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Energieberater fordert Richtigstellung von dena

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat in einer Pressemitteilung vor Angeboten von Energie-Verbrauchsausweisen zu Dumpingpreisen gewarnt (siehe auch: Energieausweis: dena warnt vor Billigangeboten. In der Pressemitteilung, die inzwischen deutschlandweit auf vielen Internetportalen und Printmedien veröffentlicht wurde, wird angeführt, dass die Gefahr besteht, auf diese Weise einen Energieausweis zu bekommen, der den Anforderungen der neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) nicht entspreche. Angelpunkt ist eine fehlende Modernisierungsempfehlung, die bei der Abwicklung der Ausstellung von Energie-Verbrauchsausweisen unter gewissen Voraussetzungen entbehrlich ist. Dies sieht Energieberater Thomas Möller, Energieberater-Muenchen.info, anders, und hat dena-Geschäftsführer Stephan Kohler aufgefordert, die betreffende Pressemittelung mit „gezielt falschen Informationen“ richtig zu stellen.

„EnEV fordert nicht zwangsweise Modernisierungsempfehlungen“
„Die Pressemiteilung der dena zielt darauf ab, Energieberater, die Angebote für die Ausstellung von Energieausweisen im Internet anbieten, zu diskreditieren“, sagt Möller. Kohler hatte darauf hingewiesen, dass Energieausweise ohne Modernisierungsvorschläge ungültig sind. Möller sieht dies durch die verkündete (EnEV 2007) nicht gedeckt. Nach seiner Auffassung fordert die EnEV in §20 die Ausstellung von Modernisierungsempfehlungen nur dann, wenn kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich sind. Sind diese nicht möglich, dann muss der Aussteller dies dem Eigentümer anlässlich der Ausstellung des Energieausweises mitteilen.

Was soll man bei geringem Verbrauch empfehlen?
Möller: „Die dena hat nach unserer Meinung den Bodenkontakt zum Immobilien- und Energieberatermarkt verloren. Wir haben die Ergebnisse von weit über 100 Energie-Verbrauchsausweisen mit Mitarbeitern der dena diskutiert. Sie waren erstaunt, dass viele ältere Gebäude Energie-Verbrauchswerte von sanierten Altbauten erreichten und zum Teil sogar typische Verbrauchswerte des Neubaustandards unterschritten. Ein Mitarbeiter der dena wusste nicht, welche Modernisierungsempfehlung er für ein Zweifamilienhaus Baujahr 1985 mit einem Verbrauch von 120 kWh/(m² a) geben könnte.“

Aussteller können Verordnung nicht reparieren
Problematisch scheint zu sein, dass sich die gesamte Branche noch nicht mit dem, was die EnEV tatsächlich hergibt, abgefunden hat. Möller: „Die dena empfiehlt Vor-Ort-Besuche der Energieberater zur Aufnahme der Objektdaten für die Erstellung der Energieausweise nach dem Energiebedarf und Energieverbrauch. Dieses dient sicherlich der Qualität der Energieausweise. Nachdem der Gesetzgeber auf den Druck der Immobilienwirtschaft den Verbrauchsausweis und die Ermittlung der Energie-Verbrauchs- und Gebäudedaten durch den Hauseigentümer in der EnEV zugelassen hat, sind Energieausweise, die über das Internet abgewickelt werden aber völlig legal. Der Gesetzgeber legt offensichtlich keinen Wert auf ‚qualitativ hochwertige’ Energieausweise. In Mitteilungen der Bundesregierung zum Energieausweis wird für Energie-Verbrauchsausweise ein Marktpreis von 40,00 Euro vorausgesagt. Allein diese Preisvorgabe zeigt, dass der Gesetzgeber nur ein Interesse an der kostengünstigen Erstellung eines Pflichtdokuments für Hauseigentümer und keine Vor-Ort-Besuche im Sinn hat. Für 40,00 Euro gibt es im Handwerk gerade einmal eine Anfahrt zur Reparatur einer Waschmaschine, aber nicht die Inspektion eines Gebäudes, An- und Abfahrt und Erstellung eines Energieausweises durch einen selbständigen Diplom-Ingenieur. ToR

Schreiben von Thomas Möller an Stephan Kohler

 

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