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Energieausweis: dena warnt vor Billigangeboten

„Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis“ titelt eine Pressemitteilung der Deutschen Energie-Agentur vom 26. Juli. Eigentlich ist der Preis „Energieausweis nur 9,90 Euro“ der Aufhänger der Pressmittelung, vielmehr geht es um Kritik zu Energieausweisen, die nach dem Energieverbrauch im Internet ausgestellt werden: „Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige ‚Energieausweis’ in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.“

Aus der Sicht der dena erweise sich der „Energieausweis zum Dumpingpreis“ oft als eine Mogelpackung. „Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.“ Dena-Geschäftsführer Stephan Kohler: „Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis.“

Darf man Preis und Qualität gleichsetzen?
Das Energieausweise angeboten werden, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2007 entsprechen (die erst am 1. Oktober 2007 in Kraft tritt), ist vermutlich richtig. Eine Verbindung zwischen Preis und Qualität herzustellen ein andere. Sicher darf man sich fragen, welches Geschäftsmodell und welche Qualität hinter Preisen stehen, für die niemand auch nur eine Rechnung schreiben kann. Aber solche Angebote sind ja an der Tagesordnung, man braucht nur täglich in die Werbebeilagen der Tageszeitungen zu schauen.

Nach Lesart der dena müssen dem Energieausweis individuelle Modernisierungsempfehlungen in allen Varianten beigefügt werden, wozu „der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen“ sollte. Fehlende Sanierungstipps würden den Energieausweis ungültig machen, Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen seien nicht zulässig. Die neue Energieeinsparverordnung kennt allerdings ausdrücklich Ausnahmen.

Aufnahme der Gebäudedaten durch Eigentümer
Insgesamt ist die Verordnung so abgefasst, als wenn der Verordnungsgeber den Energieausweis per Internetportal geradezu gewollt hätte. §17 Abs. (5): „Der Eigentümer kann die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlichen Daten bereitstellen; der Aussteller darf diese seinen Berechnungen nicht zugrunde legen, soweit sie begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben. […]“ In der Begründung zur EnEV ist von einer „Plausibilitätsprüfung offensichtlich nicht korrekter Angaben“ die Rede. Erfahrungen in den Ländern Hessen und Thüringen mit der Eigentümermitwirkung würden aber laut EnEV-Begründung erwarten lassen, dass die Daten in der „überwiegenden Mehrzahl der Fälle unmittelbar verwendet werden können, ggf. nach der telefonischen Rückfrage zur Klärung einzelner Angaben; kostenträchtige ‚Hausbesichtigungen’ können so vielfach vermieden werden.“

Die von der dena empfohlene Datenaufnahme vor Ort entspricht sicherlich den Vorstellungen vieler Aussteller, allerdings (leider) nicht dem Ansinnen des Verordnungsgebers. Der hat zwar im Vorfeld den Energieausweis fast mit einer Energieberatung gleichgesetzt, mit der tatsächlichen Umsetzung allerdings nur ein verordnungsrechtliches Dokument erschaffen, dass nur mit viel gutem Willen aller Beteiligten Transparenz für den Endverbraucher schafft. Auf der Basis eines verordnungsrechtlichen Minimal-Energieausweises eine Sanierung vorzunehmen, dürfte wohl kaum die wirtschaftlichste Lösung hervorbringen. Dies kann nur eine Energieberatung unter Berücksichtigung von Bedarfs- und Verbrauchswerten leisten. ToR

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