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CO2-Bepreisung

Intelligente Kopfpauschale

Mehrere Studien zeigen: Eine Bepreisung der CO2-Emissionen von Energieträgern ist ohne größere Belastung der Bürger und mit positiver Verteilungswirkung möglich. Beispielsweise hat das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT bei 20 Euro/t CO2 auf Diesel und Benzin bei 28 Euro/a Rückerstattung pro Kopf berechnet, dass Haushalte im untersten Einkommensquartil um durchschnittlich 20 Euro/a entlastet und Haushalte im obersten Einkommensquartil im Durchschnitt um 20 Euro/a belastet werden.

Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer wäre bei der FIT-Betrachtung eine Erhöhung des Literpreises von Diesel um etwa 6,3 Ct und von Benzin um etwa 5,5 Ct zu erwarten. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 6 l pro 100 km würde ein 3-Personenhaushalt mit Diesel-Pkw bei 22 222 km/a preisneutral fahren, sich ohne Pkw oder mit Elektroauto über 84 Euro/a Rückerstattung freuen können und bei 44 444 km/a unterm Strich 84 Euro/a mehr zahlen. Die Größenordnung zeigt, dass mit dem Begriff CO2-Steuer geschürte Ängste unbegründet sind. Der Vielfahrer wäre preisneutral unterwegs, wenn er den Durchschnittsverbrauch auf 5,85 l pro 100 km senkt. Der „Schmerz“ bei der Tankrechnung gehört zum Kalkül: Nicht unbedingt notwendige Fahrten vermeiden, effizienter fahren und beim Fahrzeugkauf mehr auf den Verbrauch achten.

Kürzlich haben Agora Energiewende und Agora Verkehrswende „15 Eckpunkte für das Klimaschutzgesetz“ vorgelegt, dazu gehört unter anderem eine CO2-Bepreisung von 50 Euro/t auf Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas sowie ein Aufschlag in Höhe des ETS-Zertifikatepreises auf Kohle, Öl und Gas zur Strom- und Wärmeproduktion außerhalb des EU-Emissionshandels (ETS). Im Gegenzug werden die Einnahmen durch eine Stromsteuersenkung, eine jährliche Pro-Kopf-Klimaprämie in Höhe von 100 Euro/a, Härtefallfonds und Klimasofortprogramme komplett rückverteilt. 50 Euro/t CO2 erhöhen die Kosten für Erdgas um 1,0 Ct/kWh, um 11,8 Ct/l bei Benzin sowie 13,3 Ct/l bei Diesel und Heizöl (jeweils ohne Mehrwertsteuer).

Nimmt man auch hier einen 3-Personenhaushalt mit Diesel-Pkw und 18 000 km/a bei einem Verbrauch von 6 l pro 100 km und 20 000 kWh/a Erdgasbezug für Heizung und Trinkwassererwärmung an, liegen die Mehrkosten bei 396,27 Euro (Diesel: 158,27 Euro, Erdgas 238,00 Euro). Nach Rückerstattung der Klimaprämie von 300 Euro/a bleibt ein Minus von 96,27 Euro/a. Die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Mindestmaß um ca. 2 Ct/kWh) entspricht bei einem Netzbezug von 3500 kWh/a einem Betrag von 83,30 Euro, sodass der Musterhaushalt 12,97 Euro/a in den Härtefallfonds und die Klimasofortprogramme einzahlt.

Es ist leicht zu erkennen: Passt der Musterhaushalt sein Nutzungsverhalten nur geringfügig an, investiert in eine energetische Modernisierung oder energiesparende Haushaltsgeräte, profitiert er. Dabei ist allerdings noch nicht berücksichtigt, dass sich auch andere Waren und Dienstleistungen verteuern werden. Aber auch hier haben die Anbieter im Wettbewerb die Möglichkeit, die CO2-Emissionen und damit die Kosten zu senken. Denn dies wird aktuell davon behindert, dass CO2-Emissionen vielfach keinen äquivalenten Preis haben.

Welcher CO2-Preis morgen und in Zukunft der richtige ist, das will und kann ich nicht beantworten. Ich bin aber überzeugt, dass die CO2-Bepreisung mit Rückerstattung richtig und wirksam ist und auch die TGA-Branche profitieren würde.

Jochen Vorländer, Chefredakteur TGA Fachplaner vorlaender@tga-fachplaner.de · www.tga-fachplaner.de