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Energetische Inspektion nach EnEV § 12

Empfehlungen zur Beauftragung

Der Umfang und der Inhalt einer energetischen Inspektion von Lüftungs- bzw. Klimaanlagen nach § 12 EnEV sind vielschichtig, wie aus Abb. 1 nach [1] zu erkennen ist. Ergänzend zu [1] enthält [2] Empfehlungen zur praktischen Umsetzung.

Um für eine energetische Inspektion in ihrer Gesamtheit oder für einzelne Phasen ein Angebot zu erstellen bzw. die erwünschten Leistungen beauftragen zu können, bedarf es einer detaillierten Leistungsbeschreibung. Im Allgemeinen gibt es im TGA-Bereich Standardleistungsverzeichnisse bzw. Regularien für die Ermittlung der Kosten und den Leistungsaufwand. Für die Energetische Inspektion fehlt sie jedoch, obwohl das Thema schon mehr als ein Jahrzehnt gegenwärtig ist.

Auch die HOAI [3] kann für die Aufwandsermittlung nicht herangezogen werden, außer der Möglichkeit, Stundensätze für ingenieurtechnische Leistungen zu vereinbaren.

[2] enthält teilweise verbale Leistungsbeschreibungen für eine Beauftragung. Sie können eine Orientierung für die Formulierung geben, sind aber unzureichend, um die zu vereinbarenden Kosten zu verifizieren. Inhalte einer (jeder) Leistungsbeschreibung sollten u. a. nach [2] sein:

  • Zielsetzung des Auftraggebers
  • Leistungen des Auftraggebers, z. B. die Bereitstellung von Gebäude- und Anlagenübersichten, die Unterstützung durch anlagenkundiges Personal und die Unterstützung der erforderlichen Messungen (Herstellen von Messöffnen, Zugriff zur Gebäudeautomation)
  • Grundabstimmung durch Beauftragung einer Vordokumentation

Die Inhalte der Leistungsverzeichnisse sollten nach [2] unter anderem umfassen:

  • Leistungspositionen in Abhängigkeit der gewählten Leistungsstufen nach DIN SPEC 15 240 [1] bzw. DIN EN 16 798-17 [4]
  • Prüfen der Bestandsdokumentation
  • Prüfung der Komponenteneffizienz
  • Prüfen der Anlagendimensionierung
  • Entwicklung der Maßnahmenempfehlungen
  • Dokumentation der Inspektionsergebnisse

Da die Leistungen mit einem Zeitaufwand verbunden sind und kaum mengenmäßig erfasst werden können, sollte das Angebot auf einem erforderlichen Stundenaufwand beruhen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, die Leistung zu pauschalieren.

Abb. 2> bis Abb. 5 zeigen eine Möglichkeit, die Inhalte von Leistungsverzeichnissen unter Bezug von [2] detaillierter zu beschreiben.

Der Anhang B von [2] enthält zudem eine umfangreiche Auflistung möglicher Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beauftragung der energetischen Inspektion. Darauf aufbauend wurde für das Hauptgewerk Lüftung und die tangierenden Gewerke im Zusammenhang mit der Klimatisierung (Heizung, Kälte / Kühlung) mit einer Folge von zu beantwortenden bzw. zu berücksichtigenden Fragestellungen ein Leitfaden für die System- und Anlagenbewertung bei der Inspektion erstellt, siehe Abb. 6 bis Abb. 10. 2 bis 6). Die gewählte Reihenfolge ergibt sich aus in der Literatur beschriebenen Erkenntnissen über Ansatzpunkte, bei denen mit einer wirkungsvollen Energieeinsparung zu rechnen ist. Von einer Vollständigkeit der Fragestellungen kann aber für den jeweiligen Einzelfall nicht ausgegangen werden.

Literatur

[1] DIN EN 16 798-17 (Entwurf) Energieeffizienz von Gebäuden – Teil 17: Lüftung von Gebäuden – Module M4-11, M5-11, M6-11, M7-11 – Leitlinien für die Inspektion von Lüftungsanlagen. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2015

[2] GEFMA 124-5 Energiemanagement – Empfehlungen zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach § 12 EnEV (Entwurf). Bonn: GEFMA e. V. Deutscher Verband für Facility Management, Februar 2016

[3] Verordnung über die Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) vom 10. Juli 2013. BGBl. I S. 2276

[4] DIN SPEC 15 240 Lüftung von Gebäuden – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – energetische Inspektion von Klimaanlagen. Berlin: Beuth Verlag, Oktober 2013

Prof. Dr.-Ing. (em) Achim Trogisch

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fakultät Maschinenbau / Verfahrenstechnik, Lehrgebiet TGA. Telefon (03 51) 4 62 27 89, trogisch@mw.htw-dresden.de, www.htw-dresden.de

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