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Wärmegesetz und EnEV zweimal um -30%

Im Rahmen einer Regierungserklärung zur „Klimapolitik der Bundesregierung nach den Beschlüssen des Europäischen Rates Klimaagenda 2020“ hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel am 26. April im Bundestag angekündigt, dass man noch in diesem Jahr ein Wärmegesetz verabschieden wolle. Es soll bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien so weit erhöhen, dass 14 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Außerdem werde das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung zweimal um jeweils etwa 30% gesenkt. Zum Wärmegesetz nannte Gabriel zwei Eckpunkte:  

  • Rechtliche Absicherung und massive Aufstockung der Fördermittel im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Verstetigung der Förderung und zur Erhöhung der Planungssicherheit.
  • Verbindliche Vorgabe der Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten und der grundlegenden Sanierung von Altbauten.

Die genauen Vorstellungen der Bundesregierung zur Höhe der Erneuerbare-Energien-Baupflicht nannte Gabriel nicht, sage aber, die Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg „sei ein vergleichbaren Weg“. Sie schlägt 20% am Wärmebedarf vor. Gabriel: „Dabei wollen wir eine intelligente und kostengünstige Verknüpfung mit Maßnahmen zur Effizienzsteigerung schaffen.“

EnEV-Verschärfung kommt mit zweimal 30%
Inwieweit die Erneuerbare-Energien-Baupflicht mit der geplanten Verschärfung der Energieeinsparverordnung „verrechnet“ wird ist momentan nicht bekannt. Allerdings ist dies zu erwarten. Denn Gabriel konkretisierte die vagen Aussagen von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vom letzten Freitag (wir berichteten). Beide hatten angekündigt, nach der Einführung der Energieausweise in 2008 die Standards der EnEV in einem zweiten Schritt um 30% anzuheben. Der Bundesumweltminister hingegen: „Wir wollen die jährliche Sanierungsrate der Gebäude auf der Basis anspruchsvoller Effizienzstandards verdoppeln. Die Bundesregierung wird mit einer Änderung der Energieeinsparverordnung die Anforderungen an die Energieeffizienz von neuen und sanierten Gebäuden um durchschnittlich 30% verschärfen. In einer zweiten Stufe werden die Anforderungen nochmals in der gleichen Größenordnung angehoben.“ ToR

Link zur Regierungserklärung

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