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Energetische Bewertung von Gebäuden

DIN V 18 599 wird durch Beiblätter ergänzt

Kompakt informieren

  • DIN V 18 599 wurde für die energetische Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nach den Forderungen der EU-Gebäuderichtlinie bzw. der darauf abgestimmten Energieeinsparverordnung konzipiert.
  • Um den Anwendungsbereich zu erweitern, bietet Beiblatt 1 ein Verfahren an, mit dem die standardisierten Randbedingungen an die objektspezifischen Gegebenheiten für einen Abgleich von Energiebedarf und -verbrauch angepasst werden können.
  • Beiblatt 2 beschreibt die Anwendung von Kennwerten aus DIN V 18 599 bei EEWärmeG-Nachweisen.
  • Das im Entwurf vorliegende Beiblatt 3 beschreibt die Überführung der Berechnungsergebnisse einer Energiebilanz nach DIN V 18 599 in einen Ausgabebogen.

DIN V 18 599 [1] mit den Teilen 1 bis 11 wurde bisher durch zwei Beiblätter ergänzt (Beiblatt 1 [2] und Beiblatt 2 [3]). Im Juli 2015 erschien der Entwurf für das Beiblatt 3 [4]. Zum Verständnis der Beiblätter werden ihre Anwendungsgebiete kurz beschrieben.

Bedarfs-/Verbrauchsabgleich

Der typische Anwendungsfall für das im Beiblatt 1 beschriebene Verfahren ist die Energieberatung bei bestehenden Gebäuden, die mit den Berechnungsansätzen der DIN V 18 599 durchgeführt wurde. Dazu bietet das Beiblatt ein Hilfsmittel, die mit den Teilen 1 bis 11 unter Verwendung von Standardnutzung und Standardklima berechneten Bedarfswerte an die individuellen objektspezifischen Randbedingungen anzupassen und so einen Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich durchzuführen.

Es handelt sich hierbei um Handlungsempfehlungen, welche die Überprüfung der Eingangsdaten der Bilanz betreffen. Diese sind, je nach Einfluss auf das Endergebnis, in einer sinnvollen Reihenfolge zu prüfen und gegebenenfalls zu modifizieren. Ziel ist es, den berechneten Endenergiebedarf an den (witterungskorrigierten) Verbrauch anzugleichen. Der dabei entstehende Bedarfskennwert kann eine Basis für möglichst realistische Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Beratungen, Energieanalysen usw. sein. Die sich ergebende Energiebilanz ist nicht Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Nachweises nach der Energieeinsparverordnung.

Das vorliegende Verfahren ist nur geeignet, um Bedarfs- und Verbrauchswerte miteinander zu vergleichen, solange gleiche Energieanwendungen gemessen und rechnerisch bilanziert werden. Ist im Messwert in nennenswertem Umfang Prozessenergie enthalten, welche nicht in der theoretischen Bedarfsbilanz erfasst wird und welche nicht rechnerisch oder messtechnisch ermittelt werden kann, wird ein Abgleich entsprechend unsicher oder kann nicht durchgeführt werden.

Liegen keine Verbrauchsdaten vor (auch Neubau) oder sind sie nicht verwertbar, weil die gemessenen Verbrauchswerte nicht abschätzbare Anteile von Prozessenergien enthalten, kann das Beiblatt dennoch angewendet werden. Hierzu wird ein Verfahren beschrieben, das Eingangsgrößen je nach Einfluss auf das Bilanzergebnis zur Modifikation kritisch hinterfragt sind, um eine möglichst objektive Einschätzung des Gebäudes, der Technik und seiner Nutzer zu erhalten. Wiederum ist die sich ergebende Energiebilanz nicht Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Nachweises nach der EnEV. Sie kann aber eine Basis für realistischere Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Beratungen, Energieanalysen usw. sein.

Die informativen Anhänge von Beiblatt 1 behandeln Ausgabebögen und die Entwicklung von Nutzungsprofilen.

Kennwerte für EEWärmeG-Nachweise

Beiblatt 2 beschreibt die Anwendung von Kennwerten aus DIN V 18 599 für den speziellen Anwendungsfall „Erstellung von Nachweisen für das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG)“ für Neubauten und grundlegende Renovierungen öffentlicher Gebäude.

Es wird die Vorgehensweise bei der Berechnung der nachzuweisenden Kennzahlen im Regelfall erläutert, nicht jedoch das Gesetz mit allen Regelungen und Ausnahmetatbeständen wiedergegeben. Außerdem wird eine Möglichkeit der Ergebnisdarstellung per Formular beschrieben.

Alle Nachweise ergeben sich anhand des allgemeinen Verfahrens der Vornormenreihe DIN V 18599-1 bis -11, es werden keine neuen Rechenroutinen aufgestellt. Anhand von Beispielen für verschiedene Anwendungen werden die Nachweise dokumentiert.

Von der Bilanz zum Ausgabebogen

Der Entwurf von Beiblatt 3 enthält weitere ergänzende Informationen zu DIN V 18 599, jedoch keine zusätzliche genormten Festlegungen. Er beschreibt die Überführung der Berechnungsergebnisse einer Energiebilanz nach DIN V 18 599 in einen Ausgabebogen. Es werden zwei Möglichkeiten der Ergebnisdarstellung per Formular beschrieben. Unterscheiden wird dabei

  • ein allgemeiner Fall (einsetzbar für: Nachweis, Beratung, Wohn- und Nichtwohngebäude, Einzonen- oder Mehrzonenmodelle) und
  • einen vom Umfang her geringeren Anwendungsfall ausschließlich für Wohngebäude.

In dem Beiblatt wird erläutert

  • welche Daten der Energiebilanz zu entnehmen sind (Datenherkunft),
  • wie die Daten im Formular darzustellen sind (Datengenauigkeit) und
  • wie zusätzliche Kennwerte oder Mittelwerte aus Berechnungsergebnissen bzw. Grunddaten der Bilanz zu gewinnen sind (Formelansätze).

Mithilfe der Formulare ergibt sich eine einheitliche Dokumentation unabhängig von der verwendeten Software. Inhaltlich werden auf 110 Seiten behandelt: Formularvorlagen, Erläuterungen zu den einzelnen Formularen und Beispiele.

Bemerkungen

Die Ausgangsnorm DIN V 18 599 ist schon sehr umfangreich und für einen einzelnen fachkundigen Leser inhaltlich kaum beherrschbar. Sie setzt das Zusammenwirken von Fachingenieuren der Architektur, TGA und Elektro voraus. Auch im Hinblick auf die EnEV setzt die Vornormenreihe für jedes Fachgebiet umfangreiche Kenntnisse voraus. Unabhängig vom Anwendungsfall ist eine energetische Bewertung nach DIN V 18 599 nur mit praktikabler und verifizierter Software möglich. Die Beiblätter vergrößern den Umfang. Sie sind trotzdem als sehr hilfreich zu bewerten, insbesondere Beiblatt 1, weil es den Anwendungsbereich von DIN V 18 599 von der Nutzung für öffentlich-rechtliche Nachweise in die Praxis erweitert.

Literatur

[1] DIN V 18 599 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Blätter 1 bis 11. Berlin: Beuth Verlag, Dezember 2011

[2] DIN V 18 599 Beiblatt 1 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Beiblatt 1: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2010

[3] DIN V 18 599 Beiblatt 2 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Beiblatt 2: Beschreibung der Anwendung von Kennwerten aus der DIN V 18 599 bei Nachweisen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG). Berlin: Beuth Verlag, Juni 2012

[4] DIN V 18 599 Beiblatt 3 (Entwurf) Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Beiblatt 3: Überführung der Berechnungsergebnisse einer Energiebilanz nach DIN V 18 599 in ein standardisiertes Ausgabeformat. Berlin: Beuth Verlag, Juli 2015

Prof. Dr.-Ing. (em) Achim Trogisch

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fakultät Maschinenbau / Verfahrenstechnik, Lehrgebiet TGA. Telefon (03 51) 4 62 27 89, trogisch@mw.htw-dresden.de, www.htw-dresden.de