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2006: Grenzpreis für Strom über 10 Ct/kWh

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts betrug im Jahr 2006 der vorläufige Grenzpreis oder Durchschnittserlös für Strom 10,46 Ct/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr ist er damit um 7,3% gestiegen. Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je kWh Strom, berechnet aus den Stromlieferungen an alle Letztverbraucher.

Privathaushalte zahlten 15,36 Ct/kWh
Bei der Abgabe an Sondervertragskunden erlösten die Versorgungsunternehmen 2006 im Durchschnitt 8,02 Ct/kWh 11,2% mehr als 2005. Der Durchschnittserlös aus der Stromabgabe an die privaten Haushalte belief sich 2006 auf 15,36 Ct/kWh. Das ist ein Plus von 7,4% gegenüber 2005.

Der Durchschnittserlös oder Grenzpreis wird ohne Mehrwertsteuer und ohne rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen ausgewiesen, enthält jedoch die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Der Grenzpreis dient den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden zahlen müssen für das Recht, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. ToR

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