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CO2-Bepreisung

Bisher nur leere Hände

Die Fakten sind klar: Schäden von rund 180 Euro entstehen durch die Freisetzung einer Tonne Kohlendioxid (CO2). Das geht aus der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Methodenkonvention 3.0 hervor. Und die CO2-Emissionen sind hierzulande von 2014 bis 2017 kaum gesunken. 2018 wird sich wohl als Ausreißer nach unten in der Statistik verewigen, aber keine nachhaltige Entwicklung dokumentieren.

Um die Dekarbonisierung zu beschleunigen, ist eine (stärkere und) transparente Bepreisung der CO2-Emissionen erforderlich, empfehlen zahlreiche Studien und Experten. Auch der Koalitionsvertrag greift dies auf: „Unser Ziel ist ein CO2-Bepreisungssystem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst.“ Hintergrund war die „Gemeinsame Resolution von Assemblée nationale und Deutschem Bundestag zum 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags am 22. Januar 2018“, in der die französische und deutsche Regierung aufgefordert werden, „ihre enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und der Verpflichtungen des ‚One Planet Summit‘ von 2017 fortzusetzen und gemeinsame Initiativen insbesondere zum CO2-Preis vorzuschlagen …“.

In dem ein Jahr später unterzeichneten „Vertrag von Aachen“ findet sich dazu nichts Konkretes. Dies dürfte auch mit den Gelbwesten-Protesten in Frankreich zusammenhängen, die durch eine inzwischen ausgesetzte Ökosteuer auf Diesel und Benzin ab 1. Januar 2019 ausgelöst wurden. Mit ihr sollten auch die bisherigen Vergünstigungen für Diesel rückgängig gemacht werden; die Steuern hätten in der ersten Stufe Diesel um 7,6 Ct/l und Benzin um 2,9 Ct/l verteuert. Das verdeutlicht, wie schwierig und langwierig ein Umsteuern ist und wie viel Vorbereitungszeit erforderlich ist.

Berlin wird wohl nicht ernsthaft versucht haben, im Vertragstext trotzdem eine Note zur CO2-Bepreisung zu hinterlassen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung vom 15. Januar 2019 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hervorgeht, wird die Bepreisung von CO2 in den Sektoren Wärme und Verkehr von der Bundesregierung aktuell nicht konkret verfolgt. Allerdings will die Bundesregierung 2019 einen Gesetzentwurf beschließen, der die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Nur: Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung hat dazu noch gar nicht begonnen.

Das momentane Gefüge hoheitlicher Abgaben, Umlagen und Steuern bei den Energieträgern und ihren Anwendungen hat historisch betrachtet sicherlich gute Gründe, behindert heute aber vielfach die Energiewende, macht sie unnötig teuer, kostet Zeit, verkleinert den Handlungsspielraum und verhindert Innovationen.

„Sprit, Heizöl und Gas teurer machen, damit Strom billiger und Klimaschutz bezahlbar wird“, hat die Denkfabrik Agora Energiewende im November 2018 ihren Vorschlag für eine aufkommensneutrale Reform der Energiesteuern entlang von CO2-Preisen ( Webcode  851836) zusammengefasst. Das Impulspapier greift auch Programme in anderen Ländern Europas auf, die zeigen, dass eine CO2-Bepreisung erfolgreich realisierbar ist.

Schon aus wirtschaftlichem Eigennutz reklamiert Deutschland eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz. Es ist langsam angezeigt, dass sich Berlin dies wieder ernsthaft auf die Fahne schreibt und nicht weiter mit leeren Händen dasteht.

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · www.tga-fachplaner.de

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