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Zuschüsse für mehr Energieeffizienz

Förderprogramm für die Heizungsoptimierung

Kompakt informieren

  • Mit der „Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ wurde im August 2016 eine der größten Einzelförderungen im Heizungssegment in der Geschichte der Bundesrepublik gestartet.
  • Bis 2020 stehen fast 1,86 Mrd. Euro an Fördermitteln bereit, um in bestehenden Anlagen alte Heizungs- und Zirkulationspumpen durch hoch-effiziente Pumpen zu ersetzen und / oder einen Hydraulischen Abgleich durchzuführen, der optional um weitere förderfähige Optimierungsmaßnahmen ergänzt werden kann.
  • Der Zuschuss beträgt 30 % der Netto-Investitionskosten (Netto-Rechnungssumme). Eine Kumulierung mit öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme für die geförderten Maßnahmen ist nicht zulässig.

Am 1. August 2016 ist die „Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ in Kraft getreten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst nach dieser Richtlinie den Ersatz alter Heizungs- und Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen und / oder die Durchführung einer Heizungsoptimierung durch den Hydraulischen Abgleich von Heizsystemen, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme seit mehr als zwei Jahren installiert sind. Beide Fördertatbestände können miteinander kombiniert werden. Durch die Programmdauer bis 2020 sind damit auch Heizungsanlagen nach zwei Jahren Wartezeit förderfähig, die erst in den nächsten beiden Jahren errichtet werden.

In Verbindung mit einem Hydraulischen Abgleich können auch zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bereits installierten Anlagen gefördert werden; förderfähig sind dann die Anschaffung und die professionelle Installation von

  • voreinstellbaren Thermostatventilen,
  • Einzelraumtemperaturreglern,
  • Strangventilen,
  • Technik zur Volumenstromregelung,
  • separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces,
  • Pufferspeichern
  • und / oder die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve.

Achtung, hier muss man die Richtlinie sehr genau lesen: „Pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur ein Mal beantragt werden.“ Das bedeutet, dass beim Hydraulischen Abgleich gut zu überlegen ist, welche zusätzlichen Investitionen und Optimierungsmaßnahmen zeitgleich ausgeführt werden sollen. Ansonsten sind die zusätzlichen Investitionen und Optimierungsmaßnahmen nicht mehr über diese Förderrichtlinie förderfähig.

Zuschuss von 30 %

Mit dem Förderprogramm sollen vorhandene Energieeinsparpotenziale an bestehenden Heizungssystemen gehoben werden. Die Zuschussförderung kann mit einem weitgehend elektronischen Verfahren (siehe unten) beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 30 % der Netto-Investitionskosten. Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Netto-Rechnungsbetrag für förderfähige Anlagen und Leistungen an den Antragsteller gewährt.

Antragsberechtigt sind alle privaten und gewerblichen Eigentümer von Heizungsanlagen sowie Kommunen. Antragsteller können Anträge stellen, die maximal einen Vorgang („ein professionell erledigter Auftrag über die Durchführung (u. a.) einer oder mehrerer förderfähiger Maßnahmen, der durch eine Rechnung dokumentiert wird“) betreffen. Der Förderhöchstbetrag pro Vorgang beträgt 25 000 Euro. Die Förderung von Maßnahmen schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme für dieselben Maßnahmen aus. Bei einigen regionalen Förderprogrammen wird man also genau hinschauen müssen, wer die besseren Konditionen bietet. Allerdings ist mittelfristig davon auszugehen, dass die regionalen Förderprogramme ihre Mittel anderweitig anbieten und künftig auf die Bundesförderung verweisen.

Maßnahmen, die auf einer öffentlichen Verpflichtung beruhen, können nicht geför-dert werden. Unzulässig ist eine Kombination mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 Buchstabe a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen).

Ein Manko ist, dass die Aufbereitung des Heizungswassers nicht förderfähig ist, eine Aufbereitung sich aber mindestens beim Austausch dezentraler Heizungsarmaturen und der Nachrüstung eines Pufferspeichers kaum umgehen lässt. In der Regel ist sogar eine Reinigung des Systems erforderlich. Hintergrund für den Ausschluss dürfte sein, dass man einer Zweckentfremdung der Fördermittel für die Installation von Anlagen zur Heizungswasseraufbereitung durch „getarnte“ Heizungsoptimierungen vorbeugen will. Der Ausschluss könnte sich aber als Bremse oder sogar als Hindernis herausstellen, denn den Einbau von Hocheffizienzpumpen in Heizungsanlagen mit im Heizungswasser zirkulierenden Magnetit-Partikeln, sollte man bekanntlich besser unterlassen … Auch andere Nebenleistungen, z. B. Wandverkleidungsarbeiten und Entsorgungsleistungen, sind nicht förderfähig.

Das Förderprogramm ist auf fünf Jahre angelegt, das geplante Fördervolumen beläuft sich auf rund 1,86 Mrd. Euro. Für das Jahr 2016 stehen 100 Mio. Euro zur Verfügung. Für 2017 sind 346 Mio. Euro geplant, für die Jahre 2018 bis 2020 stehen jeweils 470 Mio. Euro bereit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will mit dem Förderprogramm erreichen, dass bis 2020 jährlich bis zu 2 Mio. Pumpen ausgetauscht und 200 000 Hydraulische Abgleiche durchgeführt werden. Hintergrund ist eine Verringerung der Lücke, die zu den Einsparzielen der Bundesregierung bis 2020 klafft.

Das Förderprogramm soll bis 2020 rund 1,8 Mio. t/a an CO2-Emissionen vermeiden. Bezogen auf die dafür veranschlagten Investitionen von 6,2 Mrd. Euro ist das ein stolzer Preis von 3444 Euro/t. Allerdings dürfte beim Programmende allein die Einsparung an elektrischer Energie einen Gegenwert für die Verbraucher von 1,2 Mrd. Euro/a erreichen und ein halbes Großkraftwerk überflüssig machen.

Abarbeitung dürfte schwierig werden

Nach Angaben des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) handelt es sich bei dem Programm um eine der größten Einzelförderungen im Heizungssegment in der Geschichte der Bundesrepublik. Damit stellt sich auch die Frage, wie das bereits sehr gut ausgelastete SHK-Handwerk die Nachfrage initiieren und bedienen kann. Rechnet man sehr optimistisch pro Pumpenaustausch nur eine Arbeitsstunde, würde das bei 2 Mio. Pumpen pro Jahr Vollbeschäftigung für 1150 Fachhandwerker bedeuten – Eigenleistungen werden nicht gefördert.

Aus dem Fördertopf mit 100 Mio. Euro für 2016 ergibt sich bei 30 % Zuschuss ein Umsatz von 333 Mio. Euro in den nächsten fünf Monaten. Bei einem Jahresumsatz von rund 114 000 Euro pro Mitarbeiter in den SHK-Betrieben bedeutet dies von August bis Dezember Vollbeschäftigung für mehr als 7000 Mitarbeiter in den knapp 53 000 SHK-Betrieben mit 347 730 Mitarbeitern (Zahlen des ZVSHK für das Jahr 2015). Oder: Gut 2 % aller Mitarbeiter der SHK-Betriebe sind erforderlich, um den Plan für 2016 zu erfüllen.

Ohne Zweifel sind 30 % Zuschuss für sich eigentlich selbst refinanzierende Maßnah-men sehr attraktiv. Trotzdem wird das Programm erst einmal anlaufen müssen, im Süden haben die Sommerferien gerade erst be-gonnen und die Programmgestaltung zwingt nicht zur Eile. Um die Fördermittel einzusetzen, dürften somit maximal vier eher drei Monate zur Verfügung stehen, was die Erfüllung recht unwahrscheinlich macht. Ab 2017 stehen dann volle zwölf Monate, aber auch ein Vielfaches der Fördermittel zur Verfügung. Über 10 000 SHK-Handwerker müssten dann rechnerisch für das Förderprogramm abgestellt werden. Nicht berücksichtigt sind dabei direkte und in-direkte (z. B. für den vorgezogen Austausch von Pumpen, die kurzfristig ohnehin durch einen Defekt ausgetauscht worden wären) Mitnahmeeffekte. Ganz ohne Spuren kann das Förderprogramm angesichts des Fachkräftemangels darum nicht ablaufen. Der schon hohe Auftragsbestand in den SHK-Betrieben dürfte weiter steigen und damit auch die Wartezeit für die Abarbeitung anderer Aufträge, auch für Aufträge, die die Energieeffizienz verbessern.

Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZVSHK: „Die Politik hat großes Vertrauen in die Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Betriebe. Jetzt komme es darauf an, dass sie ihre Kunden von den Vorteilen der geförderten Heizungsoptimierung überzeugten.“

Wie sich die Nachfrage entwickelt, wird das BAFA sehr schnell feststellen. Zum Start des Förderprogramms wurde ein „Online-Portal zur Registrierung“ geöffnet. Antragsteller, die eine Förderung für Investitionen zur Heizungsoptimierung beantragen möchten, müssen sich in einem ersten Schritt über das Portal registrieren.

Die Registrierung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen, also vor der Erteilung des Auftrags für den Austausch der Umwälzpumpe(n) bzw. für den Hydraulischen Abgleich inklusive eventueller zusätzlicher Optimierungsmaßnahmen. Im Gegenzug erhält der Antragsteller per E-Mail eine Registrierungsnummer und kann mit der Maßnahme beginnen. Spätestens sechs Monate nach der Registrierung muss die Maßnahme durchgeführt worden sein. In einem zweiten Schritt muss der Antragsteller dann ab 15. August 2016 unter Angabe der Registrierungsnummer einen Online-Antrag auf Förderung stellen und an das BAFA senden. Ab dem 30. August 2016 startet das BAFA mit der Bearbeitung der Anträge.

Neben allgemeinen Informationen zum Förderprogramm hat das BAFA auf www.bafa.de in der Rubrik „Energie | Heizungsoptimierung“ das Merkblatt „Hinweise zur Antragstellung“, das Merkblatt „Technische Anforderungen an effizienten Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen“, eine „Liste der förderfähigen Pumpen“ und das VdZ-Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BAFA-Förderung“ veröffentlicht.

Jochen Vorländer