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Bonusförderung für Solar plus Brennwertkessel

Die Errichtung einer Solaranlage zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) nach den Förderkriterien des Marktanreizprogramms (MAP) wird jetzt mit einem zusätzlichen Bonus von 750,- Euro gefördert, wenn ein bisher betriebener Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ausgetauscht wird. Dieser Bonus gilt für Anträge, die ab dem 24. Oktober 2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen (Änderungstext). Diese Änderung des Marktanreizprogramms gilt allerdings nicht für gewerbliche und freiberufliche Antragsteller.

Weiterhin gilt im MAP auch der Zuschuss von 105,- Euro pro m² installierter Bruttokollektorfläche für Solaranlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (Basisförderung). Die Antragstellung erfolgt wie bisher über das vereinfachte Förderverfahren beim BAFA. Der Antrag auf Förderung ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage einzureichen. Achtung: Die Förderung ist bis zum 30. Juni 2008 befristet. Maßgeblich ist der Tag des Antragseinganges der vollständigen Antragsunterlagen (Antrag und alle geforderten Nachweise) beim BAFA. Die Antragstellung kann mit einem Onlineformular oder durch Verwendung eines speziellen Antragsformulars erfolgen.

Hintergrund
2007 ist die Nachfrage nach neuen Heizungsanlagen in den ersten neun Monaten um 24% gesunken. Weil bisher bei 19% der Kesselmodernisierungen gleichzeitig eine thermische Solaranlage installiert wurde und 80% der Investitionsfälle bei solarthermischen Anlagen mit dem Austausch veralteter Heizkessel gekoppelt sind, ist auch der Markt für solarthermische Anlagen mit -31% deutlich rückläufig. 2006 wurden rund 150.000 thermische Solaranlagen installiert, 45% davon zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung. Sollte der Förderbonus das Volumen aus 2006 in Verbindung mit einem Brennwert-Upgrade erreichen, liegt der Fördermittelbedarf bei 50,6 Mio. Euro zuzüglich etwa 70,9 Mio. Euro für die Basisförderung der Solaranlagen.

Rechnet sich das?
Auf einer Pressekonferenz am 24. Oktober anlässlich des neuen MAP-Moduls hat der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) ein Berechnungsbeispiel veröffentlicht:

Alt: EFH, BJ 1970 (auch die Heizung), 150 m², Verbrauch 256 kWh/m² (insgesamt 38.400 kWh/a), Wärmeenergiekosten 2314 Euro/a, spezifische Energiekosten 0,0603 Euro/kWh
Neu: Brennwert-Heizkessel und Solaranlage zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (12 m²), Hydraulischer Abgleich, Dämmung der Verteilung, Thermostatventile. Die Modernisierungskosten gibt der BDH mit 15.000 Euro, die Einsparung mit 48,44% an. Die MAP-Förderung beträgt insgesamt 2010 Euro.

Ergebnisse:
Um die Gesamtkosten für das Beispiel transparent zu machen, haben wir die Daten in den Kostenvergleichsrechner (*.xls, 2,6 MB) von TGA Fachplaner für Variante V1 mit einem Einbaudatum 11-2007 eingegeben (Downloaddatei entsprich Fall E). Zusätzlich zu den BDH-Angaben wurde beim Hilfsstrombedarf eine Hocheffizienzpumpe berücksichtigt. Der Stromverbrauch sinkt dadurch von 420 auf 50 kWh/a.

A: Gegenüber dem Weiterbetrieb der Bestandsanlage wird die Investition ohne Energiepreissteigerung allein aus der Energieeinsparung bis Mitte 2018 refinanziert. Bis 2020 ergibt sich ein Kostenvorteil von 3168 Euro. Der Kapitaleinsatz bleibt allerdings unverzinst.
B: Mit einer mittleren Energiepreissteigerung von 5%/a würde sich die Investition bereits Mitte 2015 refinanzieren. Bis 2020 ergibt sich ein Kostenvorteil von 9448 Euro, ebenfalls bei unverzinstem Kapitaleinsatz.
C: Reduziert man die auf Basis einer EnEV-Berechnung angesetzte Einsparung um 10 Prozentpunkte (auf 38,44%), refinanziert sich die Investition allein aus der Energieeinsparung ohne Energiepreissteigerung bis 2020 mit einem Kostenvorteil von 105 Euro. Mit einer Energiepreissteigerung von 5%/a liegt der Gesamtkostenvorteil bei 5088 Euro. Beide Betrachtungen erfolgten ohne Verzinsung des Kapitaleinsatzes.
D: Bei allen bisher vorgestellten Fällen ist zu berücksichtigen, dass der Heizkessel Baujahr 1970 ohnehin zu Erneuerung ansteht. Vergleicht man Fall C mit dem Austausch gegen einen Brennwert-Heizkessel inkl. Hocheffizienzpumpe (aber ohne Solaranlage) bei Investitionskosten von 6000 Euro, muss die Einsparung 26,5% betragen, um bis Ende 2023 (nach 17 Jahren Nutzungszeit) identische Gesamtkosten zu erzielen.
E: Bewertet man die unterschiedlichen Zahlungszeitpunkte mit einer Kapitalverzinsung von 4%, verringert sich die erforderliche Einsparung auf 21,3%, um 2023 identische Gesamtkosten zu erreichen.

Fazit
Wer unter ähnlichen Bedingungen die Erneuerung seines Öl- oder Gas-Heizkessels plant, für den kann die Kombiförderung ein durchaus attraktives Angebot sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Energiepreise im Durchschnitt um mehr als die angesetzten 5%/a steigen. Zudem dürften beide Fördermodule mit einem Erneuerbare-Wärme-Gesetz entfallen und ab 2009 zur Baupflicht werden. Das sieht jedenfalls der Entwurf des Bundesumweltministeriums vom 18. Oktober so vor. Unabhängig davon sollte sich jeder Eigentümer aber zunächst ein individuelles Energiekonzept erstellen lassen. Denn was aus den Vergleichszahlen nicht hervorgeht: In den Fällen D und E sind für beide Varianten bis 2020 rund 40.000 Euro zu bezahlen, rund 3076 Euro pro Jahr. ToR

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