brandbereich abzuführen, um die Gefahr einer Durchzündung (Flashover) zu verhindern beziehungsweise ausreichend lange zu verzögern.

Die zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung – 12. BlmSchV) stellt dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen (Bränden). Diese Verordnung fordert die Verwendung von Redundanz, Diversität und zuverlässige Komponenten. Im Zusammenhang mit einem Sicherheitsmanagementsystem fordert die 12. BlmSchV eine nahezu lückenlose Dokumentation der einzelnen Phasen der Lebenszyklen und eine eindeutige Zuordnung der Verantwortungsbereiche. Diese Anforderungen lassen sich in ähnlicher Form auch in der IEC 61 508 „Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer / elektronischer / programmierbarer elektronischer Systeme“ wiederfinden.

„Als Bestandteil der Gebäudeplanung und der -automation hat der Brandschutz deshalb eine zentrale Rolle. Sollen die Kosten nicht ausufern und die Abnahme der Anlage im Zeitplan erfolgen, müssen gut durchdachte Lösungskonzepte und Strategien bereits zu Beginn der Planung berücksichtigt werden. Vorangehen sollten Kostenanalysen, die im besten Fall auch Energieeffizienzmaßnahmen und Benchmarks beinhalten“, erklärt Holger Schaefe, Geschäftsführer bei Hosch Gebäudeautomation.

Schaefe: „Die praktischen Erfahrungen bei der Planung und Umsetzung effizienter und sicherer Gebäudeautomation haben uns zu der Entwicklung eines multifunktional integrierbaren Entrauchungskomplettsystems motiviert. Die Gestaltung der Entrauchungskonzepte sollte damit bei gleichzeitiger Erhöhung der Sicherheitsebenen vereinfacht und mit weniger Verkabelungsaufwand gestaltet werden. Mit dem rigentoS3-Komplettsystem werden jetzt alle Sicherheitsstufen bis SIL 3 problemlos realisiert. Mit dem TÜV-geprüften System können Anlagen- und Brandschutztechniker ein zertifiziertes Komplettsystem mit verbessertem Sicherheitskomfort und vereinfachter Installation einsetzen. Durch den Wegfall der zeitraubenden Einzelzulassung, diese muss nicht mehr extra beantragt werden, verringert sich der Aufwand bei der Planung und Ausführung erheblich.“

Die neuartige SlL-3-Entrauchungssteuerung rigentoS3 Abb. 2 besteht aus einer Automationsstation (AS-ER), dem sicherheitsgerichteten und fehlertoleranten Ringbussystem rigentoNet und diversen Busmodulen zur Anbindung von Sensoren und Aktoren Abb. 3. Ergänzt wird das System mit dem PC-Planungstool rigentoPlan zur Risikoanalyse, Dokumentation und Vereinfachung der Ausschreibung eines rigentoS3-Systems, beispielsweise durch die Generierung von Systemtopologien und einer GAEB-Schnittstelle zur Übertragung von Ausschreibungstexten. Darüber hinaus wird mit dem PC-Konfigurations- und Inbetriebnahmetool rigentoEng das rigentoS3-System konfiguriert und somit eine einfache Inbetriebnahme der Entrauchungssteuerung ermöglicht.

„In den letzten Jahren wurden die praktischen Erfahrungen bei der Planung und Umsetzung immer komplexer. Das ist Anlass für uns, am 19. September 2014 einen Branchentag als Wissensforum (siehe Info-Kasten) zu gestalten und so auch Randbedingungen und Haftungsfragen zu beleuchten. Denn schon bei der Risikoanalyse muss der Zielwert der Sicherheitsintegrität – also die sicherheitstechnische Leistungsfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit der Ausführung jeder Sicherheitsfunktion schnell und einfach bestimmt werden. Aus Erfahrungen können Programmierarbeiten bei Großprojekten ein bis zwei Monate oder gar Jahre an Zeit in Anspruch nehmen und so die Kosten in die Höhe treiben. Das war Motivation für uns, die bisher aufwendige Programmierung durch eine einfache Parametrierung über rigentoEng zu ersetzen“, beschreibt Halit Ay Abb. 4, Entwicklungsleiter bei Hosch Gebäudeautomation und TÜV-geprüfter Functional Safety (FS) Engineer den Fokus der Veranstaltung.

Besonderer Vorteil des rigentoS3-Systems ist, dass keinerlei Programmierung benötigt wird, sondern lediglich eine Parametrierung notwendig wird. Anhand einer Eingangsmatrix wird bestimmt, welche Sensoren (BMA, HSE, FET) in welchen Brandschutzzonen die Entrauchung auslösen sollen. In einer Ausgangsmatrix wird festgelegt, welche Aktoren (BSK, ERK, EV, LT) wie angesteuert werden (beispielsweise Klappe 1 in BZ1 AUF). In einer weiteren Matrix wird definiert, welche Störungen zur Auslösung verwendet werden sollen und wie und an welchen Handtastern diese Störungen angezeigt werden sollen. Die variablen Schnittstellen erlauben auch den Einsatz bei Modernisierungsmaßnahmen von bestehender MSR-Technik.

Uwe Manzke, Freier Journalist, Berlin

ISH-Messevorschau: Hosch Branchentag

Wie zukunftssicher muss Brandschutz geplant werden? Welche technischen Herausforderungen sind bei der funktionalen Sicherheit zu beachten? Wie können sich Brandschutz und energieeffiziente Gebäudeautomation ergänzen? Rechtssicherheit: Wer plant, der haftet? Am 19. September 2014 lädt Hosch Gebäudeautomation zum Branchentag „Brandschutz 4.0“ nach Teltow ein. Folgende Referate sind vorgesehen:

  • Planungs- und Ausführungsfehler vermeiden und rechtssicher ausschreiben, RA Dr. Till Fischer
  • MLAR, Funktionserhalt, wie lange, für was?, Prüfsachverständiger Dipl.-Ing. Peter Post
  • Wie wirkt sich der bauliche Brandschutz auf den täglichen Veranstaltungsbetrieb aus?, Dipl.-Finanzwirtin Kerstin Klode
  • Wie ergänzen sich Brandschutz und energieeffiziente Gebäudeautomation?, Dipl.-Ing. Hans R. Kranz VDI
  • Funktionale Sicherheit und Brandschutz: rigentoS3, Entrauchungssteuerung einer neuen Generation, Dipl.-Ing. Halit Ay

Weitere Infos: https://www.hosch-ga.de/

Kontakt zum Anbieter

Hosch Gebäudeautomation

14513 Teltow

Telefon (0 33 28) 3 34 70

info@hosch-ga.de

https://www.hosch-ga.de/

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