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Berlin

“Label für Heizgeräte schon gültig“

In der Heizungsbranche wird zurzeit an der Umsetzung der EU-weiten Kennzeichnungspflicht von Raumheizgeräten und Warmwasserbereitern mit einem Effizienz-Etikett gearbeitet (siehe auch: TGAdossier ErP(Ökodesign)-Labeling Heiztechnik). Verbindlich ist es ab dem 26. September 2015. Mit dem Informationsservice „Was ist neu?“ hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in den Neuregelungen zum 1. Dezember 2014 das EU-Label für beide Produktgruppen allerdings schon als verbindlich seit Anfang November 2014 erklärt. „Raumheizgerät“ ist die EU-Bezeichnung für Heizkessel, Mini-KWK-Geräte und Wärmepumpen. Originalton aus der Mitteilung, die „planmäßig“ am 1. Dezember 2014 in vielen Tageszeitungen nahezu unverändert stand: „Seit dem 6. November 2014 müssen Lieferanten und Händler viele Produkte gut sichtbar mit dem EU-Label kennzeichnen. Die Marktaufsichtsbehörden der Bundesländer stellen sicher, dass die Kennzeichnungspflicht eingehalten wird und können Verstöße ahnden. Die Regelung gilt unter anderem für Staubsauger, Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter und Haushalts-Backöfen.“ Wie es mutmaßlich zu der Panne kam: Am 5. November 2014 wurde die „Zweite Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“ (EnVKV) vom 24. Oktober 2014“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist einen Tag später in Kraft getreten. Sie hat die EnVKV unter anderem um die EU-Durchführungsverordnungen zu Raumheizgeräten und Warmwasserbereitern ergänzt. Die EnVKV regelt aber, dass die Kennzeichnungspflicht zu dem Zeitpunkt beginnt, der in den EU-Verordnungen bestimmt ist – also erst am 26. September 2015. Obwohl der Fehler unmittelbar nach der Aussendung von der TGA-Redaktion beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angezeigt wurde, war bis zum 16. Dezember 2014 keine Korrektur vorgenommen worden.