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Pelletverband moniert Verbraucherverwirrung

In der Pelletbranche liegen die Nerven blank. Die Pellet-Läger sind dermaßen überfüllt, dass die ersten Sägewerke sich schon nach anderweitigen Entsorgungsmöglichkeiten für die Späne umschauen müssen. Die anhaltend warme Witterung sorgt kaum für Bestellungen, obwohl die Preise momentan durchaus günstig sind. Neukunden gibt es praktisch kaum: Der Absatz von Pellet-Heizkesseln dümpelt weiter nur so vor sich hin. Und die Negativschlagzeilen über Feinstaubemissionen sind aus der öffentlichen Berichterstattung nicht zu tilgen, obwohl sie eher überalterte Kaminöfen und nicht moderne Pellet-Heizkessel aufs Korn nehmen sollte.

Unsachliche Berichterstattung
Nun hat der Pressedienst des Deutschen Bundestages erneut Öl ins Feuer gekippt. Emissionsgrenzwerte von Pelletsheizungen verschärfen betitelte er am 23. Januar eine Kurzmitteilung über die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Der hatte sich gerade einer Öffentlichen Petition von September 2006 (Immissionsschutz: Nachwachsende Rohstoffe) durch die Überweisung „als Material“ an das Bundesumweltministerium (BMU) und „Kenntnisgabe an die Fraktionen des Deutschen Bundestages“ entledigt (siehe unten). Der Petent hatte sich dafür eingesetzt, „dass die Förderung für Heizungen mit nachwachsenden Rohstoffen, z.B. Pelletsheizungen, sofort eingestellt wird“. Als Begründung führte er hohe Emissionswerte an.

Auf Basis einer BMU-Stellungnahme hat der Petitionsausschuss dann auch durchaus richtig reagiert und empfohlen, die Emissionsgrenzwerte von Kleinfeuerungsanlagen zu überdenken. Er hätte auch schlicht und einfach sagen können, dass die im Entwurf vorliegende Novelle der 1. BImSchV beschleunigt verabschiedet werden soll. Denn sie wird u.a. strengere Grenzwerte für Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen einführen. Mit diesem Verweis hätte der Pressedienst des Bundestages in der Verordnung auch nachlesen können, dass der Begriff „kleine Feuerungsanlagen“ unabhängig vom Brennstoff und die Verwendung von „Pelletsheizungen“ in der Überschrift damit unsachlich einschränkend ist.

Verbraucherverunsicherung
Absatzflaute und dazu noch negative Presse - kein Wunder, dass die Pelletbranche gereizt reagiert. „Ständige widersprüchliche Aktivitäten und Äußerungen in der Politiklandschaft sorgen für Verwirrung und Verunsicherung beim Verbraucher und verhindern den Einsatz erneuerbarer Wärme und damit die Auflösung des Modernisierungsstaus in den deutschen Heizungskellern“, beanstandete gestern Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Energie-Pellet-Verbands (DEPV).

Die unstete Förderpolitik für erneuerbarer Wärme im Marktanreizprogramm der vergangenen Jahre werde heute durch den wankelmütigen Umgang mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz und die unschlüssige Haltung bei der Novellierung der Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) abgelöst, so Bentele. Aktuelles Negativbeispiel sei das Vorgehen des Petitionsausschuss im Bundestag bei der oben genannten Petition. Für diese hätte es nur einen einzigen Weg geben dürfen, nämlich den in den nächsten Papierkorb. „Das Prinzip ist immer das gleiche bei den meist durch Marktkonkurrenten angezettelten Verunglimpfungen: moderne Pelletheiztechnologie wird in einem Zug und damit in Sippenhaft mit stinkenden Billigholzöfen genommen.“

Durch die Verzögerung der Novellierung der 1. BImSchV müssten sich Politik und Bundesregierung allerdings den Vorwurf der Verbraucherverunsicherung gefallen lassen. „Anstatt das Vorhaben, zu dessen Referentenentwurf bereits im September 2007 Stellungnahmen eingefordert wurden, zügig voran zu treiben und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, werde gebremst. Durch dieses Zaudern würde Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Jede Woche geisterten neue Abenteuerlichkeiten durch die Medien. Kunden, die sich für eine moderne Holz- oder Pelletheizung interessierten, würden dadurch gezielt von der Erneuerung ihrer Anlage abgehalten. ToR

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Erläuterung „als Material“ und „zur Kenntnis“
Nach den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses erfolgt eine Überweisung „als Material“ an die Bundesregierung, um zu erreichen, dass die Bundesregierung sie in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezieht. Die Kenntnisgabe an die Fraktionen des Deutschen Bundestages erfolgt entweder weil sie z. B. als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint oder um sie auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen.
Siehe auch: Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)