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EPB-Normenpaket

HLK-Regelung und Gebäudemanagement

Kompakt informieren

  • Für das EPB-Normenpaket liegt zwar eine Zuordnungs-Matrix für die (europäische) Gesamtenergieeffizienz-Bewertung von Gebäuden vor, welche Bedeutung die Normen wann für das Tagesgeschäft von TGA-Planern und Energieberatern erlangen werden, ist jedoch noch offen.
  • Durch die vollständige inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung der Normen ohne eine ernsthafte Beteiligung der Fachöffentlichkeit sind sie vom Status „allgemein anerkannte Regel der Technik“ noch weit entfernt.
  • Unklar ist auch, wie gut sie die Gegebenheiten für schon bald obligatorische Niedrigstenergiegebäude-Standards abbilden.

Mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie / EPBD [1] entsteht gegenwärtig eine Vielzahl neuer EN-Normen („EPB-Normenpaket“), die in nationale Normen (für Deutschland DIN EN) überführt werden müssen. Dafür gibt es eine strukturierte Gliederung. Nach einer vorgegebenen Matrix [6] enthalten die Normen und ihre Teile zum Titel ergänzende Angaben in Form von definierten Abkürzungen, die sogenannten Module (M1 bis M14) und Untergruppen (sub1 bis sub14). Zusätzlich werden Hinweise und Erklärungen in Technical Reports in den Normen aufgenommen, was etwa den bisherigen informativen Anhängen entspricht.

Grundlage für das EPB-Normenpaket sind zumeist vorhandene EN-Normen. Nach der Veröffentlichung von Entwürfen gibt es oft nur etwa einen Monat die Möglichkeit, Einsprüche einzureichen. Eine Beteiligung der Fachöffentlichkeit ist bei so inakzeptabel kurzen Fristen nahezu ausgeschlossen. Im Januar 2016 wurden mehrere Entwürfe des EPB-Normenpakets zur HLK-Regelung und zum Gebäudemanagement veröffentlicht. Die Zuordnung in der Matrix zeigt 1.

DIN EN 15 232 Teil 1 (Entwurf)

Der Entwurf für DIN EN 15 232-1 [2] zum Einfluss von Gebäudeautomation und Gebäudemanagement als Ersatz für die Ausgabe von September 2012 legt fest:

  • eine strukturierte Liste von Funktionen der Gebäudeautomation und des technischen Gebäudemanagements, die zur Energieeffizienz von Gebäuden beitragen;
  • ein Verfahren zur Definition der Mindestanfor-derungen hinsichtlich der Funktionen der Gebäudeautomation (GA) und des technischen Gebäudemanagements, die in Gebäuden unterschiedlicher Komplexität umzusetzen sind;
  • ein faktorbasiertes Verfahren für eine erste Abschätzung des Einflusses dieser Funktionen auf typische Gebäudetypen und Nutzungsprofile;
  • ausführliche Verfahren zur Bewertung des Einflusses dieser Funktionen auf ein bestimmtes Gebäude.

Die Verfahren erlauben es, den Beitrag dieser Funktionen in die Berechnungen der Kennzahlen und Leistungsindikatoren der Energieeffizienz nach den relevanten Normen aufzunehmen.

Inhaltlich werden das ausführliche Verfahren 1 zur Berechnung des Beitrags der GA zur Energieeffizienz von Gebäuden, das faktorbasierte Verfahren 2 zur Berechnung des Beitrags der GA zur Energieeffizienz von Gebäuden (GA-Faktor-Verfahren), die vereinfachte Korrelation der Eingabedaten, die Qualitätskontrolle und die Übereinstimmungsprüfung beschrieben.

Neben der Anpassung des Normen-Titels an die Modulstruktur wurden alle Abschnitte inhaltlich und redaktionell überarbeitet und durch Tabellen, Bilder und normative Verweisungen ergänzt. Die normativen Anhänge A und D beinhalten Aussagen zu GA-Effizienz-Faktoren und Beispiele für die Anwendung der GA-Funktionsliste von EN ISO 16 484 Teil 3 und die Beschreibung der Funktionen dieser Norm.

Die informativen Anhänge B, C, E und F behandeln Vorgabe-Eingabedaten und -Wahlmöglichkeiten, die Bestimmung der GA-Effizienzfaktoren, den Einsatz der GA in Energiemanagementsystemen nach EN ISO 50 001 und die besonders wichtige Aufrechterhaltung und Verbesserung der Energieeffizienz einer GA.

DIN EN 16 947 Teil 1 (Entwurf)

Der Entwurf für DIN EN 16 947-1 [3] zum Gebäudemanagementsystem (GMS) legt betriebliche Tätigkeiten, Warnfunktionen, Störungserkennung und Diagnose, Berichterstattung, Überwachungs- und Energiemanagementfunktionen sowie funktionelle Logikfunktionen und Optimierungen fest, um die Energieeffizienz von Gebäuden festzulegen und aufrechtzuerhalten.

Inhaltlich werden die GMS-Funktion 1 (Sollwerte), die GMS-Funktion 2 (Betriebsstunden), die GMS-Funktion 3 (Betriebsabfolge von Erzeugern), die GMS-Funktion 4 (lokale Energieerzeugung und erneuerbare Energie), die GMS-Funktion 5 (Wärmerückgewinnung bzw. Wärmeumverteilung), die GMS-Funktion 6 (intelligentes Netzwerk), eine vereinfachte Korrelation der Eingabewerte, die Qualitätskontrolle und die Übereinstimmungsprüfung beschrieben.

Der informative Anhang A enthält eine Kurzbeschreibung der zentralen GMS-Funktionen.

DIN EN 16 946 Teil 1 (Entwurf)

Der Entwurf für DIN EN 16 946-1 [4] zur Inspektion der Gebäudeautomation, der Regelungstechnik und des Technischen Gebäudemanagements legt die Leitlinien für die Inspektion von installierten und betrieblichen Funktionen der Gebäudeautomation und von Systemen der Technischen Gebäudeausrüstung einschließlich deren Konfiguration fest.

Inhaltlich werden das Inspektionsverfahren und die GA-Inspektion in den Phasen eines GA-Projekts beschrieben. Die informativen Anhänge A bis C machen Aussagen zu Auditprozessen, Leistungskennzahlen und stellen den Energiefluss und die Automationsfunktionen, die die Energieeffizienz beeinflussen, schematisch dar.

DIN EN 15 500 Teil 1 (Entwurf)

Zweck des Entwurfs für DIN EN 15 500-1 [5] zur Automation von HLK-Anwendungen mit elektronischen Regel- und Steuereinrichtungen für einzelne Räume oder Zonen (Ersatz für die Ausgabe Dezember 2008) ist die Festlegung der Anwendungen, des Funktionalitätensatzes und der anwendungsbezogenen Leistung der elektronischen Einzelzonensteuer- und -regelgeräte. Die Anwendungen sind für Kühlung und (Warmwasser- oder Elektro-) Heizung wie im Anhang B beschrieben. Die Norm gilt insbesondere für elektronische Regel- und Steuereinrichtungen für einzelne Räume oder Zonen, die in Abhängigkeit von der Belegung und vom Bedarf der Aufrechterhaltung der Temperatur, Luftfeuchte und Luftströmung dienen und mit elektrischer Hilfsenergie betrieben werden.

Die für den Betrieb der Geräte erforderlichen Informationen können mit analogen oder mit digitalen Verfahren oder aus einer Kombination aus beiden verarbeitet werden. Der Normen-Entwurf bezieht sich auf die Ein- und Ausgabeanforderungen der Steuer- und Regeleinheit und nicht auf die Ein- und Ausgabegeräte, wie Sensoren oder Aktoren. Er umfasst fest konfigurierte, konfigurierbare und programmierbare Steuer- und Regeleinheiten. Die Steuer- und Regelgeräte können an ein Datennetz angeschlossen sein, müssen es jedoch nicht. Inhaltlich werden Funktionalität, Prüfverfahren, Klassifizierung und Bezeichnung sowie Kennzeichnung und Dokumentation behandelt.

Neben der Anpassung des Titels an die Modulstruktur wurde das gesamte Dokument redaktionell überarbeitet, in allen Abschnitten inhaltlich aktualisiert und durch Tabellen, Bilder und normative Verweisungen ergänzt.

Ausblick

Aktuell ist noch nicht erkennbar, welche Pflichten (sowie Vor- und Nachteile) sich aus den EPB-Normen für die energetische Bewertung und den Planungsprozess von Gebäuden ergeben werden. Für eine breite Akzeptanz und die Überführung der EPB-Normen in allgemein anerkannte Regeln der Technik ist es nicht nur wünschenswert, sondern dringend zu empfehlen, einem größeren Kreis von Fachleuten die Gelegenheit zu geben, die Normen-Entwürfe kritisch zu prüfen.

Da die kurzen Fristen für Einsprüche eine konstruktive und redaktionelle Beteiligung der Fachöffentlichkeit fast unmöglich machen, ist zu befürchten, dass vermeidbare Fehler bis in die Weißdrucke durchrutschen und dann eine Flut von Berichtigungen auslösen. In der Praxis kann das fatale Konsequenzen haben. Bezogen auf die direkten Verweisungen in der EnEV (datierte technische Regeln, § 22 Abs. 5 EnEV) mussten sich die Anwender beispielsweise viele Jahre damit plagen, dass DIN V 18 599 einen ganz anderen Stand hatte, als ihn der Verordnungsgeber für die Energiebilanzierung vorgeschrieben hat. Um dem Ordnungsrecht und dem Werkvertragsrecht gleichermaßen zu genügen, mussten quasi beide Normenstände parallel angewendet und dafür auch entsprechende Software vorgehalten werden.

Literatur

[1] Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) [gebräuchliche Kurzformen: EPBD und EU-Gebäuderichtlinie]. Amtsblatt der EU vom 18. Juni 2010, L 153/13; Download:  Webcode  296893

[2] DIN EN 15 232-1 (Entwurf) Energieeffizienz von Gebäuden – Teil 1: Einfluss von Gebäudeautomation und Gebäudemanagement – Module M10-4, -5, -6, -7, -8, -9, -10. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2016

[3] DIN EN 16 947-1 (Entwurf): Gebäudemanagementsystem – Modul M10-12. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2016

[4] DIN EN 16 946-1 (Entwurf): Inspektion der Gebäudeautomation, Regelungstechnik und des Technischen Gebäudemanagements – Modul M10-11. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2016

[5] DIN EN 15 500-1 (Entwurf): Automation von HLK-Anwendungen – Teil 1: Elektronische Regel- und Steuereinrichtungen für einzelne Räume oder Zonen – Module M3-5, M4-5, M5-5. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2016

[6] DIN EN ISO 52 000-1 (Entwurf) Energieeffizienz von Gebäuden – Festlegungen zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – Teil 1: Allgemeiner Rahmen und Verfahren. Berlin: Beuth Verlag, Oktober 2015

Prof. Dr.-Ing. (em.) Achim Trogisch

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fakultät Maschinenbau/ Verfahrenstechnik, Lehrgebiet TGA. Telefon (03 51) 4 62 27 89, trogisch@mw.htw-dresden.de, www.htw-dresden.de