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DIN 1946 Teil 4 (Entwurf)

RLT-Anlagen für das Gesundheitswesen

Kompakt informieren

  • Neben einer Anpassung an Gesetze und Vorschriften bringt die Überarbeitung von DIN 1946-4 auch viele Neuerungen für die Auslegung und die Abnahme von RLT-Anlagen im Gesundheitswesen und für die Qualifizierung von OP-Räumen.
  • Kritisch sind an dem Norm-Entwurf dynamische Verweisungen auf andere Regelwerke, und die Forderung nach einer Genehmigung von einvernehmlichen Norm-Abweichungen.
  • Positiv hervorzuheben ist die (informative) Ergänzung um eine „Checkliste Technische Prüfung der Gerätekomponenten“.

Als Ersatz für DIN 1946-4 (Dezember 2008) ist im Juni 2016 ein überarbeiteter Entwurf zu „Raumlufttechnik – Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesen“ [1] erschienen, die Einspruchsfrist beträgt drei Monate.

Die Norm gilt für die Planung, den Bau, die Abnahme und den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesen, in denen medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe an Personen vorgenommen werden – und für RLT-Anlagen für damit unmittelbar durch Türen, Flure usw. in Verbindung stehende Räume, beispielsweise in: Krankenhäusern, Tageskliniken, Arztpraxen (Eingriffsräume), ambulanten Operationszentren/-einrichtungen, Dialysezentren sowie Bereichen und Einrichtungen für interne und externe (Dienstleistungs-)Einheiten für die Aufbereitung von Medizinprodukten. Anmerkung: Für die Planung von Sonderbehandlungseinheiten (zum Beispiel Abteilungen zur Behandlung hochinfektiöser, lebensbedrohlicher Infektionskrankheiten etc.) sind ergänzende Anforderungen zu berücksichtigen.

Behandelt werden in dem Norm-Entwurf ausführlich allgemeine Grundsätze, raumlufttechnische Komponenten, die Anlagenqualifizierung und Abnahmeprüfung und die periodische Prüfung.

Der informative Anhang A behandelt Hinweise für die Projektphasen. Die normativen Anhänge B bis E enthalten Aussagen zu: visuelle Prüfung, Qualifizierung der äußeren Grenzen des Schutzbereichs, mikrobiologisches Monitoring, Kompatibilität der Turbulenzarmen Verdrängungsströmung (TAV) mit Störgrößen (OP-Leuchten / Satelliten, Leuchtendurchführungen usw.). Der informative Anhang F enthält eine Checkliste zur technischen Prüfung der Gerätekomponenten.

Gegenüber der aktuell gültigen Norm wurden u. a. geändert bzw. ergänzt:

  • Berücksichtigung der Anforderungen aus Infektionsschutz- und Medizinprodukterecht sowie der relevanten Vorgaben des Arbeitsschutzes;
  • Modifikation sowohl auslegungsrelevanter Kriterien als auch der benötigten Verfahren zur Anlagenqualifizierung für die technischen und hygienischen Abnahme- und Wiederholungsprüfungen;
  • Spezifikation der Qualifizierung vonOP-Räumen auf der Grundlage des aktuellen internationalen Regelwerkes für Reinräume und Reinraumbereiche nach DIN EN ISO 14 644;
  • Beschränkung auf ein Verfahren für die Hygieneabnahme;
  • Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN 13 080 („Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen“);
  • Ergänzung um eine differenzierte Prüfliste zur Durchführung der technischen Abnahme von RLT-Anlagen als neuer Anhang.

Bemerkungen …

… zu den normativen Verweisungen

Schon in der bisherigen Norm wurde die Formulierung „bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen)“ verwendet. Für die Norm(ung) ist das günstig, da bei Änderungen in den Bezugsnormen kein neues Dokument oder Änderungsdokument erstellt werden muss.

Aus Anwendersicht sind dynamische Verweisung jedoch kritisch, da nicht nur kontinuierlich geprüft werden muss, ob es bei den Normen Änderungen gab oder sich welche in dem für ein Projekt relevanten Zeitraum abzeichnen: zugleich muss bei jeder Änderung bewertet werden, ob sie den allgemein anerkannten Regeln bzw. dem Stand der Technik entspricht und anzuwenden oder nicht anzuwenden ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass auch unerwünschte Änderungen automatisch gelten. Ebenso können automatisch geltende Änderungen Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge haben.

Nicht nachvollziehbar ist der Bezug auf DIN EN 13 779, da beim DIN-Normenausschuss NHRS bekannt sein sollte, dass sie durch DIN EN 16 798 im nächsten Jahr abgelöst wird. Es wäre zweckmäßig, bei der Endfassung darauf hinzuweisen.

Auf die Problematik der energetischen Inspektion nach DIN EN 15 240 (bzw. DIN SPEC 15 240) wird leider kein Bezug genommen. Wenn die Hygiene uneingeschränkte Priorität vor dem Energieeinsatz haben soll, wäre es angebracht, dies auch in der Norm zu dokumentieren.

…  zu den allgemeine Grundsätzen

Abschnitt 4.3 „Dokumentation von Norm-Abweichungen“ (analog zur bisherigen Ausgabe) formuliert ein „Muss“, Norm-Abweichungen zu vereinbaren und aktenkundig zu machen. Dies ist richtig, jedoch erscheint die Forderung einer Genehmigung der Norm-Abweichungen durch eine Aufsichtsbehörde unangemessen zu sein. Sie setzt bei der Aufsichtsbehörde eine überdurchschnittliche Fachkompetenz bezüglich der Hygieneaspekte, der Planung und des Betreibens voraus – was möglicherweise die Anwendung noch nicht von der Norm erfasster neuer Lösungen erschweren und behindern kann. Zu-dem könnte die Genehmigung bereits daran scheitern, dass den Aufsichtsbehörden eine entsprechende Aufgabe nicht über Normen zugewiesen werden kann.

…  zu Abschnitt 6

Der Abschnitt 6 „Raumlufttechnische Komponenten“ könnte wesentlich kürzer gefasst werden, da sehr viele Aussagen mit den allgemeinen Hinweisen für die Komponenten von RLT-Anlagen nach VDI 3803 Blatt 1, VDI 2050 Blatt 4 und VDI 6022 identisch sind und diese Regelwerke im Abschnitt 2 „Normative Verweise“ aufgeführt werden. Zielführender wäre es, die von Planern und Betrei-bern zu beachtenden Besonderheiten zu dokumentieren.

… zum informativen Anhang F

Die „Checkliste Technische Prüfung der Gerätekomponenten“ ist im Sinne der Abnahme, des technischen Monitorings und der allgemeinen Inspektion im Rahmen der Instandhaltung hilfreich.

Literatur

[1] DIN 1946-4 (Entwurf) Raumlufttechnik – Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesen. Berlin: Beuth Verlag, Juni 2016

Prof. Dr.-Ing. (em) Achim Trogisch

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fakultät Maschinenbau, Lehrgebiet TGA, Telefon (03 51) 4 62 27 89, trogisch@mw.htw-dresden.de, www.htw-dresden.de